Suizide 2019 bis 2020

Können Sie mir die Anzahl an Selbstmorden/-versuchen von Januar 2019 bis Oktober 2020 zukommen lassen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie mir die …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizide 2019 bis 2020 [#202916]
Datum
5. November 2020 11:55
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie mir die Anzahl an Selbstmorden/-versuchen von Januar 2019 bis Oktober 2020 zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202916/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung 417: Suizide 2019 bis 2020 (Az.: A404/1010001001-IF30417)
Datum
5. November 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. November 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30417 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Suizide und -versuche 2019 bis 2020 (Az.: A-IR/1010001001-IF30417) Sehr geehrteAntragsteller/in Sie…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Suizide und -versuche 2019 bis 2020 (Az.: A-IR/1010001001-IF30417)
Datum
19. November 2020 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 05. November 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30417) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Anzahl an Selbstmorden/-versuchen von Januar 2019 bis Oktober 2020. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Die Daten der Todesursachenstatistik der letzten 24 Monate liegen leider derzeit hier nicht vor. Die Ergebnisse des Berichtsjahres 2019 werden voraussichtlich frühestens Ende diesen Jahres vorliegen. Ab Ende August 2021 ist mit dem Vorliegen der Daten der Todesursachenstatistik für das Berichtsjahr 2020 frühestens zu rechnen. Ein exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden. Wir schlagen Ihnen vor, sich bezüglich der derzeit noch nicht verfügbaren Daten zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Was Suizidversuche betrifft: Diese werden nicht statistisch erfasst. Grund: In z.B. der Krankenhausstatistik werden nur die Verletzungen, aber nicht deren Ursache erfasst. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte derzeit nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen