Suizide im Eisenbahnverkehr

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

In Ihren jährlichen Sicherheitsberichte unter: http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_201964/DE/Infothek/Allgemeines/Sicherheitsberichte/sicherheitsberichte__inhalt.html?__nnn=true geben Sie die Anzahl an verletzten und getöteten Personen an. Auch wird eine absolute Anzahl von Suiziden genannt. Diese Berichte liegen leider nur der letzten 4 Jahre vor.

Meine Frage hierzu:
a) Wird das Eisenbahn-Bundesamt von den Bahnunternehmen regelmäßig über Suizide informiert? Erhält das Eisenbahn-Bundesamt eine Kopie der Unfallberichte der Bundespolizei oder ähnlichen Einrichtungen?
b) Erhält das Eisenbahn-Bundesamt eine Statistik von den Bahnunternehmen oder führt es selber eine Statistik über Suizide im Bahnverkehr?
c) Falls eine solche Statistik vorliegt, wie ist die Entwicklung der Suizide innerhalb der letzten 20 Jahre?
d) Wie hoch sind die absoluten Zahlen der letzten 20 Jahre?
e) Welche Maßnahmen ergreift das Eisenbahn-Bundesamt um die Anzahl von Suiziden zu minimieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2012
  • Frist
    5. September 2012
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizide im Eisenbahnverkehr
Datum
4. August 2012 12:07
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In Ihren jährlichen Sicherheitsberichte unter: http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_201964/DE/Infothek/Allgemeines/Sicherheitsberichte/sicherheitsberichte__inhalt.html?__nnn=true geben Sie die Anzahl an verletzten und getöteten Personen an. Auch wird eine absolute Anzahl von Suiziden genannt. Diese Berichte liegen leider nur der letzten 4 Jahre vor. Meine Frage hierzu: a) Wird das Eisenbahn-Bundesamt von den Bahnunternehmen regelmäßig über Suizide informiert? Erhält das Eisenbahn-Bundesamt eine Kopie der Unfallberichte der Bundespolizei oder ähnlichen Einrichtungen? b) Erhält das Eisenbahn-Bundesamt eine Statistik von den Bahnunternehmen oder führt es selber eine Statistik über Suizide im Bahnverkehr? c) Falls eine solche Statistik vorliegt, wie ist die Entwicklung der Suizide innerhalb der letzten 20 Jahre? d) Wie hoch sind die absoluten Zahlen der letzten 20 Jahre? e) Welche Maßnahmen ergreift das Eisenbahn-Bundesamt um die Anzahl von Suiziden zu minimieren?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Die Beantw…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Suizide im Eisenbahnverkehr
Datum
16. August 2012 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Die Beantwortung wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Heiko Heid Eisenbahn-Bundesamt Referat 10 Anerkennungsstelle, Internationale Angelegenheiten Heinemannstraße 6 53175 Bonn Tel +49 (0)228 9826-362 Fax +49 (0)228 9826-9362

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zu Ihren Fragen bzgl. Bahnsuiziden kann ich Ihnen folgendes mitteilen: a) Wi…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Suizide im Eisenbahnverkehr
Datum
17. August 2012 11:18
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zu Ihren Fragen bzgl. Bahnsuiziden kann ich Ihnen folgendes mitteilen: a) Wird das Eisenbahn-Bundesamt von den Bahnunternehmen regelmäßig über Suizide informiert? Erhält das Eisenbahn-Bundesamt eine Kopie der Unfallberichte der Bundespolizei oder ähnlichen Einrichtungen? Das EBA wird nicht regelmäßig aktuell über Suizide informiert. Die beim EBA angesiedelte Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes erhält zwar Unfallmeldungen der Eisenbahninfrastrukturbetreiber. Allerdings sind Suizide definitionsgemäß keine Unfälle und somit auch nicht Bestandteil dieser Meldungen. b) Erhält das Eisenbahn-Bundesamt eine Statistik von den Bahnunternehmen oder führt es selber eine Statistik über Suizide im Bahnverkehr? Das EBA erhält Informationen über Suizide im Rahmen der jährlichen Sicherheitsberichte der Bahnunternehmen nach § 6 ESiV. Diese Angaben werden aggregiert im Sicherheitsbericht des EBA nach § 7 ESiV wiedergegeben. Eine gesonderte Statistik wird beim EBA nicht geführt. c) Falls eine solche Statistik vorliegt, wie ist die Entwicklung der Suizide innerhalb der letzten 20 Jahre? Siehe zu b). Verfügbar sind lediglich die Ihnen bekannten Angaben aus den Sicherheitsberichten des EBA seit 2006. d) Wie hoch sind die absoluten Zahlen der letzten 20 Jahre? Siehe zu c). e) Welche Maßnahmen ergreift das Eisenbahn-Bundesamt um die Anzahl von Suiziden zu minimieren? Die Verpflichtung, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten, obliegt gemäß § 4 (1) AEG den Eisenbahnen. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Maßnahmen im Bereich der Suizide, wobei Suizide nur in sehr beschränktem Maße durch die Eisenbahnen beeinflussbar sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Heiko Heid Eisenbahn-Bundesamt