Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

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  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Suizidpräve…
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Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244998/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Presseanfrage nach §4 SächsPresseG „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (…
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Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
3. Mai 2022 08:33
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Presseanfrage nach §4 SächsPresseG „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (#244998) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Kempen, leider kann ich nicht erkennen, ob Sie dem Pressegesetz unterliegen, würden Sie mir n…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
5. Mai 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
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16,4 KB


Sehr geehrter Herr Kempen, leider kann ich nicht erkennen, ob Sie dem Pressegesetz unterliegen, würden Sie mir noch ein Legitimationsdokument vorlegen? Inwieweit das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) hier greifen könnte, kann ich nicht erkennen. Würde mich der Sache aber gerne annehmen, wenn Sie mir mitteilen, was Sie mit "Suizidpräventionsplänen" meinen? Würden Sie die Anfrage bitte konkretisieren? Danke Anna Gürtler LL.M., M.A. Pressesprecherin ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE, EUROPA UND GLEICHSTELLUNG Leitungsbereich | Pressestelle Hansastraße 4 | 01097 Dresden | Postanschrift: 01095 Dresden Tel.: +49 (0)351 564 15010 | Fax: +49 (0)351 564 16189 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> | www.justiz.sachsen.de<http://www.justiz.sachsen.de/> Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Nachrichten; nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation unter www.justiz.sachsen.de/E-Kommunikation<http://www.justiz.sachsen.de/E-Kommunikation> [cid:image001.jpg@01D82170.6CE43AE0]
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Im Anhang eine Kopie meines Bundespresseausweises. Mehr…
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Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
16. Mai 2022 10:50
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Im Anhang eine Kopie meines Bundespresseausweises. Mehreren Kolleg*innen Ihres Hauses sollte ich zudem persönlich bekannt sein, sollte es diesbzgl. noch Bedenken geben. mit meiner Bitte um die Übermittlung der Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Sachsen meine ich die Übermittlung der Vorschriften bzw. Pläne, in denen Maßnahmen für die Suizidprävention im Strafvollzug festgeschrieben sind. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - presseausweis-2022-aiko-kempen.png Anfragenr: 244998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244998/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Aiko Kempen
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Sehr << Anrede >> leider habe ich in dieser Sache noch immer keine Auskunft von Ihnen bekommen. Daher…
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Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
8. Juni 2022 12:53
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
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Sehr << Anrede >> leider habe ich in dieser Sache noch immer keine Auskunft von Ihnen bekommen. Daher bitte ich nochmals um eine zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244998/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Kempen, in dem Zusammenhang erinnere ich Sie an die Fragen, die ich Ihnen hierzu ergänzend ge…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
AW: Automatische Antwort: Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
8. Juni 2022 13:03
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awsuizidprventionsplne244998.eml
50,4 KB
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16,4 KB


Sehr geehrter Herr Kempen, in dem Zusammenhang erinnere ich Sie an die Fragen, die ich Ihnen hierzu ergänzend gestellt habe (s. E-Mail anbei). Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> einen Presseausweis zur Legitimation habe ich Ihnen bereits übersandt. Zu Ihrer Nac…
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Aiko Kempen (FragDenStaat)
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AW: Automatische Antwort: Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
8. Juni 2022 13:08
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> einen Presseausweis zur Legitimation habe ich Ihnen bereits übersandt. Zu Ihrer Nachfrage: Mit "Suizidpräventionsplänen" sind Dokumente gemeint, in denen Maßnahmen zur Prävention von Suiziden im Strafvollzug in Form eines Plans festgeschrieben sind. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244998/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> leider wurde meine Anfrage nach dem SächsPresseG von Ihnen noch immer nicht beantwo…
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Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Suizidpräventionspläne [#244998]
Datum
15. Juni 2022 09:02
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider wurde meine Anfrage nach dem SächsPresseG von Ihnen noch immer nicht beantwortet. Ich bitte daher erneut um eine zeitnahe Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Kempen, zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre Geduld aber auch für Ihr Interesse am sächs…
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Sehr geehrter Herr Kempen, zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre Geduld aber auch für Ihr Interesse am sächsischen Justizvollzug. Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt: Suizide von Gefangenen zu vermeiden, ist ein wichtiges Anliegen im sächsischen Justizvollzug. Daher wurden umfangreiche und standardisierte Maßnahmen zur Suizidprävention implementiert, welche regelmäßig fortentwickelt werden. Die wichtigsten Vorgaben für die Suizidprävention wurden in die verbindlichen Standards für den sächsischen Justizvollzug integriert. Diese Standards haben das Ziel, eine differenzierte Bewertung und Veranlassung von Sicherungsmaßnahmen sowie eine engmaschige persönliche Betreuung und Behandlung suizidgefährdeter Gefangener sicherzustellen. Bei jeder Aufnahme in den Justizvollzug und bei kritischen Ereignissen im Haftverlauf (z.B. bei Verurteilung, Trennung vom Lebenspartner, u.ä.) führen entsprechend fortgebildete Bedienstete ein Screeningverfahren u.a. auf der Grundlage eines ausführlichen Gesprächs mit dem betroffenen Gefangenen durch, woraus Sicherungsmaßnahmen abgeleitet werden. Gefangene, bei denen Risikofaktoren für eine Suizidgefährdung vorliegen, werden regelmäßig gemeinschaftlich untergebracht oder engmaschig kontrolliert. Bei festgestellter akuter Suizidgefahr darf der Gefangene zu keiner Zeit alleine sein. In besonderen Notfällen erfolgt eine ständige und unmittelbare Beaufsichtigung des Gefangenen durch Bedienstete. Bei Verlegungen von als suizidal eingeschätzten Gefangenen in andere Anstalten werden die notwendigen Informationen an die zuständigen Fachdienste weitergeleitet. Bei Rückverlegungen aus dem Justizvollzugskrankenhaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen medizinischem und psychologischem Dienst zur Sicherstellung der poststationären Nachsorge. Um eine hohe Qualität der suizidpräventiven Arbeit zu gewährleisten, wurde 2010 zudem eine Landesarbeitsgruppe Suizidprävention (LAG) eingerichtet, an der Mitarbeiter aus jeder sächsischen Justizvollzugsanstalt beteiligt sind. Jährlich wird durch die Leiterin der LAG eine Multiplikatorenschulung angeboten, an der die in jeder Justizvollzugsanstalt benannten Multiplikatoren für Suizidprävention teilnehmen. Diese Multiplikatoren bilden in anstaltsinternen Schulungen alle Bediensteten des sächsischen Justizvollzugs fort. Daneben werden differenzierte Fortbildungen für Ärzte, Psychologen und Seelsorger angeboten. Zudem arbeiten in jeder sächsischen Justizvollzugsanstalt anstaltsinterne Arbeitsgruppen zur Suizidprävention, die der ständigen Optimierung der suizidpräventiven Arbeit dienen. Durch ein Informationsforum auf der Intranetseite des Justizvollzugs wird den Bediensteten die Möglichkeit gegeben, sich über den aktuellen fachlichen Kenntnis- und Wissensstand, Handlungsanleitungen und über Regelungen zur Suizidprävention zu informieren. Die Standards der Suizidprophylaxe werden fortlaufend überprüft und sofern notwendig angepasst. Als Grundlage dafür dienen insbesondere die Auswertungen von Suizidversuchen, der fachliche Austausch in der Landesarbeitsgruppe und in den anstaltsinternen Arbeitsgruppen, aber auch der Austausch auf Bundesebene in der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention. Suizide im Justizvollzug sind für die Bediensteten einschneidende Ereignisse, die einen hohen Unterstützungs- und Klärungsbedarf nach sich ziehen. Daher werden innerhalb einer Woche nach einem Suizid durch zwei Vertreter der Landesarbeitsgruppe Suizidprävention Suizidkonferenzen durchgeführt. Dabei ist wesentlich, im Rahmen einer positiven Fehlerkultur die Fragen nach dem "Warum ist es zu dem Suizid gekommen?" und dem "Habe ich etwas übersehen?" zu diskutieren. Durch die Diskussion zu diesen Fragen besteht die Möglichkeit, wertvolle Informationen für die Weiterentwicklung der suizidpräventiven Arbeit in der Justizvollzugsanstalt zu gewinnen, aber auch die Mitarbeiter zu entlasten und sie bei der Bewältigung zu unterstützen. In den Anstalten wurden zudem Präventions- und Sicherungshafträume eingerichtet. Dabei handelt es sich um Räume, die hinsichtlich der Aufsicht über Gefangene und der Stabilisierung suizidaler Gefangener optimiert sind. Mit freundlichen Grüßen