Suizidrate 2018

Im Rahmen meiner Masterarbeit erhebe ich den Zusammenhang zwischen Suizidalität und verschiedenen Persönlichkeitseigenschaften, die mit der Basisemotion Ekel in Zusammenhang stehen.
Für das Kapitel Prävalenz benötige ich die Suizidzahlen bzw. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: << Adresse entfernt >>, Deutschland und Schweiz.
Falls diese noch nicht vorhanden/ ausgewertet sind, bräuchte ich die Zahlen von 2017.
Wichtig ist hier die Altersverteilung, Geschlechterverteilung und auch die Suizidmethoden wären eine wichtige Information.
Könnten Sie mir diese Daten bitte zukommen lassen?
Vielen Dank und liebe Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen meiner…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizidrate 2018 [#129749]
Datum
10. April 2019 11:17
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen meiner Masterarbeit erhebe ich den Zusammenhang zwischen Suizidalität und verschiedenen Persönlichkeitseigenschaften, die mit der Basisemotion Ekel in Zusammenhang stehen. Für das Kapitel Prävalenz benötige ich die Suizidzahlen bzw. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: << Adresse entfernt >>, Deutschland und Schweiz. Falls diese noch nicht vorhanden/ ausgewertet sind, bräuchte ich die Zahlen von 2017. Wichtig ist hier die Altersverteilung, Geschlechterverteilung und auch die Suizidmethoden wären eine wichtige Information. Könnten Sie mir diese Daten bitte zukommen lassen? Vielen Dank und liebe Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 270: Suizidrate 2018
Datum
10. April 2019 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10. April 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30270 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 10. April 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30270) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Suizidrate 2018 (Az.: A-IR/11100100-IF30270)
Datum
16. Mai 2019 08:04
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
h101_Suizid_ANZ_AG_80-20162.xlsx
46,8 KB
h101_SuizidenachMethodenICD4-STeller_AG_GE_2016.xlsx
134,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 10. April 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30270) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Die Suizidzahlen bzw. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: << Adresse entfernt >>, Deutschland und Schweiz. Hilfsweise wünschen Sie die Zahlen von 2017. Wichtig ist Ihnen die Altersverteilung sowie die Geschlechterverteilung, und auch die Suizidmethoden wären eine wichtige Information. Zu Ihrer Anfrage übermitteln wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses zwei Excel-Tabellen, die Sie im Anhang finden. Die von Ihnen gewünschten Daten zu den Todesfällen infolge eines Suizides für das Berichtsjahr 2018 bzw. 2017 liegen im Statistischen Bundesamt leider noch nicht vor. Das aktuellste zur Verfügung stehende Berichtsjahr ist derzeit noch das Jahr 2016. Die beigefügten Tabellen enthalten die Daten dieses Jahres. Der ersten Excel-Tabelle können Sie die Alters- und die Geschlechterverteilung bei den Suiziden entnehmen. Die zweite Tabelle trifft Aussagen zu den Suizidmethoden. Entsprechende Informationen für << Adresse entfernt >> sowie für die Schweiz müssen Sie bitte bei den entsprechenden Ämtern dieser Länder anfragen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Für den verspäteten Informationszugang entschuldigen wir uns ausdrücklich. Wir bedauern, die angefragten Informationen nicht in der gewünschten Aktualität liefern zu können, hoffen jedoch, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen