Suizidrate

Bisher konnten ja keine Informationen zur Anzahl der Suizide 2020 herausgegeben werden, da diese erst ab August vorhanden sein sollte.
Daher bitte ich jetzt, Mitte August um Auskunft über die Anzahl der Suizide in allen Monaten des Jahres 2020 für die diese Daten vorliegen.

Vielen Dank im Voraus!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bisher konnten ja k…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizidrate [#195518]
Datum
18. August 2020 20:37
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bisher konnten ja keine Informationen zur Anzahl der Suizide 2020 herausgegeben werden, da diese erst ab August vorhanden sein sollte. Daher bitte ich jetzt, Mitte August um Auskunft über die Anzahl der Suizide in allen Monaten des Jahres 2020 für die diese Daten vorliegen. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195518/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Suizidrate (Az.: A404/1010001001-IF30400)
Datum
19. August 2020 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. August 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30400 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 18. August 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30400) ein…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Suizidrate [#195518]
Datum
19. August 2020 11:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 18. August 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30400) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Anzahl der Suizide in allen Monaten des Jahres 2020 für die diese Daten vorliegen. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Dem Statistischen Bundesamt liegen zur Zeit noch keine Daten der Todesursachenstatistik (welche auch Suizide abbildet) für 2020 vor. Die Daten der amtlichen Todesursachenstatistik eines laufenden Berichtsjahres können immer erst im FOLGEJAHR - frühestens August - erstellt werden. Daher werden die gewünschten Daten für das Jahr 2020 voraussichtlich frühestens Ende August 2021 vorliegen. Ein exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden. Wir schlagen Ihnen vor, sich zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschte Auskunft derzeit nicht erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen