Suizidtodesrate aus 2018+2019

ich möchte die Suizidtodesraten und zugehörigen Daten(Alter,Ursache,Bundesland)
da diese im Netz seit 2017 nicht mehr zu finden sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte die Suiz…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizidtodesrate aus 2018+2019 [#181290]
Datum
24. Februar 2020 23:00
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte die Suizidtodesraten und zugehörigen Daten(Alter,Ursache,Bundesland) da diese im Netz seit 2017 nicht mehr zu finden sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181290 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Suizidtodesrate aus 2018+2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30329)
Datum
25. Februar 2020 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24. Februar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30329 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Nachricht vom 24. Februar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30329) eine Anfrage n…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Suizidtodesrate aus 2018+2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30329)
Datum
26. Februar 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Nachricht vom 24. Februar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30329) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Suizidraten und zugehörigen Daten (Alter, Ursache, Bundesland), da diese im Netz seit 2017 nicht mehr zu finden seien. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Dem Statistischen Bundesamt liegen leider zur Zeit noch keine Daten der Todesursachenstatistik für 2018 und 2019 vor. Im Rahmen der Aufbereitung dieser Statistik gibt es aufgrund von Personalengpässen in den statistischen Ämtern der Bundesländer Verzögerungen beim Erstellen der entsprechenden Ergebnisse. Momentan gehen wir davon aus, dass die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2018 im April zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse des Berichtsjahres 2019 hoffen wir bis Jahresende veröffentlichen zu können. Wir schlagen Ihnen vor, sich zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: [geschwärzt] Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt]+[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ... danke für ihre zügige Antwort, schade das noch keine Datenlage verfügbar ist. Bi…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Suizidtodesrate aus 2018+2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30329) [#181290]
Datum
27. Februar 2020 10:27
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ... danke für ihre zügige Antwort, schade das noch keine Datenlage verfügbar ist. Bitte senden sie mir diese unaufgefordert zu sobald sie vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181290
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihre Anfrage nach dem IFG mit dem Bescheid, den Sie erhalten haben, abgeschlossen…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Suizidtodesrate aus 2018+2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30329) [#181290]
Datum
27. Februar 2020 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihre Anfrage nach dem IFG mit dem Bescheid, den Sie erhalten haben, abgeschlossen ist, und wir kein neues IFG-Verfahren von unserer Seite aus eröffnen, bitten wir Sie, zum gegebenen Zeitpunkt selbst einen neuen IFG-Antrag hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Informationen zu stellen. Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidtodesrate aus 2018+2019“ vom 24.02.2020 (#…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Suizidtodesrate aus 2018+2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30329) [#181290]
Datum
22. Juni 2020 15:30
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidtodesrate aus 2018+2019“ vom 24.02.2020 (#181290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181290/

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 24.02.2020 haben Sie nur zwei Tage später, am 26.02.2020, ei…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Suizidtodesrate aus 2018+2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30329) [#181290]
Datum
23. Juni 2020 08:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 24.02.2020 haben Sie nur zwei Tage später, am 26.02.2020, einen Bescheid erhalten, den ich Ihnen im Anhang beigefügt habe. Wie wir Ihnen bereits erläutert hatten (siehe ebenfalls Anhang), ist Ihr Antrag nach dem IFG damit abgeschlossen. Wir bitten darum, dass Sie Ihre Anfrage bei fragdenstaat.de als abgeschlossen kennzeichnen. Wenn Sie weitere Informationswünsche haben, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen