Suizidzahlen Jan-Mai pro Woche (2017-2020)

Ich hätte gerne eine Übersicht der Suizidzahlen pro Woche in den Monaten Januar bis einschl. Mai für die Jahre 2017 bis einschl. 2020.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne ein…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizidzahlen Jan-Mai pro Woche (2017-2020) [#185760]
Datum
30. April 2020 21:46
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne eine Übersicht der Suizidzahlen pro Woche in den Monaten Januar bis einschl. Mai für die Jahre 2017 bis einschl. 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185760
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 370: Suizidzahlen Jan-Mai pro Woche (2017-2020) [#185760]
Datum
4. Mai 2020 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01. Mai 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1010001001-IF30370 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 1. Mai 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30370) eine An…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Suizidzahlen Jan-Mai pro Woche (2017-2020) (A-IR/1010001001-IF30370)
Datum
15. Mai 2020 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Kopievon2017_Deutschland_Monate.xlsx
106,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 1. Mai 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30370) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Übersicht der Suizidzahlen pro Woche in den Monaten Januar bis einschl. Mai für die Jahre 2017 bis einschl. 2020. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Die Daten der Todesursachenstatistik liegen derzeit nur bis zum Berichtjahr 2017 vor und sind ausschließlich auf Monatsebene verfügbar. Sie finden die Informationen in der beigefügten Tabelle. Die Ergebnisse des Berichtsjahres 2018 werden voraussichtlich Ende Mai diesen Jahres vorliegen und die Daten für das Berichtsjahr 2019 frühestens Ende diesen Jahres. Erst Ende August 2021 ist mit dem Vorliegen der Daten der Todesursachenstatistik für das Berichtsjahr 2020 frühestens zu rechnen. Ein exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden. Wir schlagen Ihnen vor, sich bezüglich der derzeit noch nicht verfügbaren Daten zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte derzeit nicht vollständig mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen