SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG

sämtliche Unterlagen und Dokumente, insbesondere Gesprächsnotizen, Prüfvermerke und Gutachten, die Einschätzungen dazu enthalten,

1) ob für die aktuell laufende Bedarfsplanüberprüfung zum Bedarfsplan für Bundesfernstraßen nach § 4 FStrAbG eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist, und

2) ob die Durchführung der Bedarfsplanüberprüfung nach § 4 FStrAbG an § 13 Klimaschutzgesetz zu messen ist und welche rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe sich aus § 13 KSG für die Bedarfsplanüberprüfung ergeben.

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  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen und Dokumente, i…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
Datum
10. Januar 2024 18:12
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen und Dokumente, insbesondere Gesprächsnotizen, Prüfvermerke und Gutachten, die Einschätzungen dazu enthalten, 1) ob für die aktuell laufende Bedarfsplanüberprüfung zum Bedarfsplan für Bundesfernstraßen nach § 4 FStrAbG eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist, und 2) ob die Durchführung der Bedarfsplanüberprüfung nach § 4 FStrAbG an § 13 Klimaschutzgesetz zu messen ist und welche rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe sich aus § 13 KSG für die Bedarfsplanüberprüfung ergeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 296813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296813/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Philipp Schönberger, vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundesverkehrswegeplanung. Anbei senden w…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
Datum
9. Februar 2024 11:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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941,7 KB
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1,3 MB
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738,7 KB
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Sehr geehrter Philipp Schönberger, vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundesverkehrswegeplanung. Anbei senden wir Ihnen unsere Antwort auf Ihren Antrag.
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger [redacted] [redacted] An das: Bundesministerium für Digitales und Verkehr Invalidenstraße 44 …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
Datum
9. Februar 2024 16:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Philipp Schönberger [redacted] [redacted] An das: Bundesministerium für Digitales und Verkehr Invalidenstraße 44 10115 Berlin Per Fax vorab per Mail Ihr Az: G11/3211.1-2-02 Anfrage nach dem UIG Ihr Bescheid vom 10.01.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 10.01.2024 Widerspruch ein, soweit mir der Zugang zu den Unterlagen Anlage 5 (Prüfvermerk 2018), Anlage 6 (Vermerk 2022) und Anlage 7 (Leistungsbeschreibung) durch Schwärzung teilweise verwehrt wurde und soweit die Schwärzungen keine personenbezogene Daten betreffen. Diesen begründe ich wie folgt: Die vorgenommenen Schwärzungen stellen eine Teilablehnung meines Antrages auf Zugang zu den Informationen nach dem UIG dar. Der Bescheid enthält keine Begründung für die vorgenommenen Schwärzungen und ist schon deshalb rechtswidrig. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts obliegt es der informationspflichtigen Stelle plausibel und nachvollziehbar darzulegen, dass die Voraussetzungen eines Ausschlussgrundes vorliegen, wenn sie den Zugang zu einzelnen Unterlagen verwehrt. Diese Substantiierung hat für jede einzelne Schwärzung gesondert zu erfolgen. Dieser Darlegungslast kommen Sie in Ihrem Bescheid nicht nach. Ausschlussgründe sind überdies auch nicht ersichtlich. Ich beantrage daher den Bescheid aufzuheben und mir Zugang zu den begehrten Informationen zu erteilen. Bezüglich der Kostenentscheidung weise ich darauf hin, dass selbst im Fall einer Zurückweisung des Widerspruchs wegen der gänzlich fehlenden Begründung der Teilablehnung die Kosten des Widerspruchsverfahrens gem. § 80 Abs. 1 VwVfG von Ihnen zu tragen wären. Mit freundlichen Grüßen, Philipp Schönberger Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 296813 Antwort an: [redacted] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [redacted] Postanschrift Philipp Schönberger [redacted] [redacted], [redacted], [redacted] ([redacted])
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Via
Fax
Betreff
Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
Datum
9. Februar 2024 16:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, zu meinem Widerspruch vom 09.02.2024 gegen ihren Bescheid vom 08.02.2024 (im Widerspruch fälschlicherw…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
Datum
9. Februar 2024 17:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meinem Widerspruch vom 09.02.2024 gegen ihren Bescheid vom 08.02.2024 (im Widerspruch fälschlicherweise als Bescheid vom 10.01.2024 bezeichnet) trage ich ergänzend vor: An der Information besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Wie bereits die Unterlagen selbst dokumentieren, gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerien über die SUP-Pflichtigkeit der BPÜ. Dabei geht es um die Rechtmäßigkeit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen BPÜ und die Einhaltung von Europarecht. Die Durchführung einer SUP und die Anwendung von § 13 KSG im Rahmen der BPÜ würden der Idenitifierung erheblicher Umweltauswirkungen und der Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele dienen. Daran besteht nicht zuletzt vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Zweifel am BVWP, den europarechtlichen Zweifeln wegen mangelhafter Alternativprüfungen bei der Erstellung des BVWP und vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses zum Klimaschutz ein ganz besonderes öffentliches Intersse. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 296813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296813/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, über meinen Widerspruch vom 9.02.2024 gegen ihren Bescheid vom 9.02.2024, mit dem mein Antrag nach dem …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
Datum
16. April 2024 13:33
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, über meinen Widerspruch vom 9.02.2024 gegen ihren Bescheid vom 9.02.2024, mit dem mein Antrag nach dem UIG / IFG teilweise abgelehnt wurde, haben Sie noch immer nicht entschieden. Ich weise darauf hin, dass die 3-Monatsfrist aus § 75 VwGO demnächst abläuft und dann die Voraussetzungen für eine verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklager vorliegen. Für eine baldige Bescheidung wäre ich Ihnen daher dankbar. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihren Hinweis. Aktuell befinden wir uns noch in der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]
Datum
18. April 2024 09:54
Status
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihren Hinweis. Aktuell befinden wir uns noch in der Bearbeitung Ihres Widerspruchs. Wir werden Ihnen rechtzeitig vor Fristablauf antworten. Bei Bedarf bieten wir Ihnen gerne einen informellen Austausch zum Vorgang an. Sie erreichen uns per Mail unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen