Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW - Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung

1) den Kontrollbericht im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsicht zur folgenden APP:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.nrw.lzg.papa

Sollte noch kein Kontrollbericht zu dieser APP vorliegen, so bitte ich um die Erstellung im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsichts- und Rechtsdurchsetzungsverpflichtung.

2) Bei NICHT-Zuständigkeit
Können Sie mir bitte mitteilen, wer zuständig ist?

3) Werden nationale und europäische Datenschutz-Regelungen eingehalten?
U.a. bitte ich um eine Überprüfung der DSGVO-Konformität (Datensparsamkeit, Erforderlichkeit, Datenerhebung, speicherung, -nutzung, -weitergabe usw.).

4) Senden Sie mir bitte die Datenschutzfolgenabschätzung DSFA.

5) Wurde auch eine Gesamtbetrachtung der APP auf einer per se unsicheren Hardware (u.a. multisensorische Erfassungsmöglichkeiten, nicht unverzüglich geschlossene Lücken im Betriebssystem, gefährliche Anwendungen auf dem gleichen Gerät) durchgeführt.
Senden Sie mir bitte die Kontrollberichte.

Es liegt die google-Gefahreneinstufung zugrunde.

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Folgende Berechtigungen werden gefordert:
INTERNET (android.permission)
have full network access Normal
RECEIVE_BOOT_COMPLETED (android.permission)
run at startup Normal
VIBRATE (android.permission)
control vibration Normal
WRITE_EXTERNAL_STORAGE (android.permission)
modify or delete the contents of your SD card Dangerous

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW - Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung [#35257]
Datum
20. Dezember 2018 08:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) den Kontrollbericht im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsicht zur folgenden APP: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.nrw.lzg.papa Sollte noch kein Kontrollbericht zu dieser APP vorliegen, so bitte ich um die Erstellung im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsichts- und Rechtsdurchsetzungsverpflichtung. 2) Bei NICHT-Zuständigkeit Können Sie mir bitte mitteilen, wer zuständig ist? 3) Werden nationale und europäische Datenschutz-Regelungen eingehalten? U.a. bitte ich um eine Überprüfung der DSGVO-Konformität (Datensparsamkeit, Erforderlichkeit, Datenerhebung, speicherung, -nutzung, -weitergabe usw.). 4) Senden Sie mir bitte die Datenschutzfolgenabschätzung DSFA. 5) Wurde auch eine Gesamtbetrachtung der APP auf einer per se unsicheren Hardware (u.a. multisensorische Erfassungsmöglichkeiten, nicht unverzüglich geschlossene Lücken im Betriebssystem, gefährliche Anwendungen auf dem gleichen Gerät) durchgeführt. Senden Sie mir bitte die Kontrollberichte. Es liegt die google-Gefahreneinstufung zugrunde. 4 Tracker Facebook Analytics Facebook Login Facebook Share Google CrashLytics Folgende Berechtigungen werden gefordert: INTERNET (android.permission) have full network access Normal RECEIVE_BOOT_COMPLETED (android.permission) run at startup Normal VIBRATE (android.permission) control vibration Normal WRITE_EXTERNAL_STORAGE (android.permission) modify or delete the contents of your SD card Dangerous
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW - Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung [#35257]
Datum
20. Dezember 2018 12:41
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.12.2018 Az.: 32.1.0-1135…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018
Datum
1. April 2019 08:25
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.12.2018 Az.: 32.1.0-11353/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer o.g. Email komme. Darin bitten Sie um Zusendung des Kontrollberichts zu der Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW bzw. um Erstellung eines solchen Kontrollberichts. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass eine datenschutzrechtliche Überprüfung dieser App durch die LDI NRW bislang nicht erfolgt ist, weshalb hier kein Kontrollbericht existiert, den ich Ihnen zusenden könnte. Soweit Sie für diesen Fall um Erstellung eines solchen Berichts bitten, weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG NRW lediglich ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen besteht. Hingegen besteht kein Anspruch auf Beschaffung einer nicht vorhandenen Information. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an das für die App zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (verantwortliche Stelle nach meiner Internetrecherche) bzw. an das von Ihnen genannte Landeszentrum für Gesundheit. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35257] Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ihren Aussagen liegen keine Unterla…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35257]
Datum
17. April 2019 10:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ihren Aussagen liegen keine Unterlagen zu dieser APP und deren Entwickler vor. Ich bitte Sie deshalb die inhaltlichen Aussagen als Beschwerde zu betrachten und an die Kollegen.innen in Ihrem Hause weiterzuleiten, die sich mit Datenschutz-Beschwerden befassen. Auf folgender Seite https://play.google.com/store/apps/details?id=de.nrw.lzg.papa wird der Entwickler der APP benannt. Dieser hat seinen Sitz in 44801 Bochum. Bochum dürfte in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Ich bitte deshalb auf diesem Wege um die Bearbeitung meiner Beschwerde, um die "Sensibilisierung" der genannten Behörde für die Thematik Datenschutz/Informationelle Selbstbestimmung und Rechtsdurchsetzung und anschließende Information über das Ergebnis Ihrer Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35257] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Super…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35257]
Datum
4. Juni 2019 08:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW - Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung“ vom 20.12.2018 (#35257) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Senden Sie mir bitte Ihr Schreiben an die zuständigen Kollegen wegen meiner Beschwerde zur „Super Dad APP." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW G…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW
Datum
17. Juni 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Gesundheitsdatenschutz Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) auf Informationen zur Super Dad APP vom Landeszentrum Gesundheit NRW vom 20.12.2018 wurde zwischenzeitlich vollumfänglich nachgekommen. Mit Email vom 17.04.2019 beantragten Sie nunmehr, diesen Antrag gleichlautend auch als Beschwerde im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zur "Sensibilisierung" der Behörde für die Thematik Datenschutz / Informationelle Selbstbestimmung und Rechtsdurchsetzung zu werten und zu bearbeiten. Einleitend ist festzustellen, dass sowohl Sinn und Zweck des Gesetzes als auch die Antragsberechtigung nach dem IFG NRW und der DS-GVO grundverschieden sind: Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die gemeinnützige Plattform FragDenStaat hat ausschließlich den Zweck, die elektronische Kommunikation mit öffentlichen Stellen im Rahmen des Regelungsbereichs der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder zu erleichtern und im Auftrag der Teilnehmenden abzuwickeln (siehe Nutzungsbedingungen der Plattform FragDenStaat). Nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe f und Art. 77 Abs. 1 DS-GVO haben Betroffene das Recht, sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen Vorschriften über den Datenschutz verstößt. In diesem Fall muss eine hinreichende Identifikation der bzw. des Petenten gewährleistet sein. Ungeachtet dessen, dass die Einreichung einer Beschwerde nach der DS-GVO den Nutzungsbedingungen der Plattform FragDenStaat widerspricht, sind über diese Plattform generierte Emailadressen nicht hinreichend authentifizierbar. Darüber hinaus wird von Ihnen im Rahmen Ihrer Eingabe vom 17.04.2019 kein konkreter Datenschutzverstoß durch die SuperDadApp geltend gemacht. Vor diesem Hintergrund besteht aus meiner Sicht kein Anlass, den Sachverhalt gegenüber dem Landeszentrum Gesundheit NRW aufzugreifen. Mit freundlichen Grüßen