Suspendierung der Anerkennung als Beschäftigungsgeber der „freien“ oder „gemeinnützigen“ Arbeit

- Welche Stellen und Behörden können die Suspendierung der Anerkennung als Beschäftigungsgeber der „freien“ oder „gemeinnützigen“ Arbeit veranlassen?
- In welcher Weise wird dem Beschäftigungsgeber die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt?
- Welche Verstösse führen zu einer Suspendierung?
- Wie lange dauert die Suspendierung eines Beschäftigungsgebers?
- Welche Wege gibt es einer erfolgten Suspendierung zu widersprechen?
- Auf welchem Wege wird eine Suspendierung wieder aufgehoben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe- Details
Von
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Betreff
Suspendierung der Anerkennung als Beschäftigungsgeber der „freien“ oder „gemeinnützigen“ Arbeit [#33670]
Datum
21. September 2018 19:39
An
Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche Stellen und Behörden können die Suspendierung der Anerkennung als Beschäftigungsgeber der „freien“ oder „gemeinnützigen“ Arbeit veranlassen? - In welcher Weise wird dem Beschäftigungsgeber die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt? - Welche Verstösse führen zu einer Suspendierung? - Wie lange dauert die Suspendierung eines Beschäftigungsgebers? - Welche Wege gibt es einer erfolgten Suspendierung zu widersprechen? - Auf welchem Wege wird eine Suspendierung wieder aufgehoben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe-
Ihre Anfrage vom 23.09.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, die Sozialen Dienste der Justiz werden Ihre Fragen gern…
Von
Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe-
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.09.2018
Datum
24. September 2018 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die Sozialen Dienste der Justiz werden Ihre Fragen gerne beantworten, bitte benennen Sie hierzu eine/n konkrete/n Ansprechpartner*in. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 23.09.2018 [#33670] Sehr geehrte Damen und Herren, Ansprechpartner ist unser ErzieherInnente…
An Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe- Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.09.2018 [#33670]
Datum
25. September 2018 10:52
An
Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ansprechpartner ist unser ErzieherInnenteam, sie können sich namentlich an wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: Ihre Anfrage vom 23.09.2018 [#33670] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort hat uns erreicht, besten Dan…
An Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.09.2018 [#33670]
Datum
4. Oktober 2018 18:25
An
Soziale Dienste der Justiz Berlin -Gerichts- und Bewährungshilfe-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort hat uns erreicht, besten Dank. Wir werden das im Team besprechen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>