Synthetischer Brennstoff, synthetischer Treibstoff

schon vor dem 2. Weltkrieg gab es Synthetischen Treibstoff. Dann, nach dem Krieg hat man das scheinbar vergessen.

Inzwischen gibt es ihn wieder aber weshalb wird dieser Treibstoff nicht zugelassen?
Könnte er nicht einen wesentlichen Beitrag zur CO2 Einsparung beitragen?
Würde dies nicht zu mehr Unabhängigkeit von derzeitigen Energielieferanten führen?

Im Voraus besten Dank für Ihr Feedback.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: schon vor dem 2. …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Synthetischer Brennstoff, synthetischer Treibstoff [#248582]
Datum
9. Mai 2022 08:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
schon vor dem 2. Weltkrieg gab es Synthetischen Treibstoff. Dann, nach dem Krieg hat man das scheinbar vergessen. Inzwischen gibt es ihn wieder aber weshalb wird dieser Treibstoff nicht zugelassen? Könnte er nicht einen wesentlichen Beitrag zur CO2 Einsparung beitragen? Würde dies nicht zu mehr Unabhängigkeit von derzeitigen Energielieferanten führen? Im Voraus besten Dank für Ihr Feedback.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248582/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gern beantworten. Es ist richtig, …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Synthetischer Brennstoff, synthetischer Treibstoff [#248582]
Datum
20. Mai 2022 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gern beantworten. Es ist richtig, dass synthetischer Treibstoff bereits in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Rahmen der Kohleverflüssigung entwickelt wurde. In den 30er und 40er Jahren wurden erhebliche Kapazitäten in Deutschland geschaffen, die nach Ende des 2. Weltkriegs aufgegeben wurden, da sie wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig zu erdölbasierten Kraftstoffen waren. Synthetische Kraftstoffe weisen vergleichbare chemische Eigenschaften wie konventionelle, fossile Kraftstoffe auf. Bei der Herstellung synthetischer Kraftstoffe können je nach Verfahren eine Vielzahl von Rohstoffquellen wie Gas (GtL = Gas-to-Liquid), Kohle (CtL = Coal-to-Liquid), Biomasse (BtL = Biomas-to-Liquid) und Erneuerbare Energien (PtL = Power-to-Liquid) genutzt werden. Die so hergestellten Kraftstoffe können ihre fossilen Äquivalente zum Teil vollständig oder bis zu einem gewissen Anteil substituieren. Ein Vorteil liegt darin, dass so Emissionen im Fahrzeugbestand reduziert und bestehende Tankinfrastrukturen weiter genutzt werden können. Die Syntheseverfahren ermöglichen es, sowohl Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe und Flugzeugtreibstoffe (Kerosin) zu erzeugen. Zumeist sind die Eigenschaften des synthetischen Produktes ähnlich oder besser als der erdölbasierten Kraftstoffe, da ein geringerer Schadstoffausstoß bei der Verbrennung erreicht wird, da keine Stickstoff- und Schwefelverbindungen sowie aromatische Kohlenwasserstoffe im Endprodukt enthalten sind. Für die Zulassung solcher Kraftstoffe im Straßenverkehr müssen deren Eigenschaften im Rahmen der maßgeblichen Kraftstoffnormen für Diesel und Benzin liegen. Für die Zulassung von E-Fuels als Reinkraftstoff in Deutschland bedarf es der Anpassung und Aufnahme der DIN EN 15490 in die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung, so dass Rechtssicherheit für die Markteilnehmer beim freien Verkauf von synthetischen paraffinischen Dieselkraftstoffen geschaffen wird. Anders als in anderen EU-Ländern sind Kraftstoffe nach DIN EN 15940 in Deutschland nicht für den freien Verkauf zugelassen, da befürchtet wird, dass durch eine Zulassung auch verstärkt Kraftstoffe auf Palmöl-Basis (HVO – hydrierte Pflanzenöle vgl. zu BtL) eingesetzt werden könnten. Die verschiedenen Herstellungsprozesse für synthetische Kraftstoffe (Fischer-Tropsch und Bergius Pier Verfahren) sind energieaufwändig und haben sich in der Vergangenheit nicht am Markt gegen Erdölbasierte Kraftstoffe durchsetzen können. Zudem bestehen auch ökologische Nachteile, da durch die Verarbeitung von bspw. Kohle zu flüssigen Kraftstoffen deutlich höhere Treibhausgas-Emissionen erreicht werden als durch die Nutzung erdölbasierter Kraftstoffe. Synthetische Kraftstoffe, die bspw. auf grünem Wasserstoff (H2) basieren, haben einen entscheidenden Vorteil: H2 ist in der Natur nahezu unendlich vorhanden und kann klimaneutral hergestellt werden. Per Elektrolyse von Wasser mit erneuerbarem Strom kann Wasserstoff erzeugt werden und anschließend zu "strombasierten Kraftstoffen“ so genannten E-Fuels verarbeitet werden. Insbesondere in Bereichen, die nicht direkt elektrifiziert werden können, wie beispielsweise die Luft- oder die Schifffahrt, werden synthetische Kraftstoffe eine zentrale Rolle spielen um die THG-Emissionen dieser Sektoren zu reduzieren. Dies bietet mit den zu erwartenden Preisen für erneuerbare Energien neben ökologischen Vorteilen auch ökonomische Vorteile gegenüber anderen klimafreundlichen Kraftstoffalternativen wie Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation. Auf Wasserstoff basierenden E-Fuels bieten deutlich größere Mengenpotentiale als Biokraftstoffe. Da die Potentiale für die Erzeugung erneuerbaren Stroms in Deutschland nicht ausreichen, verfolgt die Bundesregierung in der Nationalen Wasserstoffstrategie eine Importstrategie für strombasierte Kraftstoffe. Dabei entstehende Märkte bieten auch Chancen für solche Länder, die bislang keine Energie exportiert haben, wodurch sich die Abhängigkeiten Deutschlands von bestimmten Energielieferländern langfristig reduzieren könnten, auch wenn Deutschland weiterhin auf Energieimporte aus Drittstaaten angewiesen sein wird. Weitere Informationen zu synthetischen und paraffinen Kraftstoffen finden Sie bspw. hier: https://www.bmuv.de/faqs/alternative-... Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, wir hoffen, diese Informationen sind hilfreich für Sie und wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, über die ich mich sehr freue. Mit freu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Synthetischer Brennstoff, synthetischer Treibstoff [#248582]
Datum
20. Mai 2022 13:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, über die ich mich sehr freue. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248582/