Systematik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)

1. Mit welchen Prozentsätzen wurden in der BVWP-Projektbewertung die Faktoren Stadtverträglichkeit (Städtebauliche Bedeutung?), Naturverträglichkeit (Umweltbetroffenheit?) und Klimaverträglichkeit gewichtet?

2. Wie begründet das BMVI, dass die Umweltbetroffenheit (Modul B), die Raumordnerische Bedeutung (Modul C) und die Städtebauliche Bedeutung (Modul D) nicht monetär darstellbar sind?

3. Bitte machen Sie nachvollziehbar und erläutern Sie die Berechnungen, die der Kosten-Nutzen-Rechnung zur Wirtschaftlichkeit des A100-Ausbaus zugrunde liegen, inkl. der einzelnen Posten, wie z.B. dem "induzierten Verkehr".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
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Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Mit welchen P…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)
Betreff
Systematik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) [#24593]
Datum
14. September 2017 10:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Mit welchen Prozentsätzen wurden in der BVWP-Projektbewertung die Faktoren Stadtverträglichkeit (Städtebauliche Bedeutung?), Naturverträglichkeit (Umweltbetroffenheit?) und Klimaverträglichkeit gewichtet? 2. Wie begründet das BMVI, dass die Umweltbetroffenheit (Modul B), die Raumordnerische Bedeutung (Modul C) und die Städtebauliche Bedeutung (Modul D) nicht monetär darstellbar sind? 3. Bitte machen Sie nachvollziehbar und erläutern Sie die Berechnungen, die der Kosten-Nutzen-Rechnung zur Wirtschaftlichkeit des A100-Ausbaus zugrunde liegen, inkl. der einzelnen Posten, wie z.B. dem "induzierten Verkehr".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kerstin Stark <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kerstin Stark << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)

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