Systembeschreibung für Altglas

Ich möchte eine Kopie der Systembeschreibung für Altglas zwischen der Stadt Stuttgart und der Dualen System Deutschland bekommen, sowohl für die jetzige Periode als auch für die nächste, ggf. einen Entwurf davon.

Der Eigenbetrieb AWS stellt eine Liste von geeigneten Standplätzen. Ich bitte um diese Liste, sowohl für die jetzige Periode als auch für die nächste, ggf. einen Entwurf davon.

Ausserdem bitte ich um eine Erklärung nach welchen Kriterien einen Standplatz als geeignet eingestuft wird und die Gewichtung der verschiedenen Kriterien (wichtigstes Kriterium, zweitwichtigstes Kriterium, usw...)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte eine Kopie de…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
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Betreff
Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
13. März 2021 16:43
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte eine Kopie der Systembeschreibung für Altglas zwischen der Stadt Stuttgart und der Dualen System Deutschland bekommen, sowohl für die jetzige Periode als auch für die nächste, ggf. einen Entwurf davon. Der Eigenbetrieb AWS stellt eine Liste von geeigneten Standplätzen. Ich bitte um diese Liste, sowohl für die jetzige Periode als auch für die nächste, ggf. einen Entwurf davon. Ausserdem bitte ich um eine Erklärung nach welchen Kriterien einen Standplatz als geeignet eingestuft wird und die Gewichtung der verschiedenen Kriterien (wichtigstes Kriterium, zweitwichtigstes Kriterium, usw...)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Mail vom 13.03.2021. Wir haben dieses an die zuständ…
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Mail vom 13.03.2021. Wir haben dieses an die zuständige Stelle (AWS) - E-Mail-Adresse: Poststelle 70/AWS/LHS/DE@LHS - weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage, in diesem Fall über das Portal "Fragdenstaat". …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
17. März 2021 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage, in diesem Fall über das Portal "Fragdenstaat". Gerne erteilen wir Ihnen die gewünschten Auskünfte zur Standortfindung von Altglascontainern im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir grundsätzlich keine vertraglichen Unterlagen an Dritte weitergeben können. Gerne benennen wir Ihnen jedoch im Folgenden nochmals die im Rahmen einer solchen Standortfindung grundsätzlich maßgeblichen Inhalte: Grundsätzlich haben geeignete Standplätze zur Aufstellung von Altglascontainerm eine Vielzahl von Kriterien zu erfüllen. Neben der für die Anwohner möglichst fußläufigen Erreichbarkeit sind hier insbesondere die Vermeidung von dadurch entstehenden (Verkehrs-)Behinderungen, die erforderliche und verparkungsfreie Anfahrbarkeit mit den Entleerungsfahrzeugen sowie die möglichst beidseitig gegebene Befüllmöglichkeit aber auch der Lärmschutz zu nennen. Dabei muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass Verkehrssicherheitseinrichtungen wie z.B. Lichtzeichenanlagen und auch ggf. vorhandene Leitungen/Kabel oder auch Bäume bzw. ragende Äste etc. nicht beeinträchtigt werden. Die Nutzung der jeweiligen Standorte stellt dabei eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im öffentlich-rechtlichen Raum dar. Im Rahmen eines aufwendigen Verfahrens prüft im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart insbesondere die Straßenrechtsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung, ob ein möglicher Standort den einschlägigen Vorgaben entspricht. Ist dies der Fall, erteilt die Straßenrechtsbehörde eine gebührenpflichtige Erlaubnis zur Sondernutzung. Eine aktuelle Übersicht sämtlicher Altglascontainer-Standorte im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart finden Sie beispielsweise online unter https://www.stuttgart.de/service/ents... oder auch in der kostenfrei für iOS und Android in den jeweiligen Stores für Sie zum Download bereitstehenden App der Abfallwirtschaft Stuttgart. Für Ihr Interesse danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> meines Erachtens ist die Systembeschreibung eine Information im Sinne der LIFG und …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
14. April 2021 18:41
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meines Erachtens ist die Systembeschreibung eine Information im Sinne der LIFG und von besonderem öffentlichen Interesse, da hier öffentliche Gelder eingesetzt werden. Daher bitte ich um eine Kopie der Systembeschreibung für Altglas zwischen der Stadt Stuttgart und dem Dualen System Deutschland, sowohl für die jetzige Periode als auch für die nächste, ggf. einen Entwurf davon. Sie haben freundlicherweise die sieben Kriterien für die Bewertung eines Standorts genannt allerdings keine Gewichtung der einzelnen Kriterien, um die ich Sie gebeten hatte. Können Sie die Gewichtung bitte ergänzen? 1- fußläufigen Erreichbarkeit, 2- Vermeidung von (Verkehrs-)Behinderungen, 3- verparkungsfreie Anfahrbarkeit mit den Entleerungsfahrzeugen, 4- möglichst beidseitige Befüllmöglichkeit, 5- Lärmschutz, 6- keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheitseinrichtungen, 7- keine Beeinträchtigung der vorhandenen Leitungen/Kabel oder Bäume. Bzgl. den Standorten: gibt es Standorte, die als geeignet bewertet wurden aber nicht im Einsatz sind und deswegen nicht auf der Website der AWS gelistet sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in entgegen Ihrer Einschätzung werden hier keine öffentlichen Gelder eingesetzt. Wie bereits …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
21. April 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in entgegen Ihrer Einschätzung werden hier keine öffentlichen Gelder eingesetzt. Wie bereits erläutert unterliegt die Sammlung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Altglas letztlich dem privatwirtschaftlich organisierten System des Verpackungsrechts. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir grundsätzlich keine vertraglichen Unterlagen an Dritte weitergeben können. Kriterien zur Standortfindung wurden Ihnen bereits mehrfach ausführlich benannt. Ggf. bestehende, weitere Fragen dazu richten Sie bitte an die Kollegen des Teams "Straßenrecht", Antwort erging dort in cc Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> nach Ihrer ersten Ablehnung habe ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Info…
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Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
16. Mai 2021 18:04
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
49,4 KB
Sehr << Anrede >> nach Ihrer ersten Ablehnung habe ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gebeten den Vorfall zu begutachten. Sie finden seine Rückmeldung im Anhang. Ich halte fest: “Ein grundsätzlicher Ausschluss von Vertragsunterlagen ist vom LIFG nicht gedeckt. Es besteht im Rahmen des LIFG eine Prüfpflicht in Bezug auf die geforderten Unterlagen. Nur soweit schützenswerte Inhalte betroffen sind, können diese geschwärzt werden. [...] Sollte es sich nicht um schützenswerte Inhalte handeln sind die betreffenden Unterlagen (entweder teilweise oder komplett) zugänglich zu machen.” Dementsprechend bitte ich um eine Kopie der nicht schützenswerte Inhalte der aktuellen Systembeschreibung und des Entwurfs der Systembeschreibung für die nächste Periode. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort_lfdi.pdf Anfragenr: 215030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Systembeschreibung für Altglas“ vom 13.03.2021 …
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Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
20. Juni 2021 10:09
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Systembeschreibung für Altglas“ vom 13.03.2021 (#215030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich beziehe mich insbesondere auf meine Antwort vom 16. Mai 2021 mit den Kommentaren des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Systembeschreibung für Altglas“ vom 13.03.2021…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
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Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
18. Dezember 2021 13:03
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Systembeschreibung für Altglas“ vom 13.03.2021 (#215030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 246 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Wie Sie wissen, fand diesbezüglich bereits am 27.…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
22. Dezember 2021 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Wie Sie wissen, fand diesbezüglich bereits am 27.07.2021 eigens ein Informations-Termin mit Ihnen sowie den Kollegen der Straßenrechtsbehörde statt. Die von Ihnen gestellten Fragen u.a. auch zu den Kriterien der Standortfindung wurden Ihnen dabei ausführlich und abschließend beantwortet. Wir gehen daher davon aus, dass der Vorgang damit erledigt ist und bitten bei dieser Gelegenheit auch um den "Austrag" einer ggf. noch aktiven Memory-Funktion des hier genutzten Frageportals. Vielen Dank bereits vorab. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> in dieser Anfrage #215030 ging es auch darum eine Kopie der aktuellen Systembeschrei…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
22. Dezember 2021 20:07
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in dieser Anfrage #215030 ging es auch darum eine Kopie der aktuellen Systembeschreibung für Altglas zu bekommen bzw. einen Entwurf der Systembeschreibung für die nächste Periode. In meiner Antwort vom 16. Mai 2021 habe ich Ihnen eine Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit weitergeleitet, die ich zitieren möchte: “Ein grundsätzlicher Ausschluss von Vertragsunterlagen ist vom LIFG nicht gedeckt. Es besteht im Rahmen des LIFG eine Prüfpflicht in Bezug auf die geforderten Unterlagen. Nur soweit schützenswerte Inhalte betroffen sind, können diese geschwärzt werden. [...] Sollte es sich nicht um schützenswerte Inhalte handeln sind die betreffenden Unterlagen (entweder teilweise oder komplett) zugänglich zu machen.” Anfang Juli 2021 teilten Sie mir telefonisch mit, daß Ihre Rechtsabteilung den Vorgang prüfte. Was ist das Ergebnis der Prüfung bzw. bis wann kann ich mit einer Kopie der nicht schützenswerte Inhalte rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in bitte gestatten Sie einige ergänzende Anmerkungen: - In unserem von Ihnen in Bezug genomme…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: *Systembeschreibung für Altglas [#215030]
Datum
23. Dezember 2021 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte gestatten Sie einige ergänzende Anmerkungen: - In unserem von Ihnen in Bezug genommenen Telefonat teilten Sie insbesondere mit, dass es Ihnen ausdrücklich um Informationen bezüglich der Bewertung von Kriterien bei der Vorgehensweise zur Standortfindung gehe - diese Vorgehensweise der Standortfindung wurde Ihnen zwischenzeitlich mehrfach, nicht zuletzt auch in einem eigens mit Ihnen und den Kollegen des Teams Straßenrecht durchgeführten Termin am 27.07.2021 abschließend erläutert. - Wie Ihnen mitgeteilt hat dabei insbesondere die Verkehrssicherheit oberste Priorität. Da jeder Standort individuell zu prüfen ist, sind die weiteren - Ihnen benannten - Kriterien auch individuell abzuwägen. - wie Ihnen ebenfalls bereits mitgeteilt, enthält die besagte Systembeschreibung aus o.a. Gründen eben gerade keine priorisierten Kriterien im Rahmen einer Standortfindung und kann insofern zu der von Ihnen gestellten Frage auch keinen inhaltlichen Beitrag leisten. - Wie Ihnen ebenfalls bereits mitgeteilt wurde ist dort deshalb ausschließlich eine pauschale Erfordernis der Beantragung enthalten. - Um Ihrem Wunsch hiermit dennoch zu entsprechen zitieren wir im Folgenden diesen pauschalen Passus für Sie: "Die Sondernutzungserlaubnis nach §16 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist vom Systembetreiber beim Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart und für Standorte auf landeseigenen Grundstücken bei Vermögen und Bau Baden Württemberg zu beantragen". Diesbezüglich sind nach aktuellem Sachstand auch keine Änderungen geplant. - Um im Rahmen der gegebenen Optionen alle Möglichkeiten auszuschöpfen wurden nach besagtem vor-Ort-Termin zusätzlich vom beauftragten Sammelunternehmen zwischenzeitlich aus Gründen der Kulanz eigens vor Ort neue Container aufgestellt. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage. Mit freundlichen Grüßen