Sehr geehrter Herr Arends,
Ihr unten stehender IFG-Antrag entspricht nur in den Fragen 1 und 2 im weitesten Sinne den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Fragen 3, 3a und 4 sind offene Fragestellungen und zielen nicht auf amtliche Dokumente und bleiben daher unbeantwortet.
Zu 1) und 2)
Es liegen im Bundesministerium für Gesundheit keine amtlichen Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Die folgenden Ausführungen erfolgen außerhalb des IFG-Verfahrens:
Der individuelle Immunstatus, zu dem sowohl die humorale Immunantwort (Antikörper) als auch die zelluläre Immunantwort gehört, lässt sich bislang nicht mit einem Test in seiner Gesamtheit messen und nicht zuverlässig hinsichtlich eines Reinfektionsrisiko beurteilen.
Im Einzelnen zu der humoralen Immunantwort: Obwohl von vielen Studien neutralisierende Antikörper als Korrelat für humorale Immunität angesehen werden, sind die Studienergebnisse zum zeitlichen Verlauf der neutralisierenden Antikörper nicht einheitlich und abhängig von den verwendeten Test-Assays. Auch neutralisierende Antikörpermessungen erlauben keine absolute Aussage zum Vorliegen oder Nichtvorliegen von Immunität. Mögliche Korrelationen zu zellulärer Immunität sind bislang unzureichend untersucht. Insbesondere ist ein immunologisches Schutzkorrelat bislang nicht bestimmt. Aus diesem Grund werden der Nachweis von Antikörpern gegen das SARS-CoV2 Virus und der Nachweis von SARS-CoV2 reaktiven T-Zellen nicht als Nachweis einer Immunität anerkannt.
Die Qualität der auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern ist sehr variabel und die Tests unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Spezifität. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der vielen unterschiedlichen, verwendeten Tests und des Fehlens eines serologischen Korrelats sind zurzeit keine pauschalen Bewertungen von Antikörpertests für den Nachweis eines Immunschutzes möglich. Bei diesen Unsicherheiten ist es geboten, auch diejenigen zu schützen, die möglicherweise trotz positivem Antikörpertest keinen Schutz vor COVID-19 aufgebaut haben. Im Falle von Testverfahren, die SARS-CoV2 reaktive T-Zellen nachweisen, gehen wir davon aus, dass diese Testverfahren bislang nur in einigen Speziallabors zur Verfügung stehen. Des Weiteren müssen diese Verfahren validiert und standardisiert werden, bevor sie anerkannt werden können.
Rechtlich gelten Personen nur dann als genesen, wenn diese innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)<
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetz...>. Im Verlauf der Coronapandemie wurden bislang (Stand: 23. Juni 2021) 63.813.168 PCR-Tests und zahlreiche Selbst-, Schnell- und PoC-Tests durchgeführt.
Dank der inzwischen breit verfügbaren Impfangebote haben alle Impfwilligen jetzt die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen spricht jedenfalls nichts gegen eine COVID-19-Impfung nach unerkannt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann es bei Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion nach Impfung zu vorübergehenden verstärkten systemischen Reaktionen kommen. Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es aber keinen Hinweis darauf, dass die Impfung in diesen Fällen eine relevante Gefährdung darstellt. Ein Impftermin kann also in der Regel wahrgenommen werden und weitere Fragen ggf. mit dem aufklärenden/impfenden Arzt besprochen werden.
Dank der inzwischen breit verfügbaren Impfangebote haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen spricht jedenfalls nichts gegen eine COVID-19-Impfung nach unerkannt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann es bei Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion nach Impfung zu vorübergehenden verstärkten systemischen Reaktionen kommen. Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es aber keinen Hinweis darauf, dass die Impfung in diesen Fällen eine relevante Gefährdung darstellt. Ein Impftermin kann also in der Regel wahrgenommen werden und weitere Fragen ggf. mit dem aufklärenden/impfenden Arzt besprochen werden.
Die neues Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins des Robert Koch-Instituts setzt sich mit der Frage auseinander, welche Impfquote notwendig ist, um COVID-19 zu kontrollieren (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... ?__blob=publicationFile ). Aktuell wird eine ausgeprägte Impfbereitschaft beobachtet, die insbesondere in den vulnerablen Gruppen in hohe Impfquoten mündet. Unter Annahme dieser Impfquoten und in Kombination mit Basishygienemaßnahmen und einer geringfügigen Reduktion des Kontaktverhaltens sollte es im Herbst/Winter nicht mehr zu einem starken Anstieg der COVID19bedingten Intensivbettenbelegung kommen. Aufgrund der sich schnell ausbreitenden DeltaVariante ist es jedoch entscheidend, dass die noch ungeimpfte Bevölkerung motiviert wird, das Impfangebot noch im Sommer wahrzunehmen, um die notwendigen Impfquoten möglichst bald zu erreichen, ausreichend Kapazitäten zur Verabreichung der in Aussicht gestellten Impfstoffmengen bestehen und die Bevölkerung weiterhin die Basishygienemaßnahmen umsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Wie ist denn der Plan zum weiteren Vorgehen unserer Bundesregierung in Bezug auf die Pandemie? Die uns zur Verfügung stehenden "Impfmittel" halten leider nicht, was der Bevölkerung versprochen wurde. Sie werden der Bezeichnung "Impfung" demnach nicht gerecht. Viele Menschen werden zu einer 3. oder gar 4. Behandlung genötigt ohne entsprechenden nachhaltigen Erfolg auf tatsächliche Immunisierung. Das kostet den Steuerzahlern nicht nur direkt sehr viel Geld sondern bedeutet für sehr viele Gewerke unsägliche finanzielle Einbußen. Die bisherige Politik und der Umgang mit den Bürgern ist an ihre Grenzen gestoßen - eine Impfflicht, geschweige denn eine allgemeine Impflicht wird unter diesen Umständen keinen Sinn machen und nicht akzeptabel sein. Wie geht es hier weiter?
Konnte die wichtige Frage der Aussagekraft der T-Zellen in Bezug einer Grund-Immunität denn mittlerweile von unseren hochdotierten Experten konkretisiert werden?
Herzlichst
Oliver