T38 (T.38) Unterstützung bei ihrem Faxgerät bzw. Faxgateway

Anfrage an: Bundessozialgericht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt, ob und seit wann T38 (oder auch T.38 geschrieben) als Faxübertragungsprotokoll bei ihrem Faxgerät/Faxgateway unterstützt wird.
Falls euer Faxgerät/Faxgateway T38 derzeit nicht unterstützt, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt wann es dies unterstützt hat oder für die Zukunft, wann dies künftig unterstützt wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
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Matthias Waller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich er…
An Bundessozialgericht Details
Von
Matthias Waller
Betreff
T38 (T.38) Unterstützung bei ihrem Faxgerät bzw. Faxgateway [#249152]
Datum
16. Mai 2022 11:53
An
Bundessozialgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt, ob und seit wann T38 (oder auch T.38 geschrieben) als Faxübertragungsprotokoll bei ihrem Faxgerät/Faxgateway unterstützt wird. Falls euer Faxgerät/Faxgateway T38 derzeit nicht unterstützt, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt wann es dies unterstützt hat oder für die Zukunft, wann dies künftig unterstützt wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Waller Anfragenr: 249152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249152/
Bundessozialgericht
Ihre E-Mail vom 16.05.2022 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundessozialgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 16.05.2022
Datum
13. Juni 2022 08:33
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Waller
AW: Ihre E-Mail vom 16.05.2022 [#249152] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider weiterhin keine Unterlage…
An Bundessozialgericht Details
Von
Matthias Waller
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 16.05.2022 [#249152]
Datum
8. Juli 2022 16:05
An
Bundessozialgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider weiterhin keine Unterlagen von Ihnen erhalten. In einer Nachricht teilten Sie mir im Freitext mit, dass Sie kein T.38 unterstützen. Auf Basis dieser Aussage habe ich an die von Ihnen veröffentliche Faxnummer, +49 (0) 561 3107 475 , ein Textfax per T.38 verschickt und T.38 wurde dabei erfolgreich verwendet. Bitte senden Sie mir zeitnah die geforderten Unterlagen zu und dazu eine Erklärung, warum Sie mich schriftlich angelogen haben. Mit freundlichen Grüßen Matthias Waller Anfragenr: 249152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249152/
Bundessozialgericht
Ihre E-Mail vom 8. Juli 2022 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundessozialgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 8. Juli 2022
Datum
13. Juli 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Waller
AW: Ihre E-Mail vom 8. Juli 2022 [#249152] Sehr geehrte Damen und Herren, was Sie mir geschrieben haben ist kompl…
An Bundessozialgericht Details
Von
Matthias Waller
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 8. Juli 2022 [#249152]
Datum
13. August 2022 12:54
An
Bundessozialgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, was Sie mir geschrieben haben ist komplett unlogisch. Sie schreiben "Das schließt aber nicht aus, dass ein von einem T.38 -fähigen Faxgerät abgesandtes Fax auf dem Transportweg ( z.B. im Netz der Telekom) umgewandelt bzw. konvertiert wird." Im nächsten Satz schreiben Sie mir hingegen sogar den Beweis, dass der vorherige Satz falsch ist. Zitat aus Ihr Satz "Wird das Faxprotokoll T.38 nicht von beiden Seiten unterstützt, erfolgt ein Rückfall auf G3 (Protokoll T.30/G.711)" Dieser Rückfall ist ist Normkorrekt, wenn T.38 nicht unterstützt wird. Eine Umwandlung findet nicht statt. Dies steht auch auf Ihre verlinkte Webseite. Zitat: "Im Netz der Telekom wird ein Fax transparent durchgeleitet." Ein per T.38-Protokoll versandtes Fax kommt bei Ihnen(Bundessozialgericht) über das T.38-Protokoll an. Auch dazu finden Sie vereinfacht die Antwort auf die verlinkte Webseite: "Dieses Protokoll kommt nur dann zum Einsatz, wenn sowohl die Router, die Kommunikationsnetze und die beteiligten Übergabepunkte das T.38 Protokoll unterstützen. Das Protokoll T.38 wird nicht im Faxgerät, sondern im Router (oder Session Boarder Controller (SBC); T.38 fähige TK-Anlage) ein- oder ausgeschaltet." Warum lügen Sie mich schon wieder an (plötzlich angebliche Umwandlung seitens der Telekom usw.) und schicken sogar die Beweise, welche Ihre Lügen enttarnen, zu? Mit freundlichen Grüßen Matthias Waller Anfragenr: 249152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249152/

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Bundessozialgericht
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihre E-Mail vom 13.August 2022 Sehr geehrter Herr Waller, anbei er…
Von
Bundessozialgericht
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihre E-Mail vom 13.August 2022
Datum
14. September 2022 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Waller, anbei erhalten Sie das beigefügte Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen