Tabak & Alkohol - kombinierte Suchterkrankung

Ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema kombinierte Suchterkrankungen, in erster Linie interessiert mich die Konstellation Tabak/Alkohol. Konkret: gibt es empirische (verbindliche) Erhebungen (gerne auch Statistiken) ob alkoholkranke Menschen in Relation zur Gesamtbevölkerung, häufiger Raucher sind. Wie verhält es sich mit den Langzeitfolgen-/Schäden, bzw. der Lebenserwartung. Eine Differenzierung nach Männern und Frauen wäre ebenfalls hilfreich. Den TAAB sowie den Drogen- und Suchtbericht kenne ich bereits, hilft mir jedoch leider nicht weiter. Für eine kurzfristige Beantwortung danke ich Ihnen schon jetzt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beschäftige mic…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Tabak & Alkohol - kombinierte Suchterkrankung [#151976]
Datum
21. Juni 2019 17:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema kombinierte Suchterkrankungen, in erster Linie interessiert mich die Konstellation Tabak/Alkohol. Konkret: gibt es empirische (verbindliche) Erhebungen (gerne auch Statistiken) ob alkoholkranke Menschen in Relation zur Gesamtbevölkerung, häufiger Raucher sind. Wie verhält es sich mit den Langzeitfolgen-/Schäden, bzw. der Lebenserwartung. Eine Differenzierung nach Männern und Frauen wäre ebenfalls hilfreich. Den TAAB sowie den Drogen- und Suchtbericht kenne ich bereits, hilft mir jedoch leider nicht weiter. Für eine kurzfristige Beantwortung danke ich Ihnen schon jetzt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Tabak & Alkohol - kombinierte Suchterkrankung [#151976]
Datum
24. Juni 2019 06:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen zu I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Tabak & Alkohol - kombinierte Suchterkrankung [#151976]
Datum
26. Juli 2019 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen zu Ihrer Frage keine Erkenntnisse vor. Diese könnten sich allerdings ergeben aus den Daten des Epidemiologischen Suchtsurveys (ESA), den das Institut für Therapieforschung (IFT) erhebt. Die Website ist www.ift.de<http://www.ift.de> Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort ein wenig weiterhelfen konnte. Die Dauer der Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen