Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“

Informationen und Dokumente zur Beratungs- und sonstigen Auftragstätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“; bitte sowohl zur Tätigkeit im Auftrag der Kulturstiftung des Bundes wie zur durch Fördergelder des Fonds finanzierten Tätigkeit im Auftrag geförderter Institutionen. Bitte teilen Sie auch eine Kostenübersicht mit Angabe der jeweiligen Leistungen mit.

(s. https://vielfaltentscheidet.de/diversitaetsentwicklung-im-kultursektor/?back=2 „Auch die Kulturstiftung des Bundes möchte mehr Diversität im Kultursektor ermöglichen. Dazu hat sie das bundesweite Programm „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ aufgelegt. „Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership“ unterstützt und berät die Kulturstiftung u. a. bei der diversitätsorientierten Personalauswahl und indem sie in Vorträgen und Workshops der Kulturstiftung Kulturschaffende sensibilisiert“ oder https://citizensforeurope.org/references/?lang=de „In den Jahren 2017 und 2018 hielten wir Keynotes für die deutschlandweite Infotour der Kulturstiftung des Bundes über ihren 360° Fonds. Dieser Fonds bringt kulturelle Institution dazu, eine Perspektive einzunehmen, die die gesamte Vielfalt der Gesellschaft umfasst. Darüber hinaus haben wir für die Stiftung eine Reihe von internen Workshops zur diversity-orientierten Personalakquise, Organisationsentwicklung sowie zu Diversität und Nichtdiskriminierungsthemen durchgeführt.“)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen und…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ [#263098]
Datum
11. November 2022 19:06
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und Dokumente zur Beratungs- und sonstigen Auftragstätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“; bitte sowohl zur Tätigkeit im Auftrag der Kulturstiftung des Bundes wie zur durch Fördergelder des Fonds finanzierten Tätigkeit im Auftrag geförderter Institutionen. Bitte teilen Sie auch eine Kostenübersicht mit Angabe der jeweiligen Leistungen mit. (s. https://vielfaltentscheidet.de/diversitaetsentwicklung-im-kultursektor/?back=2 „Auch die Kulturstiftung des Bundes möchte mehr Diversität im Kultursektor ermöglichen. Dazu hat sie das bundesweite Programm „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ aufgelegt. „Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership“ unterstützt und berät die Kulturstiftung u. a. bei der diversitätsorientierten Personalauswahl und indem sie in Vorträgen und Workshops der Kulturstiftung Kulturschaffende sensibilisiert“ oder https://citizensforeurope.org/references/?lang=de „In den Jahren 2017 und 2018 hielten wir Keynotes für die deutschlandweite Infotour der Kulturstiftung des Bundes über ihren 360° Fonds. Dieser Fonds bringt kulturelle Institution dazu, eine Perspektive einzunehmen, die die gesamte Vielfalt der Gesellschaft umfasst. Darüber hinaus haben wir für die Stiftung eine Reihe von internen Workshops zur diversity-orientierten Personalakquise, Organisationsentwicklung sowie zu Diversität und Nichtdiskriminierungsthemen durchgeführt.“)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11-13002/22#58 Sehr geehrte/r Herr/Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ [#263098]
Datum
15. November 2022 17:30
Status
Warte auf Antwort
K 11-13002/22#58 Sehr geehrte/r Herr/Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. November 2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang beantragen zu: Informationen und Dokumenten zur Beratungs- und sonstigen Auftragstätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“. Sie bitten um solche zur Tätigkeit im Auftrag der Kulturstiftung des Bundes sowie zu der durch Fördergelder des Fonds finanzierten Tätigkeit im Auftrag geförderter Institutionen. Ferner bitten Sie um Zusendung einer Kostenübersicht mit Angabe der jeweiligen Leistungen. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#58 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Kontaktdaten. Auf Ihren am 11. Nov…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
K11-13002/22 #58 Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ [#263098]
Datum
8. Dezember 2022 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Kontaktdaten. Auf Ihren am 11. November 2022 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag mit dem Sie "Informationen und Dokumente zur Beratungs- und sonstigen Auftragstätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft “ erbaten, können wir Ihnen mitteilen, dass im Jahr 2017 als Honorarleistung 4.560 € netto (5.426,40 € brutto) und im Jahr 2018 ebenfalls als Honorar 5.760 € (6.854,40 € brutto) gezahlt wurden. Die vorgenannten Zahlen und die Beauftragung der Citizens for Europe gGmbH ergeben sich aus der Belegliste, die uns die Kulturstiftung des Bundes (KSB) übersandt hat. Die Citizens for Europe gGmbH wurde nicht unmittelbar durch die Kulturstiftung des Bundes beauftragt, sondern durch einen Treuhänder, eine Veranstaltungsagentur, die mit der Durchführung der sogenannten "Infotour" im Zuge von 360° betraut war, und im eigenen Namen auf fremde Rechnung gehandelt hat. Der KSB liegen ausschließlich die für die Prüfung der Erfüllung des Treuhandvertrages (ähnlich einem "Projektfördervertrag" nach der Bundeshaushaltsordnung) erforderlichen Unterlagen vor. Wir sehen davon ab, Ihnen dieses Dokument zu übersenden, da diese Liste 12 Seiten umfasst, die z.B. mit den Reisekosten der Teilnehmer eine Fülle personenbezogener Daten enthält, die geschwärzt werden müssten und dadurch ein von Ihnen zu tragender Verwaltungsaufwand entstünde, ohne dass Sie in Bezug auf Ihre Frage weitere Informationen erhalten würden. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer << Adresse entfernt >> 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Danke für die Infos zu den Kosten der „Infotour“. Ihrer Antwort läßt sich aber nic…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: K11-13002/22 #58 Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ [#263098]
Datum
4. Januar 2023 19:33
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> Danke für die Infos zu den Kosten der „Infotour“. Ihrer Antwort läßt sich aber nichts zu den in den bereits im Antrag mitgeteilten Zitaten (https://vielfaltentscheidet.de/diversitaetsentwicklung-im-kultursektor/?back=2 und https://citizensforeurope.org/references/?lang=de) angeführten weiteren Beratungstätigkeiten und Workshops der Citizens for Europe gUG entnehmen; zu deren vormals auf der inzwischen depublizierten Website www.360-fonds.de beworbenen „Link- und Leseliste Diversität in Kultureinrichtungen“ und zu Tätigkeiten für geförderte Institutionen, vgl. Anh., wurde gleichfalls nichts mitgeteilt. Auch anderen öffentlich verfügbaren Dokumenten, u.a. der Kulturstiftung des Bundes selbst, ist eine weit umfangreichere Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung zu entnehmen, etwa Beratung bei Gestaltung von Ausschreibungen bis hin zur Hilfe bei der Besetzung der Leitung des 360°-Programms (vgl. https://vielfaltentscheidet.de/meilenstein-fuer-mehr-diversitaet-im-kulturbereich/ „„Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership“ hat die Kulturstiftung bei dem Vorhaben beratend unterstützt“ sowie „Auch bei der Kulturstiftung des Bundes kenne man das Problem, dass man bei Stellenausschreibungen zu wenige Menschen mit Migrationshintergrund erreiche ... Geholfen habe die Beratung durch „Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership“. Die Kulturstiftung selbst habe nach der Beratung andere Kanäle genutzt und anders ausgeschrieben und so eine diversere Zielgruppe erreicht“ oder https://youtu.be/WKn2smelqdE?list=PLbXBC56qd4ULHyNLAwfqajwD_rR1QtUTx&t=1320 „Und im Sinne der Ziele des Fonds sind die Agenten und Agentinnen vorzugsweise Personen selbst mit familiärer Migrationsgeschichte ... wenn es im Grunde um Diversifizierung geht scheint es schwierig, dann jemand einzustellen der selbst - aargh - wieder deutschdeutsch biodeutsch ist ... hier zeig ich nochmal ein Beispiel; ich hab eben erwähnt, daß die Stifung selbst grad dabei ist, sich zu diversifizieren ... ein lehrreicher Prozeß insofern, als wir in einer ersten Ausschreibung das immer so gemacht haben wie bisher; und da haben wir dann festgestellt, die Bewerberlage ist wahrlich nicht divers und wir konnten nicht besetzen. Und haben uns dann nochmal Hilfe geholt und Beratung von Experten und die haben mit uns sehr genau überlegt: wen sucht ihr eigentlich, A was für Qualifikationen muß die Person haben - es geht konkret um die Stelle derjenigen, die das Programm leitet, leiten wird, also quasi von mir übernimmt für die nächsten acht Jahre und haben uns sehr genau überlegt, was soll die Person eigentlich können und haben dann tatsächlich unsere Stellenausschreibung nochmal stark überarbeitet und haben dann diesen Passus aufgenommen: ‚Die Kulturstiftung steht für die Zielsetzung des Fonds 360°. Ausdrücklich erwünscht sind daher Bewerbungen von people of color und schwarzen Menschen sowie Bewerberinnen mit Flucht oder familiärer Migrationsgeschichte‘. Und natürlich steht dadrüber dann noch, was die Person dann tut, um den Fonds zu betreuen und worüber sie im besten Fall verfügen soll an Kompetenzen und was wir als Stiftung der Person anbieten. Und tatsächlich ist es dann so, bei einer zweiten Ausschreibungsrunde war das Bewerberfeld deutlich diverser als vorher - wobei ganz wichtig, Citizens for Europe hat uns da beraten, Citizens for Europe ist der Verein für den Herr Aikins arbeitet, auch nochmal die Kanäle, die wir dann adressiert haben mit der Stellenausschreibung waren andere als vorher - und tatsächlich ist es jetzt so, daß wir ein sehr viel diverseres Bewerberfeld haben und jetzt vermutlich die Stelle auch so besetzen können, wie wir uns das wünschen und sprich eine hoffentlich bald neue Kollegin mit familiärer Migrationsgeschichte besetzen können.“). Wie man den unter https://fragdenstaat.de/a/256753 einsehbaren Schulungsmaterialien zu den Workshops "360°-Akademie online: Vielfalt in Kultureinrichtungen – Personalpolitik vielfaltssensibel ausrichten ...", vgl. etwa Dokument cdr-anlage3..., entnehmen kann, ist die Programmatik der Citizens for Europe gUG offenbar auch für personalpolitische Konzepte des 360°-Programms maßgeblich. Bitte reichen Sie entsprechende Informationen und Dokumente nach, danke. Angaben zu den Kosten sollen dabei sekundär sein, insbesondere sind keine detaillierten Aufschlüsselungen oder Abrechnungen gefragt. Sollten die angeführten Leistungen der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung teils außerhalb des Kontexts des 360°-Programms erbracht worden sein, wünsche ich zu diesen Leistungen in Ergänzung der Anfrage eine erste Übersicht für den Zeitraum ab 2012. PS: eine Übersendung der von Ihnen genannten Unterlagen für die Prüfung der Erfüllung des Treuhandvertrages wird nicht gewünscht Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - anhang-cfe-360.pdf Anfragenr: 263098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263098/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> die Kulturstiftung des Bundes hat uns auf Ihre Nachfrage mitgeteilt, dass…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
IFG - K11-13002/22 #58 Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ [#263098]
Datum
7. Februar 2023 08:58
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Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Kulturstiftung des Bundes hat uns auf Ihre Nachfrage mitgeteilt, dass zwei stiftungsinterne, jeweils halbtägige Grundlagenworkshops stattfanden, die von Citizens for Europe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung des Bundes durchgeführt wurden. Darüber hinaus liegen keine weitergehenden Beratungsverhältnisse vor. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer << Adresse entfernt >> 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> interessant, danke. Die Kulturstiftung möchte bitte die dazu zweifellos vorhandenen…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - K11-13002/22 #58 Tätigkeit der Citizens for Europe gUG für die Kulturstiftung des Bundes im Kontext des „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ [#263098]
Datum
17. Februar 2023 20:41
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> interessant, danke. Die Kulturstiftung möchte bitte die dazu zweifellos vorhandenen Aufzeichnungen im Sinne des §2 IFG vorlegen, etwa zu Inhalten und Lernzielen der Grundlagenworkshops, Beauftragungsunterlagen, Leitungsvorlagen, Protokolle, Zusammenfassungen, Konzeptpapiere, Vermerke etc. Da die Workshops vermutlich nicht unentgeltlich erfolgt sind, bitte auch Basis-Angaben zu den Kosten. Zu der in meiner Nachricht vom 4.1. genannten Dokumente übereinstimmend von Kulturstiftung wie Citizens for Europe angeführten Beratung/Hilfe bei der Besetzung der Leitung des 360°-Programms sowie zu der „Link- und Leseliste Diversität in Kultureinrichtungen“ sollten ebenfalls Aufzeichnungen vorhanden sein, die vorzulegen wären. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/263098/upload/d76e628eb0c28848edef72effafefec57709b102/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihre Anfrage vom 17. Februar Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Februar…
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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Februar
Datum
21. April 2023 17:18
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Februar 2023. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Kosten der Workshops können wir Ihnen mitteilen, dass sich die Kosten im Jahr 2016 auf 4.760 Euro (brutto) und im Jahr 2017 auf 10.472 Euro (brutto) belaufen. Darin sind die Kosten eines zweistündigen „Follow-Up-Workshops“ im Jahr 2017 enthalten. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Besetzung der Leitung des 360°-Programms können wir Ihnen mitteilen, dass die „Citizens for Europe gUG“ nicht unmittelbar am Besetzungsverfahren beteiligt war und keine direkte Beratung bei der Auswahl konkreter Bewerberinnen und Bewerbern erfolgte. Die durch die „Citizens for Europe gUG“ zuvor gestalteten Workshops haben jedoch zur Information und Sensibilisierung für das Thema Diversität beigetragen und auf diese Weise bei Ausschreibungen und Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren Berücksichtigung erfahren. Gleiches gilt für die Zusammenstellung der „Link- und Leseliste Diversität in Kultureinrichtungen“, die Teil der Arbeit der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung des Bundes ist. Weitergehende Informationen zur Zusammenstellung liegen uns nicht vor. Bezüglich Ihrer Frage hinsichtlich „Inhalten und Lernzielen der Grundlagenworkshops, Beauftragungsunterlagen, Leitungsvorlagen, Protokolle, Zusammenfassungen, Konzeptpapiere, Vermerke etc.“ weise ich ausdrücklich darauf hin, dass eine Beantwortung nur gebührenpflichtig erfolgen kann. Die Kulturstiftung des Bundes hat mitgeteilt, dass die Unterlagen sowohl eine Vielzahl personenbezogener Daten als auch Bildmaterial, teilweise Bildmaterial mit Personen, enthalten. Die Unterlagen sind auf das Vorliegen personenbezogener Daten zu prüfen, denn nach dem in § 5 Abs.1 Satz 1 IFG festgelegten Schutz personenbezogener Daten darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, wenn der Dritte eingewilligt hat oder Ihr Informationsinteresse überwiegt. Soweit personenbezogene Daten vorliegen und Sie Interesse an diesen personenbezogenen Daten haben, müssten Sie die Gründe für Ihr Informationsinteresse darlegen, § 7 Abs.1 Satz 3 IFG. In diesem Fall würden wir Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchführen, in dem wir den betroffenen Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weiterhin sind die Unterlagen auf das Vorliegen von nach § 3 Abs.1 Nr.7 IFG zu schützenden Tatbeständen zu prüfen, nach denen Informationen nicht herausgegeben werden dürfen, wenn sie vertraulich erhoben oder übermittelt wurden. Zudem ist das Vorliegen möglicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 6 IFG zu prüfen. Zur voraussichtlichen Höhe der Gebühren: Die voraussichtliche Höhe der Gebühren bemisst sich am Verwaltungsaufwand. Der entstehende Verwaltungsaufwand wird nur zu einem Teil in Ansatz gebracht. Die einstündige Dienstleistung eines Beamten im höheren Dienst wird nur mit 60 € berechnet, obwohl nach den Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen insoweit tatsächliche Kosten in Höhe von 84,29 € anfallen. Sachkosten und sonstige kalkulatorische Kosten werden zudem überhaupt nicht berechnet, sodass sich der voraussichtliche Verwaltungsaufwand aus der Summe der zu erwartenden Arbeitsstunden ergibt. Dazu im Einzelnen wie folgt: Zunächst müssen die mehr als 70 Seiten gelesen und zugeordnet werden. Zudem müssen wir die Unterlagen auf das Vorliegen von personenbezogenen Daten, das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf das Vorliegen weiterer Ausschlussgründe prüfen, die sich insbesondere daraus ergeben, dass die Fördermaßnahme noch läuft und daher Gegenstand von Prüfungen durch die KSB ist. Auch mit Blick auf etwaige weitere Ausschlussgründe ist vom Erfordernis einer vertieften rechtlichen Prüfung auszugehen. Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen, die nicht herausgegeben werden dürfen, auszusondern und soweit einzelne Passagen oder Daten betroffen sind, diese zu schwärzen. Für diese Tätigkeiten sind ein Zeitansatz von zwei Arbeitsstunden für den höheren Dienst (je 60 Euro) sowie zwei Stunden für den gehobenen Dienst (je 45 Euro) einzukalkulieren. Daher werden wir insgesamt werden wir einen von 210 Euro in Rechnung stellen müssen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Anfrage mit den in dieser Nachricht gelieferten Informationen als ausreichend beantwortet ansehen oder ob Sie die darüberhinausgehende gebührenpflichtige Beantwortung weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Dokumentation Beratungsworkshop "Diversitätsorientierte Personalauswahl"
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Dokumentation Beratungsworkshop "Diversitätsorientierte Personalauswahl"
Datum
8. August 2023
Status
Warte auf Antwort
1,5 MB