Täglich erlaubte Arbeitszeit und Zeitausgleich

Ich fahre im Terminalverkehr, komme somit nur auf sehr wenig Lenkzeiten und habe eine fünf Tage Woche. Wie lang darf meine tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt sein, und dürfen als Zeitausgleich reguläre Urlaubstage, Krankheit- und Feiertage herangezogen werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Uwe Cygalski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich fahre i…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Uwe Cygalski
Betreff
Täglich erlaubte Arbeitszeit und Zeitausgleich [#183317]
Datum
24. März 2020 17:36
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich fahre im Terminalverkehr, komme somit nur auf sehr wenig Lenkzeiten und habe eine fünf Tage Woche. Wie lang darf meine tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt sein, und dürfen als Zeitausgleich reguläre Urlaubstage, Krankheit- und Feiertage herangezogen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Cygalski Anfragenr: 183317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183317 Postanschrift Uwe Cygalski << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Cygalski

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr geehrter Herr Cygalski, die Frage nach den zulässigen täglichen Arbeitszeiten betrifft grundsätzlich nicht d…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
WG: Täglich erlaubte Arbeitszeit und Zeitausgleich [#183317]
Datum
26. März 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Cygalski, die Frage nach den zulässigen täglichen Arbeitszeiten betrifft grundsätzlich nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Güterverkehr. Für die Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeiten sind die Gewerbeaufsichtsämter bzw. die Arbeitsschutzbehörden zuständig. Daher erhalten Sie von mir nachfolgend lediglich allgemeine Informationen. Die zulässigen Arbeitszeiten werden im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html Die tägliche Arbeitszeit ist in § 3 ArbZG geregelt. Bitte beachten Sie auch § 21a ArbZG, der besondere Regelungen für die Beschäftigten im Straßenverkehr enthält. Leider habe ich keine Kenntnisse darüber, wie es sich mit dem von Ihnen angesprochen "Zeitausgleich" verhält. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Landesbehörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen