Täglicher Lagebericht des RKI - Coronazahlen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Das RKI meldet in seinem Täglichen Lagebericht u.a. die Zahlen der Neuinfizierten, der Genesenen und der Verstorbenen.
Frage: Wie wird die Zahl der Genesenen ermittelt?
Handelt es sich um nachweislich vormals an Covid 19 erkrankte Personen und dann von der Erkrankung Genesene?
Wie wird die "Genesung" ermittelt? Werden diese Personen, mit heutigem Stand (18.12.2020) 1.069.400, nachuntersucht und auf Antikörper getestet?
Welche Empfehlung gibt das RKI diesen Personen, von denen man annehmen muss, dass sie Antikörper gebildet haben, bezüglich der Impfung gegen Covid 19?
Ist eine Impfung bei vorhandenen Antikörpern überhaupt medizinisch verantwortbar?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich angesichts der bevorstehenden Impfmöglichkeit freuen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI meldet i…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Täglicher Lagebericht des RKI - Coronazahlen [#206838]
Datum
18. Dezember 2020 19:27
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das RKI meldet in seinem Täglichen Lagebericht u.a. die Zahlen der Neuinfizierten, der Genesenen und der Verstorbenen. Frage: Wie wird die Zahl der Genesenen ermittelt? Handelt es sich um nachweislich vormals an Covid 19 erkrankte Personen und dann von der Erkrankung Genesene? Wie wird die "Genesung" ermittelt? Werden diese Personen, mit heutigem Stand (18.12.2020) 1.069.400, nachuntersucht und auf Antikörper getestet? Welche Empfehlung gibt das RKI diesen Personen, von denen man annehmen muss, dass sie Antikörper gebildet haben, bezüglich der Impfung gegen Covid 19? Ist eine Impfung bei vorhandenen Antikörpern überhaupt medizinisch verantwortbar? Über eine schnelle Antwort würde ich mich angesichts der bevorstehenden Impfmöglichkeit freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Born Anfragenr: 206838 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 18.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.12.2020
Datum
4. Januar 2021 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-266. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: „Fr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
IFG Anfrage 2020-266 Täglicher Lagebericht des RKI - Coronazahlen [#206838]
Datum
18. Januar 2021 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: „Frage: Wie wird die Zahl der Genesenen ermittelt? Handelt es sich um nachweislich vormals an Covid 19 erkrankte Personen und dann von der Erkrankung Genesene? Wie wird die "Genesung" ermittelt? Werden diese Personen, mit heutigem Stand (18.12.2020) 1.069.400, nachuntersucht und auf Antikörper getestet?“ Die Erfassung, ob eine Person nach einer SARS-CoV-2-Infektion genesen ist, wäre innerhalb des Meldesystems zwar theoretisch möglich, aber in der Praxis schwer umsetzbar und mit hohen Aufwänden verbunden. Daher beruht die Zahl der Genesenen, die vom RKI im COVID-19-Dashboard und im täglichen Lagebericht ausgewiesen wird, auf einer Schätzung des RKI. Berücksichtigt werden bei dieser Schätzung Angaben, die dem RKI über das Meldesystem zur Verfügung stehen: Das sind Angaben zum Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum, zur Hospitalisierung und zum Tod von COVID-19-Fällen. In Abhängigkeit von Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum werden für die Schätzung feste, vom individuellen Krankheitsverlauf unabhängige Zeitintervalle addiert, basierend auf der Annahme, dass der Großteil der betroffenen Personen innerhalb des berechneten Zeitraums genesen ist. Mögliche Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion (www.rki.de/covid-19-steckbrief >> 9. Manifestationen, Komplikationen und Langzeitfolgen) werden bei der Schätzung nicht berücksichtigt, weil diese Informationen nicht regulär im Meldesystem erfasst werden. „Welche Empfehlung gibt das RKI diesen Personen, von denen man annehmen muss, dass sie Antikörper gebildet haben, bezüglich der Impfung gegen Covid 19? Ist eine Impfung bei vorhandenen Antikörpern überhaupt medizinisch verantwortbar?“ Die bislang vorliegenden Daten geben keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine Gefährdung darstellt (www.rki.de/covid-19-faq-impfen). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, die mich allerdings etwas verwundert. Wie es scheint, …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage 2020-266 Täglicher Lagebericht des RKI - Coronazahlen [#206838]
Datum
24. Januar 2021 15:52
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bildschirmfoto-2021-01-24-um-151142.png
207,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, die mich allerdings etwas verwundert. Wie es scheint, wurden viele der Zahlen aufgrund von Schätzungen ermittelt, jedoch nicht aufgrund von wissenschaftlichen Daten. Genau das aber müsste man aber doch einem Institut wie dem RKI zutrauen können, das maßgeblich und verantwortlich an der Situation in unserem Land beteiligt ist. Nach Ihren Aussagen liegen dem RKI keine echten Erkenntnisse über Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen aufgrund der Impfung vor. Dennoch sprechen Sie die Empfehlung aus, auch Menschen mit durchgemachter Infektion und somit vermutlich vorhandenen Antikörpern, zu impfen. Das bedeutet, mit dem Leben von Millionen von Menschen zu spielen und sie als Versuchskaninchen zu benutzen. Auf der Seite des RKI ist zu lesen: Zitat: "Sollen Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben oder von COVID-19 genesen sind, geimpft werden? Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Es liegen jedoch noch keine ausreichenden Daten über die Dauer und Qualität des Schutzes vor. Die STIKO sieht daher grundsätzlich die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung auch nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion. Der geeignete Zeitpunkt hierfür kann jedoch noch nicht angegeben werden. Personen, die eine labordiagnostische gesicherte Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sollten vorerst nicht geimpft werden. So kann der Impfstoff für die Personen verwendet werden, die bisher weder eine Erkrankung durchgemacht haben, noch geimpft sind. Wenn aber das Zurückstellen und wieder Einbestellen bzw. Aufsuchen von Genesenen beispielsweise in Senioren- oder Altenpflegeheimen logistisch schwierig ist, sollten - wenn ausreichend Impfstoffdosen vorhanden sind - alle im Heim Lebenden oder Tätigen eine Impfung angeboten bekommen, auch die Genesenen. Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits unbemerkt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion hinsichtlich der Verträglichkeit oder Wirksamkeit ein Problem darstellt. Entsprechend besteht keine Notwendigkeit vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung, das Vorliegen einer akuten, asymptomatischen oder unerkannt durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch auszuschließen. In den Zulassungsstudien der beiden mRNA-Impfstoffe sind auch TeilnehmerInnen eingeschlossen gewesen, die bereits im Vorfeld eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hatten. Insgesamt wurde die Impfung von diesen Personen besser vertragen als von primär seronegativen StudienteilnehmerInnen. Lokale und systemische Reaktionen (siehe "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?") nach den Impfungen waren weniger stark ausgeprägt. Die Effektivität der Impfung ist nicht unterschiedlich, wenn bereits eine SARS-CoV-2-Infektion vorangegangen ist. Stand: 14.01.2021... (Zitat Ende) Link: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html Hier wird ersichtlich, dass geraten wird, solche Personen nicht zu impfen. Nun die Frage: Werden alle Impfkandidaten VOR der Impfung auf Antikörper getestet, um Falschbehandlungen zu vermeiden? Das müsste man aufgrund des vorgenannten Textes von der RKI-Seite erwarten. Ich gehe davon aus, das dem nicht so ist. Wird der Leitung des RKI nicht Angst und Bange angesichts der ungeklärten Lage in Bezug auf das Corona-Geschehen und den Handlungen und Empfehlungen des RKI? Was, wenn die Folgen unübersehbar sind und großen Teilen der Bevölkerung aufgrund dieser Unsicherheiten und "Schätzungen" schwere Schäden zugefügt werden? Eben sehe ich ein Video in Facebook, in dem das Bundesministerium für gesundheit von einer Impfung von Personen mit durchgemachter Corona-Erkrankung abrät! https://www.facebook.com/bmg.bund/videos/715694419141181 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bildschirmfoto-2021-01-24-um-151142.png Anfragenr: 206838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206838/