Tagung Aufarbeitung, Akten, Archive der Aufarbeitungskommission am 30.6.2022Dokume

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dokumentation bzw. Einzeldokumente der Fachtagung vom 30.6.2022
https://www.aufarbeitungskommission.de/tagung-archive/

Mir ist bekannt, dass auf den Internetseiten der Aufarbeitungskommission eine Videodokumentation veröffentlicht wird. Ich gehe gleichwohl davon aus, dass Beteiligte ihren Vortrag schriftlich formuliert haben und der Aufarbeitungskommission zur Verfügung stellen bzw. gestellt haben. Darüberhinaus gehe ich davon aus, dass weitere schriftliche Dokumente über Verlauf und Inhalt der Tagung erstellt wurden und der Aufarbeitungskommission vorliegen.

Um inhaltliche Positionen, Aufgabenstellungen, Zielformulierungen, Umsetzungsstrategien zum Tagungsthema bewerten zu können, ist die Vorlage von schriftlichen Dokumenten aus meiner Sicht zwingend erforderlich.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
  • 0 Follower:innen
Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumentation bzw…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Tagung Aufarbeitung, Akten, Archive der Aufarbeitungskommission am 30.6.2022Dokume [#252478]
Datum
1. Juli 2022 15:22
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumentation bzw. Einzeldokumente der Fachtagung vom 30.6.2022 https://www.aufarbeitungskommission.de/tagung-archive/ Mir ist bekannt, dass auf den Internetseiten der Aufarbeitungskommission eine Videodokumentation veröffentlicht wird. Ich gehe gleichwohl davon aus, dass Beteiligte ihren Vortrag schriftlich formuliert haben und der Aufarbeitungskommission zur Verfügung stellen bzw. gestellt haben. Darüberhinaus gehe ich davon aus, dass weitere schriftliche Dokumente über Verlauf und Inhalt der Tagung erstellt wurden und der Aufarbeitungskommission vorliegen. Um inhaltliche Positionen, Aufgabenstellungen, Zielformulierungen, Umsetzungsstrategien zum Tagungsthema bewerten zu können, ist die Vorlage von schriftlichen Dokumenten aus meiner Sicht zwingend erforderlich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 252478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252478/ Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die angefragten Dokumente waren auf der Webseite der Aufarbeitungskommission verfügbar, für mich allerdings verste…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
597,8 KB
Die angefragten Dokumente waren auf der Webseite der Aufarbeitungskommission verfügbar, für mich allerdings versteckt unter Service/Meldungen. Immerhin gibt es was. Bei früheren Tagungen gab es solche Informationen nicht.