Talbrücken der A6 zwischen Saarbrücken und Sankt Inbert


BItte senden Sie mit die Ergebnisse der beiden Statischen Berechnung der Fechinger Talbrücke zu.
Ich interessiere mich ebenfalls für eine Auflistung der Abfolge der Statischen Prüfungen sowie baurechtlichen Begehungen der Fechinger Talbrücke in den letzten 15 Jahren sowie deren Ergebnisse.

Bitte senden Sie mir ebenfalls vorliegende Statische Berechnungen zur Grumbachtalbrücke und Bischmisheimer Talbrücke zu.

Bitte informieren Sie mich über den geplanten Neubau/Bau der Grumbachtalbrücke: wann erfolgt eine Ausschreibung, wann ist geplante Bauzeit und wann soll die Brücke wieder in Verkehr genommen werden soll.
Wie soll die Brücke bei laufendem Verkehr erneuert werden?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: BItte senden …
An Landesbetrieb für Straßenbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Talbrücken der A6 zwischen Saarbrücken und Sankt Inbert [#16187]
Datum
2. April 2016 13:25
An
Landesbetrieb für Straßenbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BItte senden Sie mit die Ergebnisse der beiden Statischen Berechnung der Fechinger Talbrücke zu. Ich interessiere mich ebenfalls für eine Auflistung der Abfolge der Statischen Prüfungen sowie baurechtlichen Begehungen der Fechinger Talbrücke in den letzten 15 Jahren sowie deren Ergebnisse. Bitte senden Sie mir ebenfalls vorliegende Statische Berechnungen zur Grumbachtalbrücke und Bischmisheimer Talbrücke zu. Bitte informieren Sie mich über den geplanten Neubau/Bau der Grumbachtalbrücke: wann erfolgt eine Ausschreibung, wann ist geplante Bauzeit und wann soll die Brücke wieder in Verkehr genommen werden soll. Wie soll die Brücke bei laufendem Verkehr erneuert werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb für Straßenbau
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne stellen wir Ihnen die gewünschte Informationen zur Verfügung. Der Ihnen ge…
Von
Landesbetrieb für Straßenbau
Betreff
WG: Talbrücken der A6 zwischen Saarbrücken und Sankt Inbert [#16187]
Datum
25. April 2016 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,2 KB
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19,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in gerne stellen wir Ihnen die gewünschte Informationen zur Verfügung. Der Ihnen gewährte Informationszugang ist kostenpflichtig. Aufgrund des benötigten Aufwandes bei der Zusammenstellung sowie für die Übersendung der gewünschten Unterlagen fallen auf Grundlage des § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG i.V. mit dem Gebührenverzeichnisses nach § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Gebühren in Höhe von ca. 250,00 € an. Da das Datenvolumen der gewünschten Unterlagen das Versenden per Mail überschreitet, bitten wir zur Übermittlung des Gebührenbescheids sowie einer CD- Rom mit den gewünschten Unterlagen um Mitteilung einer Postanschrift. Der Gebührenbescheid sowie eine CD- Rom wird Ihnen anschließend auf dem Postweg zugesandt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Angesichts der hohen Gebühren ziehe ich meine Anfr…
An Landesbetrieb für Straßenbau Details
Von
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Betreff
AW: WG: Talbrücken der A6 zwischen Saarbrücken und Sankt Inbert [#16187]
Datum
25. April 2016 22:06
An
Landesbetrieb für Straßenbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Angesichts der hohen Gebühren ziehe ich meine Anfrage zurück. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in