Tansaniareise Außenminister Maas

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wurden bezüglich der Ankündigung von Außenminister Maas vor der Abreise "Ich möchte im offenen Gespräch mit der Regierung und der Opposition vermitteln, dass eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung durch politischen und wirtschaftlichen Freiraum sowie Rechtsstaatlichkeit begünstigt wird. "
seitens der Tansanischen Regierung irgendwelche Aussagen oder Zugeständnisse in Bezug auf das Verhältnis zur Opposition und der weiteren Einschränkung der Presse und Redefreiheit gemacht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden bezüglich…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tansaniareise Außenminister Maas [#29656]
Datum
9. Mai 2018 21:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden bezüglich der Ankündigung von Außenminister Maas vor der Abreise "Ich möchte im offenen Gespräch mit der Regierung und der Opposition vermitteln, dass eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung durch politischen und wirtschaftlichen Freiraum sowie Rechtsstaatlichkeit begünstigt wird. " seitens der Tansanischen Regierung irgendwelche Aussagen oder Zugeständnisse in Bezug auf das Verhältnis zur Opposition und der weiteren Einschränkung der Presse und Redefreiheit gemacht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?RE: _Tansaniareise_Au=DFenminister____Maas_[#29656_]?= Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?RE: _Tansaniareise_Au=DFenminister____Maas_[#29656_]?=
Datum
16. Mai 2018 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Inhalte der Gespräche des Bundesaußenministers vertraulich behandelt werden, können leider keine Angaben zu der von Ihnen gestellten Frage gemacht werden. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Bundesregierung sich gegenüber der tansanischen Regierung weiterhin für die Einhaltung der Menschenrechte, den Freiraum der Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit einsetzen wird. Mit freundlichen Grüßen