Target-2-Salden

Anfrage an: Noch nicht bekannt
Verwendetes Gesetz: Regulation (EC) No 1049/2001

Laut Geschäftsbericht gab die Bundesbank den Zentralbanken der GIPS-Länder (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien) über die EZB bis Ende Februar 2011 Kredite in Gestalt der Target-2-Überziehungen in Höhe von Euro 321.000.000.000 (in Worten: dreihunderteinundzwanzig Milliarden Euro). Es wird um Einsicht in die zugrundeliegenden Vereinbarungen, über die Beschlußfassungen der Bundesbank sowie über alle anderen relevanten Unterlagen gebeten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
  • Ein:e Follower:in
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Target-2-Salden
Datum
2. August 2011 12:13
An
Deutsche Bundesbank
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Laut Geschäftsbericht gab die Bundesbank den Zentralbanken der GIPS-Länder (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien) über die EZB bis Ende Februar 2011 Kredite in Gestalt der Target-2-Überziehungen in Höhe von Euro 321.000.000.000 (in Worten: dreihunderteinundzwanzig Milliarden Euro). Es wird um Einsicht in die zugrundeliegenden Vereinbarungen, über die Beschlußfassungen der Bundesbank sowie über alle anderen relevanten Unterlagen gebeten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Marloh, Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2011/011579 bearbeitet. Bit…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung 2011/011579 zu Ihrer Mail 'Target-2-Salden'
Datum
2. August 2011 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marloh, Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2011/011579 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Rueckfragen immer unsere Bearbeitungsnummer an. Mit freundlichen Gruessen DEUTSCHE BUNDESBANK Wilhelm-Epstein-Strasse 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Marloh, bei den TARGET2-Forderungen der Bundesbank handelt es sich nicht um Kreditgeschäfte, s…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage 2011/011579 - Target-2-Salden
Datum
23. August 2011 11:01
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Marloh, bei den TARGET2-Forderungen der Bundesbank handelt es sich nicht um Kreditgeschäfte, sondern um den bilanziellen Gegenposten zu Gutschriften, die in Deutschland ansässige Kreditinstitute und deren Kunden über TARGET2 aus anderen Ländern der EWU erhalten haben. Die nach Deutschland transferierte Liquidität wird auf der Passivseite der Bundesbank-Bilanz auf Girokonten von Kreditinstituten gutgeschrieben. Die TARGET2-Forderungen der Bundesbank sind also eine Folge der Tatsache, dass Zentralbankliquidität aus anderen Ländern der EWU nach Deutschland geflossen ist und nicht umgekehrt. Die TARGET2-Salden stellen Eurosystem-interne Verrechnungssalden dar. Die TARGET2-Forderungen einer nationalen Zentralbank, und damit auch der Bundesbank, bestehen ausschließlich gegenüber der EZB. Sie sind bedingt durch die dezentrale Durchführung der Geldpolitik, die durch den Vertrag von Maastricht auf die Unionsebene als ausschließliche Zuständigkeit übertragen wurde. Weitere Informationen finden Sie in einer Pressenotiz, die im Februar 2011 veröffentlicht wurde http://www.bundesbank.de/download/press… sowie im Monatsbericht März 2011 der Deutschen Bundesbank auf S. 34f: http://www.bundesbank.de/download/volks… Mit freundlichen Grüßen Susanne Kreutzer DEUTSCHE BUNDESBANK Kommunikation Wilhelm-Epstein-Strasse 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de Christoph Marloh <<Name und E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> Kopie 02.08.2011 12:14 Thema Target-2-Salden Bitte antworten an Christoph Marloh <<Name und E-Mailadresse>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Laut Geschäftsbericht gab die Bundesbank den Zentralbanken der GIPS-Länder (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien) über die EZB bis Ende Februar 2011 Kredite in Gestalt der Target-2-Überziehungen in Höhe von Euro 321.000.000.000 (in Worten: dreihunderteinundzwanzig Milliarden Euro). Es wird um Einsicht in die zugrundeliegenden Vereinbarungen, über die Beschlußfassungen der Bundesbank sowie über alle anderen relevanten Unterlagen gebeten. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 23.8.2011 auf meine Anfrage zu den Target-2-S…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2011/011579 - Target-2-Salden
Datum
11. September 2011 14:28
An
Deutsche Bundesbank
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 23.8.2011 auf meine Anfrage zu den Target-2-Salden. Ihre Antwort ist inhaltlich irreführend und unvollständig. Sie haben Einsicht in die angefragten Akten verweigert. Die Target-2-Salden sind nach Auskunft Ihres vormaligen Präsidenten Helmut Schlesinger keineswegs nur „ein statistischer Posten“, wie Sie ihn beschrieben haben, sondern der „wichtigste Posten in der Bundesbankbilanz“ und „ein wichtiger Teil des Auslandsvermögens der Bundesrepublik“. Siehe dazu den Beitrag von Herrn Schlesinger im ifo Schnelldienst Nr. 17, 2011. In der Bilanz der Bundesbank, die sich Ende Juni 2011 auf 632 Mrd. Euro belief, entfielen allein 349 Mrd. Euro also mehr als die Hälfte auf Nettoforderungen aus Target 2. Die Refinanzierung beispielsweise des griechischen Bankensystems beträgt inzwischen das Vierfache der Geldbasis in Griechenland. Durch den ungehemmten Zugang zu Notenbankkrediten entstehen systemische Risiken, und zwar nicht nur für die Bankensysteme der GIPS-Staaten, sondern für die gesamte Eurozone. Für Länder mit hohen Zahlungsbilanzdefiziten entfällt der Zwang zum Abbau des Ungleichgewichts, weil die Finanzierung des Defizits automatisch über das Target2-System ermöglicht wird. Sollten Sie bis 30.9.2011 weiterhin keine Akteneinsicht gewähren, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Marloh, bei den von Ihnen angefragten Akten handelt es sich um ein ESZB-Dokument. Aus diesem G…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
WG: AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2011/011579 - Target-2-Salden
Datum
29. September 2011 16:23
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Marloh, bei den von Ihnen angefragten Akten handelt es sich um ein ESZB-Dokument. Aus diesem Grund haben wir Ihre Rückfrage an die EZB weitergeleitet. Sie erreichen die Pressestelle dort unter: Tel. +49 69 1344 7455 oder <<E-Mailadresse>> Mit freundlichen Grüßen Susanne Kreutzer _____________________________________________________ Susanne Kreutzer Deutsche Bundesbank Zentrale Pressereferentin Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Tel.: 069 9566-4231 Fax: 069 956650-4231 E-Mail: <<E-Mailadresse>> www.bundesbank.de ----- Weitergeleitet von Susanne Kreutzer/K/BBK/DE am 29.09.2011 16:16 ----- (Embedded image moved to file: pic02368.gif) (Embedded image moved to file: pic28692.gif) Christoph Marloh <<Name und E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> Kopie 11.09.2011 14:26 Thema AW: Antwort auf Ihre Anfrage Bitte antworten 2011/011579 - Target-2-Salden an Christoph Marloh <<Name und E-Mailadresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 23.8.2011 auf meine Anfrage zu den Target-2-Salden. Ihre Antwort ist inhaltlich irreführend und unvollständig. Sie haben Einsicht in die angefragten Akten verweigert. Die Target-2-Salden sind nach Auskunft Ihres vormaligen Präsidenten Helmut Schlesinger keineswegs nur „ein statistischer Posten“, wie Sie ihn beschrieben haben, sondern der „wichtigste Posten in der Bundesbankbilanz“ und „ein wichtiger Teil des Auslandsvermögens der Bundesrepublik“. Siehe dazu den Beitrag von Herrn Schlesinger im ifo Schnelldienst Nr. 17, 2011. In der Bilanz der Bundesbank, die sich Ende Juni 2011 auf 632 Mrd. Euro belief, entfielen allein 349 Mrd. Euro also mehr als die Hälfte auf Nettoforderungen aus Target 2. Die Refinanzierung beispielsweise des griechischen Bankensystems beträgt inzwischen das Vierfache der Geldbasis in Griechenland. Durch den ungehemmten Zugang zu Notenbankkrediten entstehen systemische Risiken, und zwar nicht nur für die Bankensysteme der GIPS-Staaten, sondern für die gesamte Eurozone. Für Länder mit hohen Zahlungsbilanzdefiziten entfällt der Zwang zum Abbau des Ungleichgewichts, weil die Finanzierung des Defizits automatisch über das Target2-System ermöglicht wird. Sollten Sie bis 30.9.2011 weiterhin keine Akteneinsicht gewähren, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Dokument eingebunden von Christine Erlih/K/BBK/DE am 12.09.2011 08:17:30 erstellt: Christine Erlih/K/BBK/DE am 11.09.2011 14:28:08 geändert: Iris Schoett/K/BBK/DE am 26.09.2011 12:47:21
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrter Herr Marloh, Da ihre Anfrage um Akteneinsicht bezügli…
Von
Behörde
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Oktober 2011 19:35
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Marloh, Da ihre Anfrage um Akteneinsicht bezüglich der den TRAGET2-Überziehungen zugrunde liegenden Dokumenten auch EZB Dokumente betrifft, hat die Deutsche Bundesbank - gemäß Artikel 5 der Entscheidung EZB/2004/03 - ihre Anfrage am 29 September 2011 an uns weitergeleitet. Die Anfrage wurde registriert und die Antwort wird ihnen innerhalb der in der Entscheidung EZB/2004/3 vorgesehenen Frist zugehen. Mit freundlichen Grüßen, Secretariat Division European Central Bank Kaiserstrasse 29 60311 Frankfurt <<E-Mailadresse>>
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Please find attached the reply from the ECB's DG Secretariat and…
Von
Behörde
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Oktober 2011 14:38
Status
Anfrage abgelehnt
Please find attached the reply from the ECB's DG Secretariat and Language Services to your request for access to ECB documents. Best wishes Secretariat Division European Central Bank Kaiserstrasse 29 60311 Frankfurt <<E-Mailadresse>> <<PA_2011_12_04_PvdH_L_2011_27 Reply to original application.pdf>> Any e-mail message from the European Central Bank (ECB) is sent in good faith but shall neither be binding nor construed as constituting a commitment by the ECB except where provided for in a written agreement. This e-mail is intended only for the use of the recipient(s) named above. Any unauthorised disclosure, use or dissemination, either in whole or in part, is prohibited. If you have received this e-mail in error, please notify the sender immediately via e-mail and delete this e-mail from your system.

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Christoph Marloh
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Erhalt Ihrer e…
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. November 2011 21:37
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Erhalt Ihrer einseitigen Beschreibung des Target-2-Systems vom 28.10.2011. Damit haben Sie -ebenso wie zuvor die Bundesbank - meine Frage immer noch nicht beantwortet. Es fehlen weiterhin die Vereinbarungen und Beschlußfassungen der Deutschen Bundesbank, mit denen den Zentralbanken der GIPS-Länder (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien) ohne Parlamentsbeschluß bis Ende Februar 2011 Kredite in Gestalt der Target-2-Überziehungen in Höhe von Euro 321.000.000.000 (in Worten: dreihunderteinundzwanzig Milliarden Euro) gewährt wurden. Wenn Sie meinen, die deutsche Öffentlichkeit mit Ihrer planmäßigen Informationsverweigerung weiterhin täuschen und um Milliarden betrügen zu können, irren Sie sich. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>