Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt

Anfrage an: Deutsche Bundesbank


Nach einer Auskunft der Bundesbankdirektion Hamburg zum Target-2-System aus dem Jahr 2011 ist der Negativsaldo Griechenlands im Target2-System durch griechische Staatsanleihen besichert.

Bitte legen Sie alle Unterlagen vor, aus denen sich der Umfang und der Zeitpunkt der bei dem vereinbarten Schuldenschnitt Griechenlands fälligen Nachbesicherung des negativen Target-2-Saldos ergibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2012
  • Frist
    17. April 2012
  • 0 Follower:innen
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt
Datum
15. März 2012 16:33
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Nach einer Auskunft der Bundesbankdirektion Hamburg zum Target-2-System aus dem Jahr 2011 ist der Negativsaldo Griechenlands im Target2-System durch griechische Staatsanleihen besichert. Bitte legen Sie alle Unterlagen vor, aus denen sich der Umfang und der Zeitpunkt der bei dem vereinbarten Schuldenschnitt Griechenlands fälligen Nachbesicherung des negativen Target-2-Saldos ergibt.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Postanschrift Christoph Marloh << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Marloh, Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2012/004293 bearbeitet. Bit…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung 2012/004293 zu Ihrer Mail 'Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt'
Datum
15. März 2012 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marloh, Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2012/004293 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Rueckfragen immer unsere Bearbeitungsnummer an. Wenn Sie die Antwortfunktion Ihres E-Mail Programms verwenden, wird die Bearbeitungsnummer automatisch in die Betreffzeile übernommen. Mit freundlichen Gruessen DEUTSCHE BUNDESBANK Wilhelm-Epstein-Strasse 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de
Deutsche Bundesbank
WG: Anfrage 2012/004293 - Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt Sehr geehrter H…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
WG: Anfrage 2012/004293 - Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt
Datum
19. März 2012 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marloh, wir möchten Ihre Anfrage gerne beantworten. Leider liegen mir keine Unterlagen zu der von Ihnen angesprochenen Auskunft der Bundesbankdirektion Hamburg vor. Sie würden mir daher die Bearbeitung Ihrer Anfrage erleichtern, wenn Sie mir den Schriftverkehr zur Verfügung stellen oder mir Ihren Ansprechpartner aus unserer Hauptverwaltung/Filiale in Hamburg nennen könnten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Astrid Lipfert _____________________________________________________ Astrid Lipfert Deutsche Bundesbank Zentralbereich Kommunikation Stabsstelle Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Tel.: 069 9566-4065 (Embedded image moved to file: pic04681.gif) (Embedded image moved to file: pic01588.gif) Christoph Marloh <<name and email address>> <<email address>> Kopie 15.03.2012 16:30 Thema Target-2-Saldo von Griechenland: Bitte antworten Nachbesicherung nach an Schuldenschnitt Christoph Marloh <<name and email address>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Nach einer Auskunft der Bundesbankdirektion Hamburg zum Target-2-System aus dem Jahr 2011 ist der Negativsaldo Griechenlands im Target2-System durch griechische Staatsanleihen besichert. Bitte legen Sie alle Unterlagen vor, aus denen sich der Umfang und der Zeitpunkt der bei dem vereinbarten Schuldenschnitt Griechenlands fälligen Nachbesicherung des negativen Target-2-Saldos ergibt. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Postanschrift Christoph Marloh << Address removed >> << Address removed >>
Christoph Marloh
Astrid Lipfert Deutsche Bundesbank Zentralbereich Kommunikation Stabsstelle Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 F…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: WG: Anfrage 2012/004293 - Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt
Datum
19. März 2012 17:25
An
Deutsche Bundesbank
Status
Astrid Lipfert Deutsche Bundesbank Zentralbereich Kommunikation Stabsstelle Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Sehr geehrte Frau Lipfert, vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.3.2012 auf meine Anfrage vom 15.3.2012. Da die Bundesbankdirektion Hamburg weder Urheber noch Betreiber noch Teilnehmer des Target-2-Systems ist, ist mir der Hintergrund Ihrer Anfrage nicht klar. Sofern Sie Fragen zur Funktion des Target-2-System haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bereich Ihres Hauses in Frankfurt. Meine Anfrage vom 15.3.2012 "Bitte legen Sie alle Unterlagen vor, aus denen sich der Umfang und der Zeitpunkt der bei dem vereinbarten Schuldenschnitt Griechenlands fälligen Nachbesicherung des negativen Target-2-Saldos [Griechenlands] ergibt" ist im übrigen inhaltlich eindeutig und vollständig. Für eine Beantwortung bis zum 17. April 2012 bin ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Postanschrift Christoph Marloh << Address removed >> << Address removed >>

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Deutsche Bundesbank
Antwort: WG: Anfrage 2012/004293 - Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt Sehr ge…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: WG: Anfrage 2012/004293 - Target-2-Saldo von Griechenland: Nachbesicherung nach Schuldenschnitt
Datum
11. April 2012 17:16
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Marloh, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Zentralbanken des Eurosystems werden generell unbesichert verbucht. Da Ihre Frage auf die Gläubiger-Schuldner-Beziehung zwischen der EZB und der griechischen Zentralbank abzielt, möchten wir Sie bitten, Ihr Auskunftsersuchen an eine dieser beiden Zentralbanken zu richten. Mit freundlichen Grüßen Astrid Lipfert _____________________________________________________ Astrid Lipfert Deutsche Bundesbank Zentralbereich Kommunikation K 0-1 Stabsstelle Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Tel.: 069 9566-4065 Christoph Marloh <<name and email address>> <<email address>> Kopie 15.03.2012 16:30 Thema Target-2-Saldo von Griechenland: Bitte antworten Nachbesicherung nach an Schuldenschnitt Christoph Marloh <<name and email address>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Nach einer Auskunft der Bundesbankdirektion Hamburg zum Target-2-System aus dem Jahr 2011 ist der Negativsaldo Griechenlands im Target2-System durch griechische Staatsanleihen besichert. Bitte legen Sie alle Unterlagen vor, aus denen sich der Umfang und der Zeitpunkt der bei dem vereinbarten Schuldenschnitt Griechenlands fälligen Nachbesicherung des negativen Target-2-Saldos ergibt. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Postanschrift Christoph Marloh << Address removed >> << Address removed >>