Target2

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

1. Höhe der Target2-Forderungen gegenüber der EZB zum 31.12.2019

2. Höhe der Target2-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB zum 31.12.2019

3. Auskunft über die Fälligkeiten der Target-Salden

4. Auskunft über die Eigentumsstruktur der Bundesbank. Ist der Bund zu 100% Eigentümer?

5. Stellen Target2-Forderungen der Bundesbank für die EZB eine Verbindlichkeit gegenüber der Bundesbank dar?

6. Eine jährliche Übersicht der Salden aus 1. und 2. seit dem Jahr zum 31.12.2002

7. Kam es je zu einen Target2-Saldenausgleich bei der Bundesbank durch die EZB. Wenn ja, wann?

8. Ist meine Annahme korrekt, dass sofern die Target2-Forderungen nicht beglichen werden die Forderungen nicht realisiert werden konnten und die Bundesbank somit Vermögen in Höhe der Target2-Forderungen abschreiben muss und somit das Vermögen der Bundesbank in Höhe der Target2-Salden gemindert wird?

9. Bundesbankbilanz zum 31.12.2019

10. Name der des Wirtschaftsprüfers (m/w/d) oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft welche die Bundesbankbilanz zum 31.122019 geprüft hat.

11. Kontennachweise zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Bundesbank zum 31.12.2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Höhe der Target2…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Target2 [#194857]
Datum
9. August 2020 15:21
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Höhe der Target2-Forderungen gegenüber der EZB zum 31.12.2019 2. Höhe der Target2-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB zum 31.12.2019 3. Auskunft über die Fälligkeiten der Target-Salden 4. Auskunft über die Eigentumsstruktur der Bundesbank. Ist der Bund zu 100% Eigentümer? 5. Stellen Target2-Forderungen der Bundesbank für die EZB eine Verbindlichkeit gegenüber der Bundesbank dar? 6. Eine jährliche Übersicht der Salden aus 1. und 2. seit dem Jahr zum 31.12.2002 7. Kam es je zu einen Target2-Saldenausgleich bei der Bundesbank durch die EZB. Wenn ja, wann? 8. Ist meine Annahme korrekt, dass sofern die Target2-Forderungen nicht beglichen werden die Forderungen nicht realisiert werden konnten und die Bundesbank somit Vermögen in Höhe der Target2-Forderungen abschreiben muss und somit das Vermögen der Bundesbank in Höhe der Target2-Salden gemindert wird? 9. Bundesbankbilanz zum 31.12.2019 10. Name der des Wirtschaftsprüfers (m/w/d) oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft welche die Bundesbankbilanz zum 31.122019 geprüft hat. 11. Kontennachweise zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Bundesbank zum 31.12.2019
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194857/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie beantragt Auskunft zu den Fragen 1-10 Ihres Antrags nach dem …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Target2 [#194857]
Datum
9. September 2020 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie beantragt Auskunft zu den Fragen 1-10 Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 9. August 2020. Hinsichtlich Ihrer Frage 11 (Kontennachweise zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Bundesbank zum 31.12.2019) werden wir demnächst noch gesondert auf Sie zurückkommen. Die Bearbeitung dieser Frage erfordert noch etwas mehr Zeit. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf die Bundesbank und ihre Target2-Salden. Sollten Sie Interesse an Informationen zu anderen nationalen Zentralbanken haben, bitten wir Sie, diese Fragen direkt an die EZB zu richten. Zudem sei darauf hingewiesen, dass Zeitreihen zu den TARGET2-Forderungen und -Verbindlichkeiten der nationalen Zentralbanken und der EZB verfügbar sind unter: https://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?n... Die Antworten zu Ihren Fragen haben wir zur Vereinfachung direkt hinter den Fragen eingefügt. 1. Höhe der Target2-Forderungen gegenüber der EZB zum 31.12.2019 Die TARGET2-Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB betrug zum 31.12.2019 rd. 895 Mrd. €. Eine Zeitreihe zu den TARGET2-Forderungen der Bundesbank ist auf der Homepage der Bundesbank unter folgendem Link verfügbar: https://www.bundesbank.de/dynamic/act... 2. Höhe der Target2-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB zum 31.12.2019 Die nationalen Zentralbanken verfügen zum Jahresende entweder über Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der EZB (vgl. Antwort zu Frage 1). 3. Auskunft über die Fälligkeiten der Target-Salden Aus dem Individualzahlungssystem TARGET2 des Eurosystems ergeben sich aus grenzüberschreitenden Zahlungen Verrechnungssalden zwischen den Zentralbanken im ESZB, aus denen am Tagesende ein Nettosaldo (Forderung oder Verbindlichkeit) gegenüber der EZB gebildet wird. Eine Fälligstellung oder ein Mechanismus zum Ausgleich der Salden ist dabei nicht vorgesehen. 4. Auskunft über die Eigentumsstruktur der Bundesbank. Ist der Bund zu 100% Eigentümer? Gem. § 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank ist die Deutsche Bundesbank eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. 5. Stellen Target2-Forderungen der Bundesbank für die EZB eine Verbindlichkeit gegenüber der Bundesbank dar? Ja, das ist korrekt. Jede nationale Zentralbank des Euro-Währungsgebiets, also auch die Bundesbank, führt ein Konto zur Verbuchung ihrer gegenüber der EZB bestehenden Verbindlichkeit oder Forderung, die sich aus der Abwicklung von Zahlungen zwischen den TARGET2-Komponenten-Systemen ergibt. Die EZB eröffnet in ihren Büchern ein Konto für jede nationale Zentralbank des Euro-Währungsgebiets, das am Ende des Tages die Verbindlichkeit oder Forderung einer solchen nationalen Zentralbank des Euro-Währungsgebiets gegenüber der EZB abbildet. Quelle: Art. 6 Abs. 3 und 4 der Leitlinie 2013/47/EU der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2012 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (EZB/2012/27) https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... Am Ende des Geschäftstages werden alle innertäglichen bilateralen Verbindlichkeiten und Forderungen automatisch in einem multilateralen Verrechnungsverfahren zusammengeführt und auf die EZB übertragen (Novation), sodass nur noch eine einzige Verbindlichkeit oder Forderung der nationalen Zentralbank gegenüber der EZB besteht. 6. Eine jährliche Übersicht der Salden aus 1. und 2. seit dem Jahr zum 31.12.2002 Siehe Antwort unter 1 und 2. (See attached file: Übersicht Werte Bundesbank.xlsx) https://www.bundesbank.de/dynamic/act... 7. Kam es je zu einen Target2-Saldenausgleich bei der Bundesbank durch die EZB. Wenn ja, wann? Nein. Die TARGET2-Forderungen der Deutschen Bundesbank gingen allerdings ab der zweiten Jahreshälfte 2012 bis Ende 2014 deutlich zurück. Dieser Rückgang ergab sich aber aus den grenzüberschreitenden Transaktionen privater Marktteilnehmer. Siehe auch Antwort unter 3. 8. Ist meine Annahme korrekt, dass sofern die Target2-Forderungen nicht beglichen werden die Forderungen nicht realisiert werden konnten und die Bundesbank somit Vermögen in Höhe der Target2-Forderungen abschreiben muss und somit das Vermögen der Bundesbank in Höhe der Target2-Salden gemindert wird? Für den hypothetischen Fall eines Austritts eines Mitgliedstaats dürfte es zu einer Gesamtbetrachtung der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten und -Forderungen kommen. Die TARGET2-Verbindlichkeiten stellen dabei einen Teil der zu berücksichtigenden Forderungen dar. Sollten solche Forderungen durch die nationale Zentralbank des ausscheidenden Mitgliedstaates nicht erfüllt werden, würde sich dies auf die EZB auswirken. Entscheidend für den Ausgleich von TARGET2-Verbindlichkeiten im hypothetischen Fall des Austritts eines Mitgliedstaats aus der Währungsunion wäre die Fähigkeit der betreffenden nationalen Zentralbank, diese Verbindlichkeit zu begleichen. Sollte die ausscheidende nationale Zentralbank ihre TARGET2-Verbindlichkeiten nicht tilgen, müsste für die verbleibende Differenz – unter Berücksichtigung der übrigen Intra-Eurosystem-Salden – eine Regelung gefunden werden. Erst wenn man eine Restforderung für uneinbringlich hielte, entstünde bei der EZB durch deren Abschreibung ein bilanzwirksamer Verlust. Die EZB könnte zunächst eigene Reserven zur Kompensation dieses Verlustes verwenden. Die potenziell verbleibenden Verluste könnten nach den Kapitalanteilen aus dem an die verbleibenden Mitglieder des Eurosystems auszuschüttenden monetären Einkommen einbehalten werden. Die Höhe des TARGET2-Saldos der Bundesbank wäre in diesem Fall unerheblich für das Ausmaß der Verluste, die auf die Bundesbank entfielen. Vgl. https://www.bundesbank.de/de/presse/s... 9. Bundesbankbilanz zum 31.12.2019 Die Bilanz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2019 ist im Geschäftsbericht 2019 (S. 42/43) veröffentlicht: (See attached file: 2019-geschaeftsbericht-data.pdf) https://www.bundesbank.de/de/publikat... 10. Name der des Wirtschaftsprüfers (m/w/d) oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft welche die Bundesbankbilanz zum 31.122019 geprüft hat. Der Jahresabschluss 2019 ist von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden (siehe Geschäftsbericht 2019). Mit freundlichen Grüßen

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