Sehr
geehrteAntragsteller/in
anbei erhalten Sie wie beantragt Auskunft zu den Fragen 1-10 Ihres Antrags
nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 9. August 2020.
Hinsichtlich Ihrer Frage 11 (Kontennachweise zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung der Bundesbank zum 31.12.2019) werden wir demnächst noch
gesondert auf Sie zurückkommen. Die Bearbeitung dieser Frage erfordert noch
etwas mehr Zeit.
Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf die Bundesbank und ihre
Target2-Salden. Sollten Sie Interesse an Informationen zu anderen
nationalen Zentralbanken haben, bitten wir Sie, diese Fragen direkt an die
EZB zu richten. Zudem sei darauf hingewiesen, dass Zeitreihen zu den
TARGET2-Forderungen und -Verbindlichkeiten der nationalen Zentralbanken und
der EZB verfügbar sind unter:
https://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?n...
Die Antworten zu Ihren Fragen haben wir zur Vereinfachung direkt hinter den
Fragen eingefügt.
1. Höhe der Target2-Forderungen gegenüber der EZB zum 31.12.2019
Die TARGET2-Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB betrug zum
31.12.2019 rd. 895 Mrd. €.
Eine Zeitreihe zu den TARGET2-Forderungen der Bundesbank ist auf der
Homepage der Bundesbank unter folgendem Link verfügbar:
https://www.bundesbank.de/dynamic/act...
2. Höhe der Target2-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB zum 31.12.2019
Die nationalen Zentralbanken verfügen zum Jahresende entweder über
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der EZB (vgl. Antwort zu Frage
1).
3. Auskunft über die Fälligkeiten der Target-Salden
Aus dem Individualzahlungssystem TARGET2 des Eurosystems ergeben sich aus
grenzüberschreitenden Zahlungen Verrechnungssalden zwischen den
Zentralbanken im ESZB, aus denen am Tagesende ein Nettosaldo (Forderung
oder Verbindlichkeit) gegenüber der EZB gebildet wird. Eine Fälligstellung
oder ein Mechanismus zum Ausgleich der Salden ist dabei nicht vorgesehen.
4. Auskunft über die Eigentumsstruktur der Bundesbank. Ist der Bund zu
100% Eigentümer?
Gem. § 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank ist die Deutsche
Bundesbank eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen
Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund
zu.
5. Stellen Target2-Forderungen der Bundesbank für die EZB eine
Verbindlichkeit gegenüber der Bundesbank dar?
Ja, das ist korrekt. Jede nationale Zentralbank des Euro-Währungsgebiets,
also auch die Bundesbank, führt ein Konto zur Verbuchung ihrer gegenüber
der EZB bestehenden Verbindlichkeit oder Forderung, die sich aus der
Abwicklung von Zahlungen zwischen den TARGET2-Komponenten-Systemen ergibt.
Die EZB eröffnet in ihren Büchern ein Konto für jede nationale Zentralbank
des Euro-Währungsgebiets, das am Ende des Tages die Verbindlichkeit oder
Forderung einer solchen nationalen Zentralbank des Euro-Währungsgebiets
gegenüber der EZB abbildet.
Quelle: Art. 6 Abs. 3 und 4 der Leitlinie 2013/47/EU der Europäischen
Zentralbank vom 5. Dezember 2012 über ein transeuropäisches automatisiertes
Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (EZB/2012/27)
https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...
Am Ende des Geschäftstages werden alle innertäglichen bilateralen
Verbindlichkeiten und Forderungen automatisch in einem multilateralen
Verrechnungsverfahren zusammengeführt und auf die EZB übertragen
(Novation), sodass nur noch eine einzige Verbindlichkeit oder Forderung der
nationalen Zentralbank gegenüber der EZB besteht.
6. Eine jährliche Übersicht der Salden aus 1. und 2. seit dem Jahr zum
31.12.2002
Siehe Antwort unter 1 und 2.
(See attached file: Übersicht Werte Bundesbank.xlsx)
https://www.bundesbank.de/dynamic/act...
7. Kam es je zu einen Target2-Saldenausgleich bei der Bundesbank durch
die EZB. Wenn ja, wann?
Nein.
Die TARGET2-Forderungen der Deutschen Bundesbank gingen allerdings ab der
zweiten Jahreshälfte 2012 bis Ende 2014 deutlich zurück. Dieser Rückgang
ergab sich aber aus den grenzüberschreitenden Transaktionen privater
Marktteilnehmer.
Siehe auch Antwort unter 3.
8. Ist meine Annahme korrekt, dass sofern die Target2-Forderungen nicht
beglichen werden die Forderungen nicht realisiert werden konnten und
die Bundesbank somit Vermögen in Höhe der Target2-Forderungen
abschreiben muss und somit das Vermögen der Bundesbank in Höhe der
Target2-Salden gemindert wird?
Für den hypothetischen Fall eines Austritts eines Mitgliedstaats dürfte es
zu einer Gesamtbetrachtung der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten und
-Forderungen kommen. Die TARGET2-Verbindlichkeiten stellen dabei einen Teil
der zu berücksichtigenden Forderungen dar. Sollten solche Forderungen durch
die nationale Zentralbank des ausscheidenden Mitgliedstaates nicht erfüllt
werden, würde sich dies auf die EZB auswirken.
Entscheidend für den Ausgleich von TARGET2-Verbindlichkeiten im
hypothetischen Fall des Austritts eines Mitgliedstaats aus der
Währungsunion wäre die Fähigkeit der betreffenden nationalen Zentralbank,
diese Verbindlichkeit zu begleichen.
Sollte die ausscheidende nationale Zentralbank ihre
TARGET2-Verbindlichkeiten nicht tilgen, müsste für die verbleibende
Differenz – unter Berücksichtigung der übrigen Intra-Eurosystem-Salden –
eine Regelung gefunden werden. Erst wenn man eine Restforderung für
uneinbringlich hielte, entstünde bei der EZB durch deren Abschreibung ein
bilanzwirksamer Verlust. Die EZB könnte zunächst eigene Reserven zur
Kompensation dieses Verlustes verwenden. Die potenziell verbleibenden
Verluste könnten nach den Kapitalanteilen aus dem an die verbleibenden
Mitglieder des Eurosystems auszuschüttenden monetären Einkommen einbehalten
werden. Die Höhe des TARGET2-Saldos der Bundesbank wäre in diesem Fall
unerheblich für das Ausmaß der Verluste, die auf die Bundesbank entfielen.
Vgl.
https://www.bundesbank.de/de/presse/s...
9. Bundesbankbilanz zum 31.12.2019
Die Bilanz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2019 ist im
Geschäftsbericht 2019 (S. 42/43) veröffentlicht:
(See attached file: 2019-geschaeftsbericht-data.pdf)
https://www.bundesbank.de/de/publikat...
10. Name der des Wirtschaftsprüfers (m/w/d) oder der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft welche die Bundesbankbilanz zum
31.122019 geprüft hat.
Der Jahresabschluss 2019 ist von der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden (siehe
Geschäftsbericht 2019).
Mit freundlichen Grüßen