Tariferhöhung zum 01.03.18 TVÖD

Meine Kollegen und ich hätten gerne gewusst, mit welchem Monat Sie die Tariferhöhung auszahlen.
Diese ist rückwirkend zum 01.03.18 wirksam.
Ich arbeite beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Viele Kollegen werden nach TVÖD bezahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tariferhöhung zum 01.03.18 TVÖD [#32665]
Datum
7. August 2018 10:20
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Kollegen und ich hätten gerne gewusst, mit welchem Monat Sie die Tariferhöhung auszahlen. Diese ist rückwirkend zum 01.03.18 wirksam. Ich arbeite beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Viele Kollegen werden nach TVÖD bezahlt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in die Nachzahlung der erhöhten Tabellenentgelte und der einmaligen Sonderzahlung soll…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Tariferhöhung zum 01.03.18 TVÖD [#32665]
Datum
8. August 2018 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Nachzahlung der erhöhten Tabellenentgelte und der einmaligen Sonderzahlung soll voraussichtlich mit der Abrechnung der Entgelte für den Monat September 2018 erfolgen. Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen