Tarifgebiete, Tarifgestaltung und das Klima

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Internetseite zeigen Sie unter [1] eine Übersicht über die Tarifgebiete des VRR und der angeschlossenen Verkehrsunternehmen.

Frage 1: Welche Erwägungen und Überlegungen haben dazu geführt, dass man diverse Städte, unter anderem Düsseldorf in Gebiete wie Mitte/Nord und Süd unterteilt? Auch Essen, Duisburg und Wuppertal wurden in 2 Tarifgebiete unterteilt.

Ich zum Beispiel habe ein FirmenTicket von der Rheinbahn (Arbeitgeber ist im Tarifgebiet Düsseldorf-Mitte/Nord ansässig) mit der Bezeichnung "B64 / Erkrath, Haan, Hilden" im Feld "Wabe/Tarifgebiet". Damit komme ich bis nach Wuppertal-West. Will ich aber nach Wuppertal-Ost, muss ich entweder ein Zusatzticket kaufen oder für die nächsthöhere Preisstufe fast 30 € mehr bezahlen.
Frage 2: Wäre es für einen modernen öffentlichen Personennahverkehr nicht kundenfreundlicher, die Städte als ganzes zu betrachten? Woher will ein einfacher Kunde wissen, wo nun Wuppertal-Ost beginnt?

Klar kann man am Automaten den Zielort eingeben und man erhält das richtige Ticket, aber im Falle der Abos finde ich dieses Tarif- und Preismodell unübersichtlich.
Frage 3: Was hält den VRR also davon ab, diese West/Ost bzw Nord/Süd-Unterteilungen aufzugeben und die Städte als ein einziges Tarifgebiet zu betrachten?

Frage 4: Sind in absehbarer Zeit Reformen des Tarifsystems geplant?
Frage 5: Welche Ideen und Vorschläge sind Kernpunkte einer eventuell geplanten Reform?

Frage 6: Welchen Beitrag kann und will der VRR Ihrer Meinung nach dazu leisten, den ÖPNV als ganzes wieder attraktiver zu gestalten?
Viele Städte Ihres Tarifgebiets wollen die Innenstädte nach und nach für den motorisierten indivdualverkehr unattraktiver machen und wollen dabei verstärkt auf den ÖPNV setzen. Die Stadtwerke in Wuppertal und auch in Düsseldorf verweisen in diversen Medienberichten aber stets an den VRR, der die Spielregeln für die Preisgestaltung über das gesamte Tarifgebiet hinweg vorgibt.
Frage 7: Welche Möglichkeiten kann der VRR (derzeit und künftig) den lokalen Verkehrsunternehmen einräumen, ihren ÖPNV lokal zu stärken?

Frage 8: Wie sehen Sie das Modell eines Klimatickets, wie es kürzlich in Österreich eingeführt wurde? [2]
Frage 9: Kann der VRR nicht sogar eine Vorreiterrolle übernehmen, um ein solches Ticketsystem NRW-weit, auch über die Tarifgebiete der anderen Verkehrsverbünde hinweg einzuführen?

Frage 10: Wie viel Einfluss nehmen die regionalen Verkehrsunternehmen auf die Gestaltung des Tarifsystems des VRR?
Frage 11: Wie funktioniert der Prozess der Willensbildung und Entscheidungsfindung im VRR im Einzelnen?
Frage 12: Wie finden BürgerInneninteressen, organisiert in Fahrgastverbänden und div. bürgerschaftlich engagierten Vereinen, aber auch unorganisiert (zB durch Anfragen wie diese) ihre Würdigung in der Willensbildung und Entscheidungsfindung im VRR?

Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu bestehen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Benedikt Matthes und Daniel Fisher

[1] https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/
[2] https://www.klimaticket.at/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • 0 Follower:innen
Benedikt Matthes
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Benedikt Matthes
Betreff
Tarifgebiete, Tarifgestaltung und das Klima [#231421]
Datum
19. Oktober 2021 21:10
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Internetseite zeigen Sie unter [1] eine Übersicht über die Tarifgebiete des VRR und der angeschlossenen Verkehrsunternehmen. Frage 1: Welche Erwägungen und Überlegungen haben dazu geführt, dass man diverse Städte, unter anderem Düsseldorf in Gebiete wie Mitte/Nord und Süd unterteilt? Auch Essen, Duisburg und Wuppertal wurden in 2 Tarifgebiete unterteilt. Ich zum Beispiel habe ein FirmenTicket von der Rheinbahn (Arbeitgeber ist im Tarifgebiet Düsseldorf-Mitte/Nord ansässig) mit der Bezeichnung "B64 / Erkrath, Haan, Hilden" im Feld "Wabe/Tarifgebiet". Damit komme ich bis nach Wuppertal-West. Will ich aber nach Wuppertal-Ost, muss ich entweder ein Zusatzticket kaufen oder für die nächsthöhere Preisstufe fast 30 € mehr bezahlen. Frage 2: Wäre es für einen modernen öffentlichen Personennahverkehr nicht kundenfreundlicher, die Städte als ganzes zu betrachten? Woher will ein einfacher Kunde wissen, wo nun Wuppertal-Ost beginnt? Klar kann man am Automaten den Zielort eingeben und man erhält das richtige Ticket, aber im Falle der Abos finde ich dieses Tarif- und Preismodell unübersichtlich. Frage 3: Was hält den VRR also davon ab, diese West/Ost bzw Nord/Süd-Unterteilungen aufzugeben und die Städte als ein einziges Tarifgebiet zu betrachten? Frage 4: Sind in absehbarer Zeit Reformen des Tarifsystems geplant? Frage 5: Welche Ideen und Vorschläge sind Kernpunkte einer eventuell geplanten Reform? Frage 6: Welchen Beitrag kann und will der VRR Ihrer Meinung nach dazu leisten, den ÖPNV als ganzes wieder attraktiver zu gestalten? Viele Städte Ihres Tarifgebiets wollen die Innenstädte nach und nach für den motorisierten indivdualverkehr unattraktiver machen und wollen dabei verstärkt auf den ÖPNV setzen. Die Stadtwerke in Wuppertal und auch in Düsseldorf verweisen in diversen Medienberichten aber stets an den VRR, der die Spielregeln für die Preisgestaltung über das gesamte Tarifgebiet hinweg vorgibt. Frage 7: Welche Möglichkeiten kann der VRR (derzeit und künftig) den lokalen Verkehrsunternehmen einräumen, ihren ÖPNV lokal zu stärken? Frage 8: Wie sehen Sie das Modell eines Klimatickets, wie es kürzlich in Österreich eingeführt wurde? [2] Frage 9: Kann der VRR nicht sogar eine Vorreiterrolle übernehmen, um ein solches Ticketsystem NRW-weit, auch über die Tarifgebiete der anderen Verkehrsverbünde hinweg einzuführen? Frage 10: Wie viel Einfluss nehmen die regionalen Verkehrsunternehmen auf die Gestaltung des Tarifsystems des VRR? Frage 11: Wie funktioniert der Prozess der Willensbildung und Entscheidungsfindung im VRR im Einzelnen? Frage 12: Wie finden BürgerInneninteressen, organisiert in Fahrgastverbänden und div. bürgerschaftlich engagierten Vereinen, aber auch unorganisiert (zB durch Anfragen wie diese) ihre Würdigung in der Willensbildung und Entscheidungsfindung im VRR? Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu bestehen. Vielen Dank und freundliche Grüße Benedikt Matthes und Daniel Fisher [1] https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ [2] https://www.klimaticket.at/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benedikt Matthes Anfragenr: 231421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231421/ Postanschrift Benedikt Matthes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benedikt Matthes
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Oktober 2021 21:11
Status
Warte auf Antwort

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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrte Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 19.10.2021 erreicht hat. Ihr Antrag auf In…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Tarifgebiete, Tarifgestaltung und das Klima [#231421]
Datum
20. Oktober 2021 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 19.10.2021 erreicht hat. Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Nach Abschluss werden wir Ihnen unsere Antwort unaufgefordert zusenden. Freundliche Grüße

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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrter Herr Mattes, beigefügt finden Sie un…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
17. November 2021 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,0 MB
Sehr geehrter Herr Mattes, beigefügt finden Sie unsere Antwort zu Ihrem Antrag vom 19.10.2021. Freundliche Grüße