Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“

Protokolle, die die Aussprache während der sechs Sitzungen der Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ dokumentieren.

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  • Datum
    3. August 2017
  • Frist
    5. September 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle, die …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ [#24221]
Datum
3. August 2017 14:38
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle, die die Aussprache während der sechs Sitzungen der Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 3. August 2017 bitte…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 3. August 2017 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgeset (IFG) um Protokoll zu den sechs Sitzungen der Task Force "Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet". Die von Ihnen erbetenen Informationen sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen