Taskforce Rückkehr
Gemäß Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erbitte ich mir Auskunft über den derzeitigen Stand der sog. Taskforce Rückkehr.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1190 vom 28.11.2017 (Drs. 7/2149) wurde erklärt, dass „eine Bewertung der Arbeit der Projektgruppe (…) der Gesamtauswertung der Tätigkeit vorbehalten [bleibt].“ Eine Verwertung der Ergebnisse sei demnach der Auswertung des Abschlussberichts vorbehalten. Auch ein sog. „Monitoring“ wird in der Antwort auf die Kleine Anfrage angekündigt.
Zwar stellte Innenminister Stahlknecht am 13.02.2018 die Ergebnisse der Taskforce Rückkehr vor; das Monitoring und der Abschlussbericht blieben jedoch bisher unveröffentlicht.
Bitte veröffentlichen Sie als Antwort auf diese Anfrage sowohl das Monitoring als auch den Abschlussbericht der Taskforce Rückkehr.
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Februar 2019
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12. März 2019
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