Taskforce Rückkehr

Gemäß Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erbitte ich mir Auskunft über den derzeitigen Stand der sog. Taskforce Rückkehr.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1190 vom 28.11.2017 (Drs. 7/2149) wurde erklärt, dass „eine Bewertung der Arbeit der Projektgruppe (…) der Gesamtauswertung der Tätigkeit vorbehalten [bleibt].“ Eine Verwertung der Ergebnisse sei demnach der Auswertung des Abschlussberichts vorbehalten. Auch ein sog. „Monitoring“ wird in der Antwort auf die Kleine Anfrage angekündigt.

Zwar stellte Innenminister Stahlknecht am 13.02.2018 die Ergebnisse der Taskforce Rückkehr vor; das Monitoring und der Abschlussbericht blieben jedoch bisher unveröffentlicht.

Bitte veröffentlichen Sie als Antwort auf diese Anfrage sowohl das Monitoring als auch den Abschlussbericht der Taskforce Rückkehr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: G…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Taskforce Rückkehr [#56341]
Datum
8. Februar 2019 09:26
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erbitte ich mir Auskunft über den derzeitigen Stand der sog. Taskforce Rückkehr. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1190 vom 28.11.2017 (Drs. 7/2149) wurde erklärt, dass „eine Bewertung der Arbeit der Projektgruppe (…) der Gesamtauswertung der Tätigkeit vorbehalten [bleibt].“ Eine Verwertung der Ergebnisse sei demnach der Auswertung des Abschlussberichts vorbehalten. Auch ein sog. „Monitoring“ wird in der Antwort auf die Kleine Anfrage angekündigt. Zwar stellte Innenminister Stahlknecht am 13.02.2018 die Ergebnisse der Taskforce Rückkehr vor; das Monitoring und der Abschlussbericht blieben jedoch bisher unveröffentlicht. Bitte veröffentlichen Sie als Antwort auf diese Anfrage sowohl das Monitoring als auch den Abschlussbericht der Taskforce Rückkehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Taskforce Rückkehr“ vom 08.02.2019 (#56341) wu…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Taskforce Rückkehr [#56341]
Datum
12. März 2019 10:04
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Taskforce Rückkehr“ vom 08.02.2019 (#56341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Taskforce Rückkehr“ vom 08.02.2019 (#56341) wu…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Taskforce Rückkehr [#56341]
Datum
12. März 2019 10:07
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Taskforce Rückkehr“ vom 08.02.2019 (#56341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrer Bitte um Veröffentlichung des Abschlussberichts der Taskforce Rückkehr sowie ei…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: IZG-Antrag Taskforce Rückkehr [#56341]
Datum
13. März 2019 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrer Bitte um Veröffentlichung des Abschlussberichts der Taskforce Rückkehr sowie eines Monitorings kann gem. § 3 Abs.1 Nr.1b), Abs.2 IZG LSA nicht entsprochen werden, weil Belange der inneren Sicherheit betroffen sind. In dem Bericht werden Details über Abschiebungen erwähnt, deren Offenbarung zukünftig die Arbeit der Behörden bei Rückführungen unmöglich machen könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Übermittlung des Abschlussberichts der Taskforce Rückkehr und eines M…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag Taskforce Rückkehr [#56341]
Datum
21. März 2019 08:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Übermittlung des Abschlussberichts der Taskforce Rückkehr und eines Monitorings kann gemäß § 3 Abs.1 Nr.1b) IZG LSA nicht stattgegeben werden, da die Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben könnte. Ich bedaure, Ihnen keine anderslautende Mitteilung zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen