Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes

1. Wie viele Tassen (z.B. dieses Modells https://www.facebook.com/DieAutobahnGmbH/posts/483781082309230/) hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) produzieren lassen bzw. eingekauft (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und alle Modelle und Chargen berücksichtigen)?

2. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes hierbei jährlich sowie insgesamt entstanden?

3. Wie viele weitere Tassen hat die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 bestellt bzw. in Auftrag gegeben/produzieren lassen und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Tassenherstellung in den Jahren 2022 und 2023?

4. Welche Unternehmen stellen die Tassen her? Wann wurden die Unternehmen beauftragt, welchen finanziellen Gesamtumfang haben die Aufträge und wie viele Tassen sollen laut Aufträgen insgesamt geliefert werden?

5. Wie groß ist der Bedarf an Tassen in der Die Autobahn GmbH des Bundes insgesamt für die Jahre 2018 bis 2025? Wie, wann und durch wen wurde dieser Bedarf ermittelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Tass…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes [#248695]
Datum
10. Mai 2022 15:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Tassen (z.B. dieses Modells https://www.facebook.com/DieAutobahnGmbH/posts/483781082309230/) hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) produzieren lassen bzw. eingekauft (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und alle Modelle und Chargen berücksichtigen)? 2. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes hierbei jährlich sowie insgesamt entstanden? 3. Wie viele weitere Tassen hat die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 bestellt bzw. in Auftrag gegeben/produzieren lassen und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Tassenherstellung in den Jahren 2022 und 2023? 4. Welche Unternehmen stellen die Tassen her? Wann wurden die Unternehmen beauftragt, welchen finanziellen Gesamtumfang haben die Aufträge und wie viele Tassen sollen laut Aufträgen insgesamt geliefert werden? 5. Wie groß ist der Bedarf an Tassen in der Die Autobahn GmbH des Bundes insgesamt für die Jahre 2018 bis 2025? Wie, wann und durch wen wurde dieser Bedarf ermittelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 248695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248695/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnah…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht
Datum
19. Mai 2022 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnahme auf Ihren IFG-Antrag vom 20.01.2022 übersende ich das in der Anlage beigefügte Schreiben vorab. Das Originalschreiben geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#248695] Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1237 IFG …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#248695]
Datum
19. Mai 2022 21:43
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1237 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bestätigung des Eingangs meines Antrags. Ich erhalte meinen IFG-Antrag in vollem Umfang aufrecht. Den von Ihnen beschriebenen Verwaltungsaufwand zur Herausgabe der von mir beantragten Informationen halte ich für zu hoch. Erstens liegen die Daten in der Die Autobahn GmbH des Bundes in einfach-verfügbarer Form (Exel-Dateien) vor und zweitens ist nicht absehbar, wieso ihre Zusammenstellung mit erheblichem Aufwand verbunden sein sollte. Darüber hinaus schreibt das IFG drittens vor, dass die Gebühr nicht vom Informationszugang abschrecken darf. Eine Gebühr in der von Ihnen skizzierten Höhe schreckt jedoch Bürgerinnen und Bürger vom Informationszugang ab. Viertens möchte ich darauf hinweisen, dass die Die Autobahn GmbH des Bundes als ein Bundesunternehmen der Öffentlichkeit über ein Vorbild für freien Informationszugang und volle Transparenz darstellen sollte. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 248695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248695/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#248695] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#248695]
Datum
28. Juli 2022 08:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes“ vom 10.05.2022 (#248695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#248695] Sehr <Information-entfernt> …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#248695]
Datum
2. August 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrem Antrag vom 10.05.2022 baten Sie um Zusendung von Informationen zu von der Die Autobahn GmbH des Bundes beschafften Tassen. Hierzu sowie zu Ihrer Mail vom 28.07.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Schreiben vom 19.05.2022 hatten wir Sie über die erforderliche Drittbeteiligung informiert, da die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nicht vorliegen und erst bei der Autobahn GmbH des Bundes zu beschaffen waren. Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass Ihr Antrag aufgrund einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung bei der Autobahn GmbH des Bundes einerseits zum inhaltlichen Umfang der von Ihnen erbetenen Informationen und andererseits in wie weit Versagungsgründe vorliegen, noch nicht beschieden werden konnte. Sobald uns die Informationen der Autobahn GmbH des Bundes vollständig vorliegen, werden wir über Ihren Antrag schnellstmöglich entscheiden. Für Ihre Geduld bedanke ich mich ausdrücklich! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid Sehr <Information-entfernt> in der Anlage leite ic…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid
Datum
7. September 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> in der Anlage leite ich Ihnen das beiliegende Schreiben inkl. Anlage vorab per Mail zu. Das Original wird Ihnen auf dem Postweg übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen