Tätigkeit der AG Medienstaatsvertrag

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

der "Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medienDialogHH 2014 am 03.06.2014" [1] habe ich entnommen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg den Vorsitz der AG Medienstaatsvertrag inne hat. Ich bitte um Zusendung von allen Dokumenten, die für diese AG zugearbeitet oder von der AG Medienstaatsvertrag erstellt wurden.

[1] Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medienDialogHH 2014 am 03.06.2014 - http://www.hamburg.de/contentblob/4322990/data/2014-06-03-mediendialog.pdf#page=8

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2015
  • Frist
    27. März 2015
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Gustav Wall
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Tätigkeit der AG Medienstaatsvertrag [#8711]
Datum
21. Februar 2015 08:32
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
der "Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medienDialogHH 2014 am 03.06.2014" [1] habe ich entnommen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg den Vorsitz der AG Medienstaatsvertrag inne hat. Ich bitte um Zusendung von allen Dokumenten, die für diese AG zugearbeitet oder von der AG Medienstaatsvertrag erstellt wurden. [1] Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medienDialogHH 2014 am 03.06.2014 - http://www.hamburg.de/contentblob/4322990/data/2014-06-03-mediendialog.pdf#page=8
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu der Anfrage "Tätigkeit der AG Medienstaatsvertrag [#8711]" …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Tätigkeit der AG Medienstaatsvertrag [#8711]: Auswahlergebnisse der 3. Sitzung der AG Medienstaatsvertrag (20.05.14) der Rundfunkkommission der Länder [#8711]
Datum
21. Februar 2015 09:02
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu der Anfrage "Tätigkeit der AG Medienstaatsvertrag [#8711]" vom 21.02.2015 bitte ich insbesondere um die Zusendung der im Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ [2] erwähnten "Auswahlergebnisse der 3. Sitzung der AG Medienstaatsvertrag (20.05.14) der Rundfunkkommission der Länder". [2] Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, 17.10.2014 - http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/1049#page=14 Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 8711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatskanzlei Hamburg
Ihre beiden Anfragen per E-Mail vom 23. Februar 2015 unter der Anfragennummer 8711 Sehr geehrter Herr Wall, vielen…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre beiden Anfragen per E-Mail vom 23. Februar 2015 unter der Anfragennummer 8711
Datum
27. März 2015 21:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre beiden Anfragen per E-Mail vom 23. Februar 2015 an Herrn Staatsrat Dr. Krupp unter der Anfragennummer 8711. Eine Durchsicht unserer Unterlagen hat ergeben, dass wir Ihrem Antrag nicht entsprechen können. Demnach wird, sofern von Ihnen gewünscht, nach § 13 Abs. 2 HmbTG ein schriftlicher Bescheid ergehen. Wir müssen Sie daher bitten, uns ggf. eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Dies versteht sich vor folgendem Hintergrund: Die von Ihnen erbetenen Dokumente, die im Zusammenhang mit der Arbeit der "Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung" stehen sowie die weiteren gewünschten Dokumente, die Angaben zum zeitlichen Ablauf und den Terminen der Bund-Länder-Kommission enthalten, sind von dem nach § 1 Abs. 2 HmbTG grundsätzlich bestehenden Informationsanspruch ausgenommen. Hintergrund ist, dass diese Dokumente schon gem. § 6 Abs. 1 HmbTG von der Informationspflicht ausgenommen sind, da diese dem grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich des Senats unterfallen. Die betreffenden Dokumente zur Bund-Länder-Kommission dienen der Vorbereitung von Senats- und Ressortentscheidungen, die sich eben vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den in Rede stehenden Dokumenten zudem um solche zur Vorbereitung politischer Entscheidungen handelt. Diese sind nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG von der Informationspflicht ausgenommen, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder Maßnahmen vereitelt würde. Im vorliegenden Fall ist die Arbeit der Bund-Länder-Kommission, die längerfristig angelegt ist, noch nicht abgeschlossen. Die damit zusammenhängenden Dokumente beziehen sich auf noch nicht abgeschlossene Vorgänge, die sich während der laufenden Arbeit und der notwendigen Abstimmungsprozesse noch ändern können. Die von Ihnen begehrten Informationen betreffen zudem auch Dokumente der Bund-Länder-Kommission, für die der Ausschlussgrund des § 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG eingreift. Danach sind auch solche Informationen von der Informationspflicht ausgenommen, deren Bekanntmachung Hamburgs Beziehungen zum Bund oder zu einem Land nicht unerheblich gefährden würde. Der Bereich der Mediengesetzgebung an der Schnittstelle der Gesetzgebungskompetenzen ist ein sensibler Bereich in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Alle Schritte sind dabei mit den anderen Ländern und dem Bund möglichst sorgfältig abzuwägen. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wäre daher ohne erhebliche Gefährdung seiner Beziehungen zu den Verhandlungspartnern nicht in der Lage, die Dokumente des Bundes oder anderer Landesregierungen preiszugeben. Sowohl die Zusammenarbeit im Länderkreis als auch die Zusammenarbeit mit dem Bund würde dadurch erheblich gestört bzw. unmöglich gemacht. Gleichwohl sei an dieser Stelle nochmals der Hinweis erlaubt, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg im Länderkreis dafür stark gemacht hat, dass von der Rundfunkkommission der Länder beauftragte Gutachten der Professoren Kluth und Schulz zu veröffentlichen, was bekanntlich im Oktober 2014 u.a. auf der Homepage des Vorsitzlandes der Rundfunkkommission veröffentlicht wurde (http://www.rlp.de/ministerpraesidentin/…). Mit freundlichen Grüßen

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Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewünscht meine Postanschrift für die Anfrage "Tätigkeit der AG Medienst…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Anfragen "Tätigkeit der AG Medienstaatsvertrag" Anfragennummer 8711 [#8711]
Datum
28. März 2015 04:02
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewünscht meine Postanschrift für die Anfrage "Tätigkeit der AG Medienstaatsvertrag" Anfragennummer 8711 . Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 8711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>