Tätigkeit der Fahrradstaffel der Polizei

Anfrage an: Polizei Hamburg

in der öffentlichen Wahrnehmung scheint die Fahrradstaffel der Polizei nur da zu sein, um Radfahrer zu kontrollieren und zu maßregeln. Daher möchte ich wissen:
1. Seit wann gibt es in Hamburg die Fahrradstaffel
2. Wie oft ist die Fahrradstaffel seit bestehen gegen Falschparker vorgegangen, die ordungswidrig auf Rad- und/oder Fußweg, inkl. Radstreifen, geparkt haben. Wie oft wurden solche Fahrzeuge abgeschleppt.
3. Wie oft hat die Fahrradstaffel seit bestehen dafür gesorgt, das eine Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Aus welchen Gründen wurde die jeweilige Benutzungspflicht für nicht rechtens erachtet.
4. Wie oft hat die Fahrradstaffel seit bestehen schadhafte Radwege instand setzen lassen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Oktober 2016
  • Frist
    5. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    170,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit der Fahrradstaffel der Polizei [#17991]
Datum
1. Oktober 2016 20:52
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
in der öffentlichen Wahrnehmung scheint die Fahrradstaffel der Polizei nur da zu sein, um Radfahrer zu kontrollieren und zu maßregeln. Daher möchte ich wissen: 1. Seit wann gibt es in Hamburg die Fahrradstaffel 2. Wie oft ist die Fahrradstaffel seit bestehen gegen Falschparker vorgegangen, die ordungswidrig auf Rad- und/oder Fußweg, inkl. Radstreifen, geparkt haben. Wie oft wurden solche Fahrzeuge abgeschleppt. 3. Wie oft hat die Fahrradstaffel seit bestehen dafür gesorgt, das eine Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Aus welchen Gründen wurde die jeweilige Benutzungspflicht für nicht rechtens erachtet. 4. Wie oft hat die Fahrradstaffel seit bestehen schadhafte Radwege instand setzen lassen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
Anfrage zur Tätigkeit der Fahrradstaffel nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Ih…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage zur Tätigkeit der Fahrradstaffel nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
6. Oktober 2016 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz bezüglich der Tätigkeit der Fahrradstaffel ist an die Direktion Polizeikommissariate und Verkehr – Grundsatzangelegenheiten Verkehr zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet worden. Anbei übersende ich ein Schreiben mit dem Hinweis zur Gebührenpflicht von Leistungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Aufgrund einer unverbindlichen Vorab-Schätzung (die tatsächlichen Gebühren können unter Umständen von der Schätzung abweichen) werden für die Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren in Höhe von ca. 170 € entstehen. Ferner ist vor der Bearbeitung die Übermittlung Ihrer postalischen Anschrift erforderlich. Vor dem Hintergrund der entstehenden Gebühren möchte ich Sie auf diesem Wege bitten, mit bis zum 20.10.2016 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Sollte ich bis zu diesem Termin von Ihnen keine Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag gegenstandslos geworden ist. Mit freundlichen Grüßen