Tätigkeit von Frau Oberbürgermeisterin Wilding als Regionalbeirat der RWE AG

1.) Satzung des "Regionalbeirat Mitte" der RWE AG
2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Mitte vom 03.07.2013
3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Mitte vom 03.07.2013
Hintergrund: Die Stadt Remscheid ist Anteilseignerin der RWE AG. Frau Oberbürgermeisterin Wilding vertritt die Interessen der Stadt Remscheid u.a. als Beirätin im Regionalbeirat Mitte der RWE AG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit von Frau Oberbürgermeisterin Wilding als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
17. Oktober 2013 18:01
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Satzung des "Regionalbeirat Mitte" der RWE AG 2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Mitte vom 03.07.2013 3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Mitte vom 03.07.2013 Hintergrund: Die Stadt Remscheid ist Anteilseignerin der RWE AG. Frau Oberbürgermeisterin Wilding vertritt die Interessen der Stadt Remscheid u.a. als Beirätin im Regionalbeirat Mitte der RWE AG.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Remscheid
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen Im Auft…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
WG: Tätigkeit von Frau Oberbürgermeisterin Wilding als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
18. Oktober 2013 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sven Wiertz Persönlicher Referent der Oberbürgermeisterin Leiter des Zentraldienstes Büro der Oberbürgermeisterin, Rats- und Gemeindeangelegenheiten   Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Zentraldienst 0.13 42849 Remscheid Telefon (0 21 91) 16-25 58 Telefax (0 21 91) 16-1 25 58 eMail <<E-Mail-Adresse>> Hausanschrift Rathaus Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Wiertz, sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von …
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Tätigkeit von Frau Oberbürgermeisterin Wilding als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
19. November 2013 14:25
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
Sehr geehrter Herr Wiertz, sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Frau Oberbürgermeisterin Wilding als Regionalbeirat der RWE AG" vom 17.10.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Remscheid
Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz an die Stadt Remscheid zum Regionalbeirat Mitte der RWE AG …
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
AW: Tätigkeit von Frau Oberbürgermeisterin Wilding als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
20. November 2013 15:43
Status
Warte auf Antwort
Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz an die Stadt Remscheid zum Regionalbeirat Mitte der RWE AG vom 17. Oktober 2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrem o.g. Antrag bitten Sie um Übersendung dieser Unterlagen zum Regionalbeirat Mitte der RWE AG: 1. Satzung des Regionalbeirates Mitte der RWE AG 2. Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Mitte vom 03.07.2013 3. Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Mitte vom 03.07.2013. Ihren Antrag auf Übersendung von Unterlagen zum RWE Regionalbeirat Mitte lehne ich ab. Begründung: Die RWE AG hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für den Regionalbeirat Mitte der RWE AG keine Satzung erlassen worden ist. Ebenfalls werden keine Protokolle erstellt. Darüber hinaus liegt der Stadt Remscheid auch keine Einladung für die vorbezeichnete Sitzung vor. Grund hierfür ist, dass im Regionalbeirat Mitte der RWE AG keine Rechte der Stadt Remscheid als Anteilseignerin der RWE AG durch Frau Oberbürgermeisterin Wilding vertreten werden. Der Regionalbeirat Mitte der RWE AG ist ein auf persönlicher Berufung beruhendes, vertraulich tagendes Gremium der RWE AG zur Beratung der Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaften der RWE AG. Er dient nicht dazu, die Interessen einzelner Personen, Organisationen oder Körperschaften, auch nicht der Gebietskörperschaft der Stadt Remscheid, zu vertreten. Im übrigen hat Frau Wilding ausweislich Ihres Terminkalenders am 03.07.2013 keinen Sitzungstermin des Regionalbeirates Mitte wahrgenommen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG nur natürliche Personen auskunftsberechtigt sind. Einen entsprechenden Nachweis haben Sie bisher nicht geführt. Ich verzichte auf den erforderlichen Nachweis, da ich Ihren Antrag ablehne. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 IFG auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anrufen können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Wege nach Maßgabe der ERVVO VG/FG vom 07.11.2012, GVBl NW 2012 S. 548, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wird, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sven Wiertz Persönlicher Referent der Oberbürgermeisterin Leiter des Zentraldienstes Büro der Oberbürgermeisterin, Rats- und Gemeindeangelegenheiten   Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Zentraldienst 0.13 42849 Remscheid Telefon (0 21 91) 16-25 58 Telefax (0 21 91) 16-1 25 58 eMail <<E-Mail-Adresse>> Hausanschrift Rathaus Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Wiertz, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Schade, dass der Stadt…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Tätigkeit von Frau Oberbürgermeisterin Wilding als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
20. November 2013 16:10
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
Sehr geehrter Herr Wiertz, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Schade, dass der Stadt Remscheid diese Unterlagen nicht vorliegen; Heißt es doch auf der Website von Frau Oberbürgermeisterin Wildung wörtlich: "...Repräsentantin der Stadt Remscheid. Diese Aufgaben bringen es mit sich, dass die Oberbürgermeisterin zahlreichen Verpflichtungen in Gremien nachkommen muss, weil der Rat der Stadt Remscheid sie in diese Gremien berufen hat oder weil Satzungen dies so vorsehen." Von persönlicher Berufung lese ich dort nichts. http://www.remscheid.de/rathaus-und-politik/oberbuergermeisterin/grusswort/146380100000070922.php Gemäß der o.g. Website gehört Frau Oberbürgermeisterin Wilding übrigens dem "Beirat der RWE Energy AG" an, einer Zwischenholding des RWE Konzerns, die bereits Anfang 2009 aufgelöst wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in