Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Otto als Kommunalbeirat der RWE

1.) Satzung des RWE Kommunalbeirates
2.) Tagesordnung der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012
3.) Protokoll der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012
Hintergrund: Laut Auskunft des Bürgermeisters vertritt er die Stadt Goch als Mitglied im "RWE Kommunalbeirat":
http://www.goch.de/C12574C50046C2B3/html/E1E850B6322347A7C125755B004CE2A0?opendocument&nid1=70827

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Goch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Otto als Kommunalbeirat der RWE
Datum
17. Oktober 2013 18:59
An
Kommunalverwaltung Goch
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Satzung des RWE Kommunalbeirates 2.) Tagesordnung der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012 3.) Protokoll der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012 Hintergrund: Laut Auskunft des Bürgermeisters vertritt er die Stadt Goch als Mitglied im "RWE Kommunalbeirat": http://www.goch.de/C12574C50046C2B3/html/E1E850B6322347A7C125755B004CE2A0?opendocument&nid1=70827
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Goch
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, aus terminlichen Gründen bitte ich um Verständnis, dass Ihre u.a. Anfrage n…
Von
Kommunalverwaltung Goch
Betreff
Antwort: Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Otto als Kommunalbeirat der RWE
Datum
18. November 2013 17:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, aus terminlichen Gründen bitte ich um Verständnis, dass Ihre u.a. Anfrage nach dem IFG NRW noch nicht beantwortet wurde. Sie erhalten von mir unaufgefordert, spätestens bis zum 29.11.2013 eine entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Klaus Tellemanns Stadtverwaltung Goch Zentrale Dienste Markt 2 47574 Goch Tel.: 02823 32 01 22 Fax: 02823 32 07 22 Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Otto als Kommunalbeirat der RWE Antragsteller/in An: info 17.10.2013 18:59 Von: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bitte Antwort an Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Satzung des RWE Kommunalbeirates 2.) Tagesordnung der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012 3.) Protokoll der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012 Hintergrund: Laut Auskunft des Bürgermeisters vertritt er die Stadt Goch als Mitglied im "RWE Kommunalbeirat": http://www.goch.de/C12574C50046C2B3/html/E1E850B6322347A7C125755B004CE2A0?opendocument&nid1=70827 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Goch
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen angefragten Informationen ( Tagesordnung und Protokoll des RWE…
Von
Kommunalverwaltung Goch
Betreff
Antwort: Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Otto als Kommunalbeirat der RWE
Datum
29. November 2013 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen angefragten Informationen ( Tagesordnung und Protokoll des RWE Kommunalbeirates) können nicht zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Vorab darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Kommunalbeirat eine Einrichtung des RWE-Konzerns ist und somit nicht unter den Anwendungsbereich nach § 2 IFG NRW fällt. Soweit mir die Informationen vorliegen, ist nach § 8 IFG NRW ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, da durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde. Die von Ihnen angefragten Dokumente könnten Tatsachen enthalten, die zumindest Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der RWE Deutschland AG zulassen. Einer Übersendung der Information steht ferner § 9 IFG ( Schutz personenbezogener Daten ) entgegen, die zumindest in den Protokollen enthalten wären. Die Geschäftsordnung des RWE Kommunalbeirates ist dieser Mail beigefügt. Ich darf darauf hinweisen, dass Sie auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in dieser Angelegenheit anrufen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Otto als Kommunalbeirat der RWE" [#5015]
Datum
11. Dezember 2013 20:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5015 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht teilweise abgelehnt, weil die Behörde hätte darlegen müssen, ob und inwiefern Geschäftsgeheimnisse betroffen sind und auch prüfen müssen, ob das öffentliche Interesse an der Information nicht dennoch überwiegt (§ 8 IFG NRW). Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
1001,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
1,0 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.