Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG

Anfrage an: Kreis Borken

1.) Satzung des "Regionalbeirat Nord" der RWE AG
2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013
3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013
Hintergrund: Der Kreis Borken ist Anteilseigner der RWE AG. Landrat Dr. Zwicker vertritt laut Sitzungsvorlage Nr. 0027/2013 die Interessen des Kreises Borken u.a. als Beirat im Regionalbeirat Nord der RWE AG. Die Einnahmen aus dieser Nebentätigkeit führt er vollständig an den Kreis ab.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
17. Oktober 2013 14:00
An
Kreis Borken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Satzung des "Regionalbeirat Nord" der RWE AG 2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013 3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013 Hintergrund: Der Kreis Borken ist Anteilseigner der RWE AG. Landrat Dr. Zwicker vertritt laut Sitzungsvorlage Nr. 0027/2013 die Interessen des Kreises Borken u.a. als Beirat im Regionalbeirat Nord der RWE AG. Die Einnahmen aus dieser Nebentätigkeit führt er vollständig an den Kreis ab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Borken
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, herzlichen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Informationen zur Sitzung des Reg…
Von
Kreis Borken
Betreff
AW: Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
25. Oktober 2013 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, herzlichen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Informationen zur Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013 der RWE AG. Herr Landrat Dr. Zwicker hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass er an dieser Sitzung nicht teilgenommen hat und ihm auch nicht bekannt ist, dass es dazu ein Protokoll gibt. Ihm liegt jedenfalls keines vor. Da es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um Unterlagen handelt, die von der RWE erstellt wurden und dort vorgehalten werden, bitte ich, sich in dieser Angelegenheit unmittelbar an die RWE zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Karlheinz Gördes -------------------------------------------------------------------------------- Kreis Borken - Der Landrat Stabsstelle - Landratsbüro - Burloer Str. 93, 46325 Borken Zimmer: 2107(Etage 1 A) Telefon: 02861 82-2107 Telefax: 02861 82-2712107 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.kreis-borken.de --------------------------------------------------------------------------------
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Sehr geehrter Herr Gördes, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion! Bitte senden Si…
An Kreis Borken Details
Von
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Betreff
AW: AW: Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
25. Oktober 2013 10:54
An
Kreis Borken
Status
Sehr geehrter Herr Gördes, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion! Bitte senden Sie mir noch die Satzung, die Geschäfts-, oder Beiratsordnung des Regionalbeirates, ich bin mir bezüglich der Begrifflichkeit nicht ganz sicher; Gerne auch als PDF. Vielen Dank für den Hinweis in Sachen RWE, aber dort hat man an den Regionalbeirat Landrat Dr. Zwicker verwiesen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Kreis Borken
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, derartige Unterlagen, wie von Ihnen erbeten, liegen hier nicht. Mit freundl…
Von
Kreis Borken
Betreff
AW: AW: Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
25. Oktober 2013 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, derartige Unterlagen, wie von Ihnen erbeten, liegen hier nicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Karlheinz Gördes -------------------------------------------------------------------------------- Kreis Borken - Der Landrat Stabsstelle - Landratsbüro - Burloer Str. 93, 46325 Borken Zimmer: 2107(Etage 1 A) Telefon: 02861 82-2107 Telefax: 02861 82-2712107 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.kreis-borken.de --------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Gördes, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Damit wir uns nicht mis…
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
25. Oktober 2013 13:42
An
Kreis Borken
Status
Sehr geehrter Herr Gördes, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Damit wir uns nicht missverstehen, gestatten Sie mir bitte noch eine Nachfrage: Der Landrat des Kreises Borken gehört einem Unternehmensbeirat an, von dem ihm weder Satzung, Geschäftsordnung noch Beiratsordnung schriftlich vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gördes, nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines …
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
5. November 2013 09:15
An
Kreis Borken
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gördes, nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen und zu begründen. Bitte schicken Sie mir daher kurzfristig(spätestens aber bis zum 19.11.2013) noch die schriftliche Ablehnung - vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Kreis Borken
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Information, dass dem Kreis Borken entsprechende Unterlagen nicht vorlie…
Von
Kreis Borken
Betreff
AW: AW: AW: AW: Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
13. November 2013 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Information, dass dem Kreis Borken entsprechende Unterlagen nicht vorliegen, ist Ihnen bereits mit meinen Mails vom 25.10.2013, 8.15 Uhr und 13.11 Uhr, zugegangen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Karlheinz Gördes -------------------------------------------------------------------------------- Kreis Borken - Der Landrat Stabsstelle - Landratsbüro - Burloer Str. 93, 46325 Borken Zimmer: 2107(Etage 1 A) Telefon: 02861 82-2107 Telefax: 02861 82-2712107 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.kreis-borken.de --------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NR…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG"
Datum
21. November 2013 20:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5008 Ich bin der Meinung, daß mein Antrag nicht korrekt behandelt wurde. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages zu begründen. Desweiteren erscheint zumindest fragwürdig, wenn angeführt wird, dass die begehrten Unterlagen - insbesondere eine Geschäftsordnung des Gremiums - nicht vorliegen. Laut der von mir bereits in meinem Antrag genannten Sitzungsvorlage 0027/2013 http://www.kreis-borken.de/fileadmin/internet/downloads/fe15/15-1/Kreistag/Vorlage0027_2013.pdf vertritt der Landrat im Regionalbeirat Nord immerhin die Interessen des Kreises Borken und erhielt dafür im Jahr 2012 € 4879(die er vollständig an den Kreis abgeführt hat). Bestimmt bin ich lediglich falsch verstanden worden und die LDI NRW könnte hier vermittelnd oder beratend tätig werden? Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2013 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Tätigkeit von Landrat Dr. Zwicker als Regionalbeirat der RWE AG"
Datum
22. November 2013 10:54
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2013 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 02.12.2014 Datum: 27.01.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenz…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.12.2014
Datum
27. Januar 2014 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1002,7 KB
Datum: 27.01.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3618/13 Betreff: Ihre E-Mail vom 02.12.2013 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu Informationen über den Regionalbeirat RWE beim Kreis Borken Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Die weitere Bearbeitung der Angelegenheit hat sich un-angemessen verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. We-gen der Vielzahl von Eingaben und Anfragen ist es uns leider nicht möglich, unsere Stellungnahmen stets so zeitnah ab-zugeben, wie wir es uns selbst wünschen würden. Ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom 27.01.2013 aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unter-richten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Auskunftsersuchen an den Kreis Borken vom 27.01.2014 Datum: 21.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Auskunftsersuchen an den Kreis Borken vom 27.01.2014
Datum
21. Februar 2014 10:48
Status
Datum: 21.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3618/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag beim Kreis Borken vom 22.11.2013 auf Informations-zugang zu verschiedenen Informationen des Regionalbeirats der RWE AG Ihre E-Mail vom 21.11.2013, Mein Auskunftsersuchen an den Kreis Borken vom 27.01.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> der Kreis Borken hat mir mit Schreiben vom 06.02.2014 mitgeteilt, dass sich die Mitgliedschaft im Beirat des RWE-Konzerns ein auf persönlicher Berufung beruhendes Gremium handeln soll. Diese Information und wei-tere Erläuterungen hatte die öffentliche Stelle Ihnen aber bereits mit E-Mail vom 22.11.2014 zu Ihrer anderen Anfrage mitgeteilt. Da Sie sich in in dieser Angelegenheit nicht gemäß § 13 IFG NRW an den Landesbe-auftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) gewand hatten, war mir die Antwort bisher auch nicht bekannt. Der Landrat vertritt somit nicht die nicht die rechtlichen Interessen der öffentlichen Stelle und wird insoweit nicht für den Kreis, sondern vielmehr als in kommunalen Fragen besonders sachkundige Person tätig. Zudem teilte die öffentliche Stelle mit, dass die von Ihnen beantragte Information auch tatsächlich nicht vorhanden sind. In diesem Zusammenhang verweise ich daher auf die Regelung des § 4 Abs. 1 IFG NRW. Danach wird der Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen beschränkt. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informations-zugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender Informationen, nicht aber auch ein Recht dar-auf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertun-gen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Selbstverständlich ist es einer öffentli-chen Stelle daneben unbenommen, im Rahmen ihres allgemeinen Ver-waltungshandelns auch solche Fragen zu beantworten, die auf die Ab-gabe von Stellungnahmen oder auf inhaltliche Bewertungen abzielen. Einen gegebenenfalls im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbaren Rechtsanspruch gewährt das IFG NRW aber diesbezüglich nicht. Ich schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen