Tätigkeit von Oberbürgermeister Tischler als Regionalbeirat der RWE AG

1.) Satzung des "Regionalbeirat West" der RWE AG
2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates West vom 28.02.2013
3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates West vom 28.02.2013
Hintergrund: Die Stadt Bottrop ist Anteilseignerin der RWE AG. Herr Oberbürgermeisterin Tischler vertritt die Interessen der Stadt Bottrop u.a. als Beirat im Regionalbeirat West der RWE AG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit von Oberbürgermeister Tischler als Regionalbeirat der RWE AG
Datum
17. Oktober 2013 17:57
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Satzung des "Regionalbeirat West" der RWE AG 2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates West vom 28.02.2013 3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates West vom 28.02.2013 Hintergrund: Die Stadt Bottrop ist Anteilseignerin der RWE AG. Herr Oberbürgermeisterin Tischler vertritt die Interessen der Stadt Bottrop u.a. als Beirat im Regionalbeirat West der RWE AG.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bottrop
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre an die Stadt Bottrop g…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Oktober 2013 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre an die Stadt Bottrop gerichtete Anfrage ist dem Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Zu Ihrem Fragenkatalog ist zunächst festzustellen, dass das Informationsfreiheitsgesetz, auf das Sie sich berufen, für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts etc. gilt. In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Beirat (das gilt auch für die 4 Regionalbeiräte) eine Einrichtung des RWE-Konzerns ist und somit nicht unter den Anwendungsbereich gem. § 2 des vorstehenden Gesetzes fällt. Auch die Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Bottrop, Herrn Tischler, lässt keine andere Beurteilung zu, da die Berufung einer Person in den Beirat des RWE-Konzerns vollkommen unabhängig davon erfolgt, ob die Anstellungskörperschaft der Person Aktionärin der RWE AG ist. Der Beirat des RWE-Konzerns wird vom Vorstand der RWE AG auf Vorschlag des Vorstandes der RWE Deutschland AG berufen. Die Berufung erfolgt ad personam. Es gibt keinen Automatismus, welche Person aus welcher Region mit welchem beruflichen Hintergrund berufen wird. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist leider keine andere Stellungnahme möglich. Mit freundlichen Grüßen Roger Graef Ernst Gerlach Geschäftsführer Geschäftsführer Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Rüttenscheider Straße 62 45130 Essen T +49 201 243439 F +49 201 222974 mailto: <<E-Mail-Adresse>> Sitz der Gesellschaft: Essen Handelsregister: AG Essen HRB Nr. 322 Geschäftsführer: Landrat a.D. Roger Graef Staatssekretär a.D. Ernst Gerlach
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! …
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Oktober 2013 12:49
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Selbstverständlich habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn die Stadt Bottrop beim Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Hilfe bei der Beantwortung meiner Anfrage erhält, aber eine Antwort erwarte ich selbstverständlich von der Stadt Bottrop. Eine Abgabe zur Beantwortung an Dritte ohne Zustimmung des Antragstellers sieht das IFG NRW nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Bottrop
Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop "Regionalbeirat "West" Sehr geehrter Herr Antragste…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop "Regionalbeirat "West"
Datum
24. Oktober 2013 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, selbstverständlich erhalten Sie die abschließende Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen durch die Stadt Bottrop. Ihre Anfrage befindet sich derzeit bei der Stadt Bottrop noch in Prüfung. In diesem Zusammenhang hatte ich auch den VKA beteiligt (s. § 8 IFG NRW). Ich darf Sie bitten, mir mitzuteilen, auf welchem Übermittlungswege sie die abschließende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen Björn-Bruno Abraham Stadt Bottrop Fachbereich Kommunale Verfassungsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit (01/1) Leiter des Büros Oberbürgermeister/Bürgermeister Referent des Oberbürgermeisters Tel.: 02041 / 70-3215 Fax.: 02041 / 70-3877 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop "Regionalbeirat "West" Sehr geehrter Herr Abra…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop "Regionalbeirat "West"
Datum
24. Oktober 2013 14:31
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Sehr geehrter Herr Abraham, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion! Gerne erwarte ich die Antwort der Stadt Bottrop via "Frag den Staat". Viele Grüße Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Bottrop
Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop zum Regionalbeirat West der RWE AG übermittelt per E-Mail am 18.10…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop zum Regionalbeirat West der RWE AG übermittelt per E-Mail am 18.10.2013
Datum
14. November 2013 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop zum Regionalbeirat West der RWE AG übermittelt per E-Mail am 18.10.2013 hier: 1. Satzung des Regionalbeirates West der RWE AG 2. Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates West vom 28.02.2013 3. Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates West vom 28.02.2013. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr o. a. Antrag auf Übersendung von Unterlagen zum RWE Regionalbeirat West wird hiermit abgelehnt. Begründung: Die RWE AG hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für den Regionalbeirat West der RWE AG keine Satzung erlassen worden ist. Ebenfalls werden keine Protokolle erstellt. Darüber hinaus liegt der Stadt Bottrop auch keine Einladung für die vorbezeichnete Sitzung vor. Grund hierfür ist, dass im Regionalbeirat West des RWE Konzerns keine Rechte der Stadt Bottrop als Anteilseignerin der RWE AG durch Herrn Oberbürgermeister Tischler vertreten werden. Der Regionalbeirat West des RWE Konzerns ist ein auf persönlicher Berufung beruhendes, vertraulich tagendes Gremium des RWE Konzerns zur Beratung der Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaften des RWE Konzerns. Er dient nicht dazu, die Interessen einzelner Personen, Organisationen oder Körperschaften wie z. B. der Stadt Bottrop zu vertreten. Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG nur natürliche Personen auskunftsberechtigt sind. Einen entsprechenden Nachweis haben Sie bisher nicht geführt. Aufgrund der Ablehnung Ihres Antrags wird hierauf jedoch verzichtet. Hinweis: Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 IFG auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anrufen können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 45879 Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Wege nach Maßgabe der ERVVO VG/FG vom 07.11.2012, GVBl NW 2012 S. 548, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wird, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Björn-Bruno Abraham Stadt Bottrop Fachbereich Kommunale Verfassungsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit (01/1) Leiter des Büros Oberbürgermeister
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AW: Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop zum Regionalbeirat West der RWE AG übermittelt per E-Mail am 1…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop zum Regionalbeirat West der RWE AG übermittelt per E-Mail am 18.10.2013
Datum
14. November 2013 14:59
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Sehr geehrter Herr Abraham, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Schade, dass Ihnen die beantragten Dokumente nicht vorliegen. Gestatten Sie mir bitte noch einen Hinweis: Laut Beteiligungsbericht 2012(Seite 59) ist die Stadt Bottrop am "Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft" beteiligt. Der RWE Konzern firmiert aber seit ca. 20 Jahren nicht mehr so. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Kommunalverwaltung Bottrop
Antw: AW: Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop zum Regionalbeirat West der RWE= 20AG übermittelt per E-…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Antw: AW: Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bottrop zum Regionalbeirat West der RWE= 20AG übermittelt per E-Mail am 18.10.2013
Datum
14. November 2013 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für den Hinweis. Im Beteiligungsbericht 2014 werden wir die Bezeichnung anpassen. Mit freundlichen Grüßen Björn-Bruno Abraham Stadt Bottrop Fachbereich Kommunale Verfassungsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit (01/1) Leiter des Büros Oberbürgermeister/Bürgermeister Sehr geehrter Herr Abraham, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Schade, dass Ihnen die beantragten Dokumente nicht vorliegen. Gestatten Sie mir bitte noch einen Hinweis: Laut Beteiligungsbericht 2012(Seite 59) ist die Stadt Bottrop am "Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft" beteiligt. Der RWE Konzern firmiert aber seit ca. 20 Jahren nicht mehr so. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in