Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG

1.) Satzung des "Regionalbeirat Nord" der RWE AG
2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013
3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013
Hintergrund: Die Stadt Bochum ist Anteilseignerin der RWE AG. Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz vertritt die Interessen der Stadt Bochum u.a. als Beirätin im Regionalbeirat Nord der RWE AG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
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Betreff
Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG
Datum
17. Oktober 2013 17:52
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Satzung des "Regionalbeirat Nord" der RWE AG 2.) Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013 3.) Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013 Hintergrund: Die Stadt Bochum ist Anteilseignerin der RWE AG. Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz vertritt die Interessen der Stadt Bochum u.a. als Beirätin im Regionalbeirat Nord der RWE AG.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Sch…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
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Betreff
AW: Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG
Datum
19. November 2013 14:22
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG" vom 17.10.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Stunden, 21 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Bochum
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre an die Stadt Bochum gerichtete Anfrage ist dem Verband der kommunalen …
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
Antw: AW: Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG
Datum
26. November 2013 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre an die Stadt Bochum gerichtete Anfrage ist dem Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, bitte ich Sie, sich an den RWE-Konzern zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung! I Ich habe einen Antrag nach dem IFG NRW…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG [#5010]
Datum
26. November 2013 21:37
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung! I Ich habe einen Antrag nach dem IFG NRW an die Stadt Bochum gestellt. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen und zu begründen. Ich bitte nun dringend um korrekte Behandlung meines Antrages, da Sie die in § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gesetzte Monatsfrist anscheinend untätig verstreichen lassen haben und sich in Verzug befinden. Weitere Informationen finden Sie z.B. im Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen "Das Recht auf freien Informationszugang" des Innenministeriums NRW. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Anfragenr: 5010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korresp…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG" [#5010]
Datum
4. Dezember 2013 22:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5010 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, dass die Stadt Bochum meinen Antrag nicht korrekt behandelt hat. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bochum
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Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
Warning: could not send message for past 4 hours
Datum
5. Dezember 2013 02:18
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrage_5010.zip
6,9 KB
********************************************** ** THIS IS A WARNING MESSAGE ONLY ** ** YOU DO NOT NEED TO RESEND YOUR MESSAGE ** ********************************************** The original message was received at Wed, 4 Dec 2013 22:16:56 +0100 from internet-gw-419 [10.64.112.238]

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Kommunalverwaltung Bochum
Betreff : Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bochum zum Regionalbeirat Nord der RWE AG übermittelt per E-Mail…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
AW: Tätigkeit von Oberbürgermeisterin Dr. Scholz als Regionalbeirätin der RWE AG= 20 [#5010]
Datum
5. Dezember 2013 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff : Auskunftsersuchen nach IFG an die Stadt Bochum zum Regionalbeirat Nord der RWE AG übermittelt per E-Mail am 17.10.2013 hier: 1. Satzung des Regionalbeirates Nord der RWE AG 2. Tagesordnung der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013 3. Protokoll der Sitzung des Regionalbeirates Nord vom 21.02.2013 Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr o. a. Antrag auf Übersendung von Unterlagen zum RWE Regionalbeirat Nord wird hiermit abgelehnt. Begründung: Auf Rückfrage hat die RWE AG mitgeteilt, dass sie für die Regionalbeiräte der RWE AG keine Satzungen erlassen hat. Ebenfalls werden keine Protokolle erstellt. Grund hierfür ist, dass im Regionalbeirat Nord des RWE Konzerns keine Rechte der Stadt Bochum als Anteilseignerin der RWE AG durch Frau Oberbürgermeisterin Dr. Scholz vertreten werden. Frau Oberbürgermeisterin Dr. Scholz wird im Regionalbeirat als ständiger Gast eingeladen. Sie hat an der Sitzung am 21.02.2013 nicht teilgenommen. Der Regionalbeirat Nord des RWE Konzerns ist ein auf persönlicher Berufung beruhendes, vertraulich tagendes Gremium des RWE Konzerns zur Beratung der Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaften des RWE Konzerns. Er dient nicht dazu, die Interessen einzelner Personen, Organisationen oder Körperschaften wie z. B. der Stadt Bochum zu vertreten. Hinweis: Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 IFG auch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen anrufen können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden; die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW. 2012 S. 548) eingereicht werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.“ Hinweis: Informationen zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter anderem auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen