Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen

in Fuchs/Goetz, Geheimer Krieg, 2013, Seite 215 ff. (im Folgenden wird auf diese Werk Bezug genommen) wird darauf hingewiesen, dass im Bereich deutscher Flughäfen seitens der Bundespolizei mit Mitarbeitern von US-Diensten kooperiert wird. Bitte übermitteln Sie mir alle Unterlagen, die die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit US-Diensten an Flughäfen und Häfen betreffen. Hierbei geht es insbesondere um

a) die Vollstreckung von US-Haftbefehlen in Deutschland (S. 215)
b) den Fall "Johnny Hell" (S. 216)
c) die Befragung, Durchsuchung und Festsetzung von Reisenden durch Mitarbeiter von US-Diensten (S. 217)
d) den Betrieb amerikanischer "Außenposten" an deutschen Flughäfen (S. 218)
e) sog. No-Board-Empfehlungen (S. 221)
f) sog. Einreise-Beratungsprogramme (S. 224)
g) die Datenübermittlung zwischen deutschen Behörden und US-Diensten
h) Gutachten und Vermerke zur rechtlichen Zulässigkeit der genannten Handlungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2013
  • Frist
    28. Januar 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Fuchs/Goetz, …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen [#5212]
Datum
27. Dezember 2013 12:02
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Fuchs/Goetz, Geheimer Krieg, 2013, Seite 215 ff. (im Folgenden wird auf diese Werk Bezug genommen) wird darauf hingewiesen, dass im Bereich deutscher Flughäfen seitens der Bundespolizei mit Mitarbeitern von US-Diensten kooperiert wird. Bitte übermitteln Sie mir alle Unterlagen, die die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit US-Diensten an Flughäfen und Häfen betreffen. Hierbei geht es insbesondere um a) die Vollstreckung von US-Haftbefehlen in Deutschland (S. 215) b) den Fall "Johnny Hell" (S. 216) c) die Befragung, Durchsuchung und Festsetzung von Reisenden durch Mitarbeiter von US-Diensten (S. 217) d) den Betrieb amerikanischer "Außenposten" an deutschen Flughäfen (S. 218) e) sog. No-Board-Empfehlungen (S. 221) f) sog. Einreise-Beratungsprogramme (S. 224) g) die Datenübermittlung zwischen deutschen Behörden und US-Diensten h) Gutachten und Vermerke zur rechtlichen Zulässigkeit der genannten Handlungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen [#5212]
Datum
13. Februar 2014 18:24
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen" vom 27.12.2013 (#5212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Von
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Betreff
AW: AW: Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen [#5212]
Datum
7. März 2014 21:25
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen" vom 27.12.2013 (#5212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: AW: AW: Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen [#5212]
Datum
22. April 2014 11:31
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von US-Behörden an deutschen Flughäfen" vom 27.12.2013 (#5212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
IFG
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
14. Juli 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB