Tätigkeitsbericht des Bereiches Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn 2014

Wie der lokalen Presse zu entnehmen ist, liegt inzwischen der Tätigkeitsbericht des Bereiches Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn 2014 vor.
http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/159-neue-anzeigen-gegen-schwarzarbeiter-id10506901.html

Ich bitte um die Übersendung des Berichts bevorzugt in digitalisierter Form oder hilfsweise als gedrucktes Exemplar an meine Postadresse.

Herzlichen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Die Tätigkeitsberichte des Bereiches Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn liefern leider nur wenig belastbares Material.

Erschreckend ist, dass in allen Berichten die Fantasiezahlen von Prof. Friedrich Schneider von der Uni Linz zu Schäden durch die sogenannt "Schattenwirtschaft" nachgebetet werden. Schneider beziffert die Schäden durch die Schattenwirtschaft (nicht Schwarzarbeit) auf ca. 360 Mrd. €

Einer hat nachgerechnet. 360 Mrd € durch einen fiktiven Jahresdurchschnittslohn von 40.000 € dividiert. Nach Adam Riese wären das 9 Millionen Schwarzarbeiter mit einem monatlichen Nebenverdienst von 3333 €, oder eben 18 Millionen mit 1666,5 € Nebeneinkommen. Glaubwürdig klingt das nicht.
http://www.flegel-g.de/maerchenstunde.h…

Für die "Ermittlung" der Schattenwirtschaft gibt es keinerlei solides Zahlenmaterial. Schattenwirtschaft umfasst mehr als Schwarzarbeit, In diesen Zahlenwust werden Umsätze aus Drogen-, Waffen- und Menschenhandel hineininterpretiert. Dazu gehören Steuerhinterziehung und Prostitution, Glücksspiel, Schmuggel und Betrug u.s.w.

Im Weiteren erschöpft sich die Berichterstattung in der Nennung von Zahlen, versäumt dabei aber die gerichtlichen Bestätigungen in Form von Urteilen zu liefern.
Nicht wenige eingeleitete Bußgeldverfahren werden eingestellt und Strafanzeigen führen nicht unweigerlich zur Verurteilung.

Als "Nachweis" erfolgreicher Ermittlungstätigkeit müssen dann Presseartikel herhalten, die auf genau den Informationen beruhen, die die Abteilung Schwarzarbeitsbekämpfung vorformuliert hat. Nicht einer der eingescannten Artikel lässt eigenständige Recherchen der Printmedien erkennen. Aber die vorgegebenen Pressemitteilungen werden gern mehrmals wortgetreu und identisch aus den verschiedenen Zeitungen eingescannt als ob mehrere geradezu identische Seiten auch mehr Überzeugungsarbeit zu leisten vermöchten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeitsbericht des Bereiches Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn 2014 [#9054]
Datum
3. April 2015 17:27
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie der lokalen Presse zu entnehmen ist, liegt inzwischen der Tätigkeitsbericht des Bereiches Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn 2014 vor. http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/159-neue-anzeigen-gegen-schwarzarbeiter-id10506901.html Ich bitte um die Übersendung des Berichts bevorzugt in digitalisierter Form oder hilfsweise als gedrucktes Exemplar an meine Postadresse. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Iserlohn
Kein Nachrichtentext
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen