Tätigkeitsbericht zum Datenschutz

Anfrage an: Gemeinde Griesheim

- den Datenschutzbericht bzw Tätigkeitsbericht zum Datenschutz der Stadt Griesheim für den Zeitraum August 2019 bis Dezember 2020

Grund meiner Anfrage ist der kürzlich vorgelegte Tätigkeitsbericht zum Datenschutz durch den Datenschutzbeauftragten Herr Hartmut Schmidt im Wirtschafts- und Finanzausschuss am 02.06.2021. Leider konnte ich den dort besprochenen Bericht nicht in der Niederschrift zum Ausschuss oder dazugehörigen Anlagen über das Bürgerinformationssystem finden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Datenschutzberich…
An Gemeinde Griesheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeitsbericht zum Datenschutz [#223888]
Datum
23. Juni 2021 09:46
An
Gemeinde Griesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Datenschutzbericht bzw Tätigkeitsbericht zum Datenschutz der Stadt Griesheim für den Zeitraum August 2019 bis Dezember 2020 Grund meiner Anfrage ist der kürzlich vorgelegte Tätigkeitsbericht zum Datenschutz durch den Datenschutzbeauftragten Herr Hartmut Schmidt im Wirtschafts- und Finanzausschuss am 02.06.2021. Leider konnte ich den dort besprochenen Bericht nicht in der Niederschrift zum Ausschuss oder dazugehörigen Anlagen über das Bürgerinformationssystem finden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223888/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Griesheim
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage zur Übersendung des " Datenschutzbericht bzw. Tätigk…
Von
Gemeinde Griesheim
Betreff
Betreff: Tätigkeitsbericht zum Datenschutz [#223888]
Datum
26. Juni 2021 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage zur Übersendung des " Datenschutzbericht bzw. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz der Stadt Griesheim für den Zeitraum August 2019 bis Dezember 2020". Es handelt sich hierbei um ein Dokument der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim, welches im Rahmen der kommunalen Gremienarbeit diesem Personenkreis zugänglich ist. In dem städtischen Bürgerinformationssystem werden Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse bereitgestellt. Dies betrifft jedoch aktuell nicht die Anlagen. Die Hessische Gemeindeordnung HGO sieht in ihrer aktuellen Form eine verpflichtende Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften (und auch deren Anlagen) nicht vor. Zu Ihrem Antrag nach Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) möchte ich ausführen, dass nach § 81 Abs. 7 HDSIG (Anwendungsbereich) die Informationspflichten in Griesheim nicht in einer kommunalen Satzung bestimmt sind und den Regelungen des Vierten Teils somit nicht unterliegen. Eine Übersendung kann aus diesen Gründen nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen