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Tätigkeitsberichte des LfDI Rheinland-Pfalz

die Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) für die Jahre 2016, 2017 und 2018. Neben den nachfolgend zitierten Rechtsgrundlagen stütze ich mein Auskunftsersuchen auch auf §16 Abs. 3 LDSG i.V.m. Art. 59 DSGVO.

Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, in welchem Turnus der LfDI seine Tätigkeitsberichte veröffentlicht und auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Tätigkeitsber…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeitsberichte des LfDI Rheinland-Pfalz [#144189]
Datum
21. Mai 2019 09:30
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) für die Jahre 2016, 2017 und 2018. Neben den nachfolgend zitierten Rechtsgrundlagen stütze ich mein Auskunftsersuchen auch auf §16 Abs. 3 LDSG i.V.m. Art. 59 DSGVO. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, in welchem Turnus der LfDI seine Tätigkeitsberichte veröffentlicht und auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihrer E-Mail vom 21. Mai 2019,…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Tätigkeitsberichte des LfDI Rheinland-Pfalz [#144189]
Datum
22. Mai 2019 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihrer E-Mail vom 21. Mai 2019, mit der Sie einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage zu unseren Tätigkeitsberichten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage zu unseren Tätigkeitsberichten
Datum
7. Juni 2019 09:53
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 07.06.2019 Gesch.Z.: 4.04.19.018 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage zu unseren Tätigkeitsberichten Ihre E-Mail vom 21.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Art. 59 der Datenschutz-Grundverordnung erstellt jede Aufsichtsbehörde einen Jahresbericht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit veröffentlicht somit seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahresturnus seinen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz. Im Bereich der Informationsfreiheit sieht das Landestransparenzgesetz RLP einen Bericht im 2-Jahres-Turnus vor (§ 19 Abs. 9 LTranspG). Da der Landesbeauftragte die Tätigkeitsberichte in den von Ihnen angefragten Zeiträumen bislang noch nicht veröffentlicht hat, bitte ich Sie insoweit noch um etwas Geduld. Bereits veröffentlichte Tätigkeitsberichte finden Sie in unserem Internetauftritt unter: https://www.datenschutz.rlp.de/de/service/infothek/taetigkeitsberichte/ Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.