Tätigkeitsdarstellung Containment Scouts Eingruppierung E3/E4/E5/E6

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Ich bitte hiermit um Übersendung der ausführlichen Tätigkeitsbeschreibungen für Containment Scouts, die die Eingruppierung in die Entgeltstufen E3, 4, 5 und 6 begründen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte hiermit um Übers…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeitsdarstellung Containment Scouts Eingruppierung E3/E4/E5/E6 [#219851]
Datum
5. Mai 2021 15:53
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte hiermit um Übersendung der ausführlichen Tätigkeitsbeschreibungen für Containment Scouts, die die Eingruppierung in die Entgeltstufen E3, 4, 5 und 6 begründen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Ihre Nachricht vom 05.05.21 #219851 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zuständigkeitsh…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Tätigkeitsdarstellung Containment Scouts Eingruppierung E3/E4/E5/E6 [#219851]
Datum
10. Mai 2021 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom 05.05.21 #219851 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Gemäß § 12 (Bund) richtet sich die Eingruppierung der/des Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Die Entgeltordnung regelt die Zuordnung von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu den einzelnen Entgeltgruppen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Bezahlung der Tarifbeschäftigten des Bundes. Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist. Dies richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit. (Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen (§ 12 Absatz 2 Satz 2 TVöD).) Die Stellenausschreibung richtet sich vorrangig an Studierende, die als Unterstützungspersonal bei den Gesundheitsämtern eingesetzt werden. Folglich ist keine einschlägige Ausbildung und kein einschlägiger Studienabschluss erforderlich. § 3 des Tarifvertrages über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) sichert den Vorrang spezieller Eingruppierungsnormen vor den allgemeinen. Daher wurden für die Tätigkeit des Unterstützungspersonal die Kriterien des Teil III Abschnitt 21.2 (Desinfektor sowie Gesundheitsaufseher) herangezogen; konkret E 3 Fallgruppe 2. Beschäftigte in der Tätigkeit von Gesundheitsaufsehern dokumentieren z.B. Untersuchungs- und Überwachungsergebnisse (Gesundheitsberichterstattung) und wirken bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen mit, wie dies bei den Tätigkeiten der Containment Scouts der Fall ist. Die Entgeltgruppen 4-6 des TVöD werden im Containment Scout-Projekt des Robert Koch-Institutes für standortgebundene Containment Scouts nicht angeboten. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen