Tätigkeitsschwerpunkt Hilfspolizei, Personalstärke, verhängte Bußgelder in den Jahren 2015 – aktuell
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir doch folgende Fragen und übersenden mir die angefragten
Informationen:
1.
a.
Mit welchem Tätigkeitsschwerpunkt wird die Hilfspolizei in der Verbandsgemeinde Daun
beschäftigt?
b.
Sind Änderungen am Tätigkeitsschwerpunk vorgesehen, wenn ja wann und in welcher Form?
2.
a.
Mit welcher Personalstärke ist die Hilfspolizei ausgestattet, ist in absehbarer Zeit vorgesehen Veränderungen bei der Personalstärke herbeizuführen und wenn ja in welcher Art?
b. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten für die beschäftigten Hilfspolizisten und werden diese durch die verhängten Buß-, Verwarngelder und Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gedeckt?
3.
Für die Jahre 2015 - aktuell, welche Buß-, Verwarngelder und Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wurden durch die Hilfspolizisten für welche Vergehen veranlasst, auf die einzelnen Jahre und Verstöße aufgeschlüsselt?
(Beispiel für Form der Übermittlug:
Jahr 2015
280 Verstöße 112402 Parken auf dem Gehweg daraus resultierende Bußgelder 3.000€
10 Verstöße 112612 Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt... daraus resultierende Bußgelder 600€
usw.)
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre vollständige Rückantwort.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Februar 2020
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20. März 2020
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