Tatsächliche und anerkannte Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis 2014-2019
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jobcenter verwenden für die Datenerfassung zur Ermittlung der Sozialleistungen seit 2013 das Computerprogramm Allegro.
Diese Datenerfassung umfasst z.B. auch die Unterkunftskosten
ALLEGRO Handbuch, S. 82
http://www.beispielklagen.de/IFG074/ALLEGRO_Handbuch_2014_11.pdf
Darin ist zu lesen:
11.1.7 Kosten der Unterkunft
Über den Eintrag Kosten der Unterkunft im Reiter Bedarfsgemeinschaft werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Bedarfsgemeinschaft erfasst und angezeigt.
Der Übersichtstabelle Kosten der Unterkunft können Sie folgende Werte entnehmen:
Von/Am
Bis
Art
Tatsächlicher Betrag
Anerkannter Betrag
Betragstyp
Bemerkung
Während die Regelleistung durch den Bund getragen wird, fallen die Kosten der Unterkunft zum größten Teil auf den Märkischen Kreis zurück.
Zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht hat das Jobcenter Märkischer Kreis die „tatsächlichen Beträge“ und „anerkannten Beträge“ jährlich ermittelt und dem Landrat des Kreises zukommen lassen.
Ich beantrage die Übersendung dieser vollständigen Dokumentationsberichte zu den ermittelten Wohnkosten als pdf-Datei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Zugegeben, eine erfolgreiche Antwort kann wirklich anders aussehen.
Der Landrat des Märkischen Kreises Thomas Gemke verweist auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Damit gibt der Landrat unstreitig zu erkennen, dass eine ehrliche Erforschung der angesprochenen Missstände nicht beabsichtigt ist.
Erst gestern wurde ein Artikel veröffentlicht, der die Machenschaften eines maßgeblichen Verursachers der unterschlagenen Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis demaskiert.
"Analyse & Konzepte auf dem Prüfstand"
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/…
Der überwiegende Teil der von Analyse & Konzepte erstellen Konzepte zu Bestimmung der Mietobergrenzen wurde inzwischen von verschiedenen Sozialgerichten kassiert. 42 von 94 Konzepten wurde als nicht schlüssig ausgeurteilt. Zu dem verbleibenden Rest konnten noch keine Urteil aufgefunden werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht ein einziges Konzept einer fach-kompetenten sozialgerichtlichen Prüfung standhalten wird.
http://www.beispielklagen.de/IFG042/202…
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Dezember 2019
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15. Januar 2020
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