Tatverdächtige bei Tumultlagen
Wie hoch ist der Anteil Nicht-Deutscher Tatverdächtiger bei sog. "Tumultlagen" ?
Wie hoch ist der Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund mit "Tumultlagen"?
Anfrage erfolgreich
-
Datum21. August 2020
-
23. September 2020
-
Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir …
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Tatverdächtige bei Tumultlagen [#195734]
- Datum
- 21. August 2020 18:10
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der Anteil Nicht-Deutscher Tatverdächtiger bei sog. "Tumultlagen" ?
Wie hoch ist der Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund mit "Tumultlagen"?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 195734
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/195734/
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2020 - Az. 432-30.01 Antragstel…
- Von
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
- Datum
- 21. September 2020 13:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in
mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 21. August 2020 begehrten Sie Informationen zu Tatverdächtigen bei „Tumultlagen“.
Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen.
Zu Ihrem Antrag liegt hier der schriftliche Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 20.08.2020 zu dem Tagesordnungspunkt „Datenerhebung bei „Tumultlagen““ vor. Dieser ist ebenfalls mittels einfacher Suche im Internet zu recherchieren und somit öffentlich zugänglich (vgl. § 5 Absatz 4 IFG NRW). Die Fundstelle führe ich zu Ihrer Arbeitserleichterung nachfolgend auf:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...
Freundliche Grüße
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Moderator:in
•
5. Oktober 2020 21:17
Bitte den Status der Anfrage aktualisieren.