Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor einigen Jahren wurde an der Bahnunterführung Homberger Strasse ein Netz zur Vergrämung der dort immer wieder nistenden Tauben angebracht. Damals mit viel Öffentlichkeitsdarstellung. Leider ist das Netz inmzwischen so weit außer Funktion, dass Tauben dort wieder nisten und Rad- und Gehweg mit Kot verunreinigen. Dadurch entsteht nicht nur eine Gefährdung der Gesundheit der Passanten sopndern auch eine Verkehrsgefährdung - Rutschgefahr auf der Kotschicht.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer ist für die Unterhaltung des Netzes verantwortlich?
2. Wie hoch waren die Kosten für die Installation?
3. Wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltung?
4. In welchen Zeitintervallen erfolgt eine Wartung und ggf. Instandsetzung und wer führt sie durch?
5. Wer überprüft den Erfolg der Arbeiten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ferdi Philippsen
Anfragenr: 238045
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Postanschrift
Ferdi Philippsen
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