Taxi-Gutscheine an Senioren und Seniorinnen über 65 Jahre gemäß Beispiel Wien

Sehr geehrter Herr Feldmann,
das Beispiel der Stadt WienTaxi-Gutscheine an Senioren und Seniorinnen zu verteilen, finde ich eine sehr schöne Geste. Damit kann die ältere Generation zu notwendigen Terminen mit dem Taxi fahren und so das Infektionsrisiko durch mögliche Kontakte in Bussen und Bahnen minimieren. Vielleicht kann Frankfurt dem Beispiel folgen. Vielen Dank.

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  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Martina Pelzl
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr gee…
An Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main Details
Von
Martina Pelzl
Betreff
Taxi-Gutscheine an Senioren und Seniorinnen über 65 Jahre gemäß Beispiel Wien [#183441]
Datum
26. März 2020 14:27
An
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> das Beispiel der Stadt WienTaxi-Gutscheine an Senioren und Seniorinnen zu verteilen, finde ich eine sehr schöne Geste. Damit kann die ältere Generation zu notwendigen Terminen mit dem Taxi fahren und so das Infektionsrisiko durch mögliche Kontakte in Bussen und Bahnen minimieren. Vielleicht kann Frankfurt dem Beispiel folgen. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martina Pelzl Anfragenr: 183441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183441 Postanschrift Martina Pelzl << Adresse entfernt >>

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