Techniker Krankenkasse - "Vermittlung" GKV-Versicherter an Amazon (ALEXA - künstliche Intelligenz, KI)
Betrifft die Internet-Aktion
Mit Alexa und der TK besser entspannen
Egal ob Meditation, Achtsamkeitsübungen oder Muskelentspannung - zusammen mit Alexa helfen wir Ihnen, dem Stress zu entfliehen. Wer dabei aber an eine Entspannungstrainerin aus Fleisch und Blut denkt, irrt sich gewaltig. Alexa ist der Cloud-basierte Sprachdienst eines Lautsprechers. Klingt etwas verrückt? Ist aber ganz einfach…
https://www.tk.de/tk/gesundheit/digitale-gesundheit/tk-smart-relax/958244
Teilen Sie mir bitte im Rahmen dieser IFG-Anfrage (und Ihrer behördlichen Aufsicht) in Form elektronischer Dokumente mit,
aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage, die Techniker Krankenkasse (TK) Versicherte (und Interessenten) an die Künstliche Intelligenz (ALEXA) von und damit an Amazon "weiterempfehlen/weitervermitteln" DARF oder auch NICHT.
Entsprechen die zugrundeliegenden (Kooperations-)Vereinbarungen zwischen TK und Amazon bzw. zwischen Versichertem und TK bzw. Amazon der aktuellen bzw. demnächst geltenden (DSGVO) Gesetzeslage?
Zu berücksichtigen ist hier sicherlich auch,
welche (personenbezogenen oder personenbeziehbare) Daten direkt bzw. mittelbar Amazon und
den diversen App-Stores-Betreibern
bei der Vielzahl der erforderlichen technischen Prozesse auf diesem Wege "angedient" werden
(u.a. Telefonnummer, IMEI (?), E-Mailadresse, o.ä.).
Sollten Ihnen noch keine Überprüfungsergebnisse dieses allgemeinen, aber auch des konkret benannten Vorganges vorliegen, so bitte ich schnellstmöglich um eine solche Überprüfung.
Ich sehe hier Gefahr in Verzug, denn der durchschnittlich Informierte und durchschnittlich Gebildete (oder auch Interessent) ist NICHT IN DER LAGE die Folgen seiner Teilnahme an dieser
"Empfehlungsaktion" und der daraus resultierenden Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der "anfallenden" Daten zu erkennen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. November 2017
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19. Dezember 2017
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