Techniker Krankenkasse - "Vermittlung" GKV-Versicherter an Amazon (ALEXA - künstliche Intelligenz, KI)

Betrifft die Internet-Aktion

Mit Alexa und der TK besser entspannen
Egal ob Meditation, Achtsamkeitsübungen oder Muskelentspannung - zusammen mit Alexa helfen wir Ihnen, dem Stress zu entfliehen. Wer dabei aber an eine Entspannungstrainerin aus Fleisch und Blut denkt, irrt sich gewaltig. Alexa ist der Cloud-basierte Sprachdienst eines Lautsprechers. Klingt etwas verrückt? Ist aber ganz einfach…
https://www.tk.de/tk/gesundheit/digitale-gesundheit/tk-smart-relax/958244

Teilen Sie mir bitte im Rahmen dieser IFG-Anfrage (und Ihrer behördlichen Aufsicht) in Form elektronischer Dokumente mit,
aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage, die Techniker Krankenkasse (TK) Versicherte (und Interessenten) an die Künstliche Intelligenz (ALEXA) von und damit an Amazon "weiterempfehlen/weitervermitteln" DARF oder auch NICHT.

Entsprechen die zugrundeliegenden (Kooperations-)Vereinbarungen zwischen TK und Amazon bzw. zwischen Versichertem und TK bzw. Amazon der aktuellen bzw. demnächst geltenden (DSGVO) Gesetzeslage?

Zu berücksichtigen ist hier sicherlich auch,
welche (personenbezogenen oder personenbeziehbare) Daten direkt bzw. mittelbar Amazon und
den diversen App-Stores-Betreibern
bei der Vielzahl der erforderlichen technischen Prozesse auf diesem Wege "angedient" werden
(u.a. Telefonnummer, IMEI (?), E-Mailadresse, o.ä.).

Sollten Ihnen noch keine Überprüfungsergebnisse dieses allgemeinen, aber auch des konkret benannten Vorganges vorliegen, so bitte ich schnellstmöglich um eine solche Überprüfung.

Ich sehe hier Gefahr in Verzug, denn der durchschnittlich Informierte und durchschnittlich Gebildete (oder auch Interessent) ist NICHT IN DER LAGE die Folgen seiner Teilnahme an dieser
"Empfehlungsaktion" und der daraus resultierenden Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der "anfallenden" Daten zu erkennen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2017
  • Frist
    19. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betrifft die Int…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Techniker Krankenkasse - "Vermittlung" GKV-Versicherter an Amazon (ALEXA - künstliche Intelligenz, KI) [#25325]
Datum
15. November 2017 11:30
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrifft die Internet-Aktion Mit Alexa und der TK besser entspannen Egal ob Meditation, Achtsamkeitsübungen oder Muskelentspannung - zusammen mit Alexa helfen wir Ihnen, dem Stress zu entfliehen. Wer dabei aber an eine Entspannungstrainerin aus Fleisch und Blut denkt, irrt sich gewaltig. Alexa ist der Cloud-basierte Sprachdienst eines Lautsprechers. Klingt etwas verrückt? Ist aber ganz einfach… https://www.tk.de/tk/gesundheit/digitale-gesundheit/tk-smart-relax/958244 Teilen Sie mir bitte im Rahmen dieser IFG-Anfrage (und Ihrer behördlichen Aufsicht) in Form elektronischer Dokumente mit, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage, die Techniker Krankenkasse (TK) Versicherte (und Interessenten) an die Künstliche Intelligenz (ALEXA) von und damit an Amazon "weiterempfehlen/weitervermitteln" DARF oder auch NICHT. Entsprechen die zugrundeliegenden (Kooperations-)Vereinbarungen zwischen TK und Amazon bzw. zwischen Versichertem und TK bzw. Amazon der aktuellen bzw. demnächst geltenden (DSGVO) Gesetzeslage? Zu berücksichtigen ist hier sicherlich auch, welche (personenbezogenen oder personenbeziehbare) Daten direkt bzw. mittelbar Amazon und den diversen App-Stores-Betreibern bei der Vielzahl der erforderlichen technischen Prozesse auf diesem Wege "angedient" werden (u.a. Telefonnummer, IMEI (?), E-Mailadresse, o.ä.). Sollten Ihnen noch keine Überprüfungsergebnisse dieses allgemeinen, aber auch des konkret benannten Vorganges vorliegen, so bitte ich schnellstmöglich um eine solche Überprüfung. Ich sehe hier Gefahr in Verzug, denn der durchschnittlich Informierte und durchschnittlich Gebildete (oder auch Interessent) ist NICHT IN DER LAGE die Folgen seiner Teilnahme an dieser "Empfehlungsaktion" und der daraus resultierenden Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der "anfallenden" Daten zu erkennen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Techniker Krankenkasse - "Vermittlung&quo…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Techniker Krankenkasse - "Vermittlung" GKV-Versicherter an Amazon (ALEXA - künstliche Intelligenz, KI) [#25325]
Datum
21. Dezember 2017 15:03
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Techniker Krankenkasse - "Vermittlung" GKV-Versicherter an Amazon (ALEXA - künstliche Intelligenz, KI)“ vom 15.11.2017 (#25325) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Soziale Sicherung
Ihre Anfrage vom 15.11. sowie 21.12.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben ihre E-Mail vom 21. Dezember 2017 …
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.11. sowie 21.12.2017
Datum
10. Januar 2018 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben ihre E-Mail vom 21. Dezember 2017 erhalten. Hierin nehmen Sie Bezug auf eine von Ihnen gestellte „Informationsfreiheitsanfrage“ an unser Haus zum Thema „Vermittlung GKV-Versicherter an Amazon (Alexa)“ und bitten um Information zum Stand der Angelegenheit. Diesbezüglich müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass ein entsprechender Posteingang Ihrer Anfrage bei uns nicht festgestellt werden konnte. Wir bitten daher, Ihre Anfrage uns erneut zuzuleiten. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass wir aus Datenschutzgründen die Identität von Beschwerdeführern sicherstellen müssen und daher bei anonymen Eingaben keine Rückmeldung zum Ergebnis unserer aufsichtsrechtlichen Prüfung geben können. Die Gewährung von Akteneinsicht ist ebenfalls nicht möglich. Erforderlich ist daher die Angabe von Name und Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 15.11. sowie 21.12.2017 [#25325] Sehr geehrte Damen und Herren, auf diesem Wege möchte ich K…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.11. sowie 21.12.2017 [#25325]
Datum
16. Januar 2018 17:17
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf diesem Wege möchte ich KEINE Beschwerde einreichen, sondern Dokumente im Rahmen dieser Plattform anfordern. Teilen Sie mir bitte im Rahmen dieser Anfrage (und Ihrer behördlichen Aufsicht) in Form elektronischer Dokumente mit, 1) aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage, die Techniker Krankenkasse (TK) Versicherte (und Interessenten) an die Künstliche Intelligenz (ALEXA) von und damit an Amazon "weiterempfehlen/weitervermitteln" DARF oder auch NICHT. 2) Entsprechen die zugrundeliegenden (Kooperations-)Vereinbarungen zwischen TK und Amazon bzw. zwischen Versichertem und TK bzw. Amazon der aktuellen bzw. demnächst geltenden (u.a. DSGVO) Gesetzeslage? Senden Sie mir bitte Dokumente, aus denen das Ergebnis dieser Überprüfung hervorgeht. 3) Senden Sie mir bitte Dokumente, bei denen sich Ihr Haus mit der Thematik Künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in