Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei eingereichten Dokumenten

- sämtliche Verordnungen, Konzepte und Handlungsanweisungen sowie ähnliches zum Empfang, zur Verarbeitung und Speicherung von persönlichen Dokumenten der Antragssteller:innen, die im Rahmen von Antragsstellungen angefordert werden bzw. eingereicht werden müssen.
- TOMs (Technisch-Organisatorische Maßnahmen), die die DSGVO-gemäße Behandlung eben dieser Dokumente sicherstellen
- falls existent, Evaluationsberichte dieser Policies sowie Maßnahmenkataloge möglicher Verbesserungsinitiativen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
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Betreff
Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei eingereichten Dokumenten [#231871]
Datum
27. Oktober 2021 12:51
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Verordnungen, Konzepte und Handlungsanweisungen sowie ähnliches zum Empfang, zur Verarbeitung und Speicherung von persönlichen Dokumenten der Antragssteller:innen, die im Rahmen von Antragsstellungen angefordert werden bzw. eingereicht werden müssen. - TOMs (Technisch-Organisatorische Maßnahmen), die die DSGVO-gemäße Behandlung eben dieser Dokumente sicherstellen - falls existent, Evaluationsberichte dieser Policies sowie Maßnahmenkataloge möglicher Verbesserungsinitiativen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231871/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Automatische Antwort: Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei eingereichten Dokumenten [#231871]
Datum
27. Oktober 2021 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen zu Dienstleistungen über diese E-Mail-Adresse nicht beantwortet werden können. Sie möchten einen Termin vereinbaren oder einen vereinbarten Termin ändern? Über https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren können Sie sich online selbst einen Termin buchen oder Änderungen an einem bestehenden Termin machen. Sie haben Fragen zu Dienstleistungen? Alle Dienstleistungen mit detaillierten Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungszeiten, der zuständigen Stelle und weiteres erhalten Sie unter https://www.berlin.de/einwanderung/termine/unsere-dienstleistungen/. Für Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreiseverpflichtung: Sie besitzen eine · Aufenthaltsgestattung, · Duldung, · Grenzübertrittsbescheinigung, · Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder · Passeinzugsbescheinigung und diese ist bereits abgelaufen bzw. läuft zeitnah ab, dann tragen Sie sich bitte auf unserer Internetseite in das Online-Formular ein. Registrieren Sie sich bitte frühestens zwei Wochen vor Ablauf Ihrer Bescheinigung hier https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/formular.909347.php. Sie haben weitere Fragen? Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und zu unserem Beratungsservice finden Sie hier: https://www.berlin.de/einwanderung/ und https://www.berlin.de/einwanderung/service/beratung/. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Bearbeitungsständen ab. Sie erhalten so schnell wie möglich weitere Nachricht dazu. Ihr Landesamt für Einwanderung ­­­­­­­­­­­­­­­_________________________________________________________ English Version Dear Sir or Madam, thank you for your message. Please note that appointment requests and questions about services cannot be answered via this email address. You would like to make an appointment or change an scheduled appointment? Here, https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren, you can book an appointment online or make changes on your appointment. You have questions about our services? Here, https://www.berlin.de/einwanderung/termine/unsere-dienstleistungen/, you will find our services with detailed informations about required documents, fees, processing times, the department responsible for you. For people in an ongoing asylum procedure or with an obligation to leave the country You are in possession of - a certificate confirming permission to remain pending an asylum decision, - a temporary suspension of deportation status, - a border crossing certificate, a so-called L4048 certificate under Section 84(2) of the German Residency Act, or - a certificate on the confiscation of a passport? If this document already expired or expires soon, please complete this online form: https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/formular.909347.php. Please register no earlier than two weeks before your document expires. You have any further questions? Detailed informations about our services and our consultation service yu can find on our website: https://www.berlin.de/einwanderung/<https://www.berlin.de/einwanderung/a> and https://www.berlin.de/einwanderung/service/beratung/. Please refrain from contacting us while your request is being processed. You then will receive an answer as soon as possible. Your Berlin Immigration Office
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Daten…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei eingereichten Dokumenten [#231871]
Datum
30. November 2021 09:16
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei eingereichten Dokumenten“ vom 27.10.2021 (#231871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231871/
Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei eingereichten Dokumenten [#231871]
Datum
30. November 2021 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen zu Dienstleistungen über diese E-Mail-Adresse nicht beantwortet werden können. Sie möchten einen Termin vereinbaren oder einen vereinbarten Termin ändern? Über https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren können Sie sich online selbst einen Termin buchen oder Änderungen an einem bestehenden Termin machen. Sie haben Fragen zu Dienstleistungen? Alle Dienstleistungen mit detaillierten Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungszeiten, der zuständigen Stelle und weiteres erhalten Sie unter https://www.berlin.de/einwanderung/termine/unsere-dienstleistungen/. Für Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreiseverpflichtung: Sie besitzen eine · Aufenthaltsgestattung, · Duldung, · Grenzübertrittsbescheinigung, · Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder · Passeinzugsbescheinigung mit Meldefrist und diese ist bereits abgelaufen bzw. läuft in den nächsten 6 Wochen ab, dann tragen Sie sich bitte auf unserer Internetseite in das Online-Formular ein. Registrieren Sie sich bitte frühestens 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Bescheinigung hier https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/formular.909347.php. Sie haben weitere Fragen? Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und zu unserem Beratungsservice finden Sie hier: https://www.berlin.de/einwanderung/ und https://www.berlin.de/einwanderung/service/beratung/. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Bearbeitungsständen ab. Sie erhalten so schnell wie möglich weitere Nachricht dazu. Ihr Landesamt für Einwanderung

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Landesamt für Einwanderung
Sehr Antragsteller/in die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 30 Abs. 1 lit. g, Art. 32 Abs. 1 DS¬G…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei eingereichten Dokumenten [#231871]
Datum
30. November 2021 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 30 Abs. 1 lit. g, Art. 32 Abs. 1 DS¬GVO) im Landesamt für Einwanderung (LEA) stellen sich wie Folgt dar: A) Basis-Sicherheit In diesem Abschnitt werden die allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben, die grundsätzlich für alle automatisierten und nicht automatisierten Verarbeitungstätigkeiten greifen. Maßnahmen zur Verschlüsselung personenbezogener Daten: • Alle Kommunikationen zwischen den teilnehmenden Client-Systemen und den Servern im Sicherheitsrechenzentrum sind verschlüsselt. • Datenträger, die potentiell auf dem Versandweg entwendet oder ausgelesen werden können, sind mit hinreichend starken Verfahren verschlüsselt. Der Schlüssel wird dem Empfänger auf einem anderen Versandweg mitgeteilt. Dies gilt auch für den Datenaustausch über Transferverzeichnisse. Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit: • Der Zutritt zu den Dienstgebäuden wird durch einen Pförtnerdienst überwacht. Alle Diensträume sind verschließbar, es gibt ein differenziertes Schließsystem. • Der Zugang zu den gespeicherten Daten ist durch einen wirksamen Virenschutz, Firewallregeln und ein mehrstufiges Passwortsystem geschützt, sowohl für den Start der Arbeitsplatzrechner als auch für die Anmeldung an den Fachanwendungen. Ein kennwortgeschützter Bildschirmschoner ist aktiv. • Der Zugriff ist durch entsprechende Berechtigungen für die einzelnen Anwendergruppen anhand ihrer Aufgabengebiete differenzierte geregelt. Die administrativen Zugänge sind auf die mit der unmittelbaren Betreuung der Systeme betrauten Personen beschränkt. Sowohl Zugriffe als auch Zugriffsversuche werden protokolliert. Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität: • Jede Nutzung der Arbeitsplatzrechner wird protokolliert (ein- und ausloggen), Logins werden nicht geteilt, jedem Login ist eine Person zugeordnet. Maßnahmen zur Gewährleistung der Belastbarkeit der Systeme: • Die eingesetzte Hardware, sowohl am Arbeitsplatz als auch im Sicherheitsrechenzentrum wird regelmäßig einer Erneuerung unterzogen (spätestens nach 5 Jahren). • Durch eine lokale unterbrechungsfreie Stromversorgung sind die IT-Systeme vor den Folgen einer kurzfristigen Unterbrechung der Stromversorgung geschützt • Kurzfristig erforderliche Erhöhungen von Speicher-, Zugriffs- und Leitungskapazitäten sind vertraglich gewährleistet. B) Verfahrensspezifische Maßnahmen In diesem Abschnitt werden die weitergehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben, die über die Basis-Sicherheit hinaus für das Fachverfahren AusReg2 umgesetzt wurden. Auf Grundlage einer Risikoanalyse sind die Maßnahmen zur Gewährleistung des sicheren Verfahrensbetriebes im verfahrensspezifischen Sicherheitskonzept für den Betrieb von AusReg2 umfassend beschrieben. Dieses wurde auf Basis der IT-Grundschutzkataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch einen zertifizierten Dienstleister erstellt und wird regelmäßig einer Aktualisierung unterzogen. Eine Einsichtnahme bzw. Wiedergabe der konkret beschriebenen Maßnahmen ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen, daher erfolgt an dieser Stelle nur eine allgemeine Zusammenfassung. Das umgesetzte Sicherheitskonzept für das Verfahren AusReg2 gewährleistet die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz der Daten im Verfahren. Schutzbedarf: Zusammenfassend wird der Gesamtschutzbedarf des IT-Verfahrens AusReg2 als „hoch“ bewertet. Der Gesamtschutzbedarf ergibt sich aus dem Maximumsprinzip der einzelnen Bewertungen. Maßnahmen zur Pseudonymisierung personenbezogener Daten: • Auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden müssen die vorhandenen Daten zwangsläufig einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können. Insofern spielen die Anforderungen an die Pseudonymisierung für das Verfahren AusReg2 keine Rolle. Maßnahmen zur Verschlüsselung personenbezogener Daten: • Findet eine Datenübermittlung an oder von Dritten auf Basis eines bundeseinheitlichen XML-Standards statt, wird zur Kommunikation der OSCI-Standard als Sicherheitsimplementierung genutzt. Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit: • Die Verfahrensserver sind im Sicherheitsrechenzentrum des ITDZ Berlin untergebracht. • Alle auf das Verfahren zugreifenden Personen haben eine datenschutzrechtliche Verpflichtung abgegeben. Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität: • Zur Sicherstellung der Unversehrtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten findet eine Eingabekontrolle durch diverse Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Vorgangsbearbeitung statt. • Während der Bearbeitung sind die Daten für andere Bearbeiter einsehbar aber für eine parallele Bearbeitung gesperrt. • Änderungen und Löschungen sowie Änderungs- und Löschversuche können durch angemessene Protokollierung von berechtigten Personen jederzeit nachvollzogen werden. • Einer Manipulation während der Übermittlung von Daten wird durch die Anwendung kryptografischer Verfahren entgegengewirkt. Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit: • Im Rahmen des Clustersystems im Sicherheitsrechenzentrum des ITDZ findet eine permanente Sicherung der Daten statt. • Das Gesamtsystem ist auf eine Hochverfügbarkeit ausgelegt. Die schnelle Wiederherstellung im Falle eines Ausfalls ist durch entsprechende Servicevereinbarungen vertraglich geregelt. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der vorgenannten Maßnahmen: • Das vorhandene Sicherheitskonzept wird regelmäßig aktualisiert. • Die Umsetzung der Maßnahmen gegen untragbare Risiken wird auf Grundlage von Prüflisten nachvollzogen. Mit freundlichen Grüßen